Oktober 2009

22.10.2009

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2008, unter anderem für Heimerziehung

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes

WIESBADEN - Im Jahr 2008 hat für mehr als eine halbe Million Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben damit rund 3% der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu in Anspruch genommen. Eine Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung haben 16 000 junge Menschen begonnen.

Unter den erzieherischen Hilfen wurde im Jahr 2008 am häufigsten Erziehungsberatung mit 307 000 begonnenen Hilfen in Anspruch genommen. Dies entspricht gut zwei Dritteln aller begonnenen erzieherischen Hilfen. Familienorientierte Hilfen, darunter die Sozialpädagogische Familienhilfe, haben in 51 000 Familien begonnen. Mit diesen Hilfen wurden 99 000 Kinder und Jugendliche und damit durchschnittlich zwei Kinder pro Familie erreicht.

An dritter Stelle folgen die stationären Hilfen mit 47 000 im Jahr 2008 begonnenen Hilfen. Somit war für etwa jeden zehnten jungen Menschen die erzieherische Hilfe mit einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses verbunden. Zu den stationären Hilfen zählen Vollzeitpflege in einer anderen Familie, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen.

Bei nahezu einem Viertel aller neu gewährten Hilfen zur Erziehung und damit als häufigster Hauptgrund für die Hilfegewährung wurde die Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte genannt. Bei 15% der begonnenen Hilfen wurde als Hauptgrund die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beziehungsweise der Personensorgeberechtigten angegeben.

Weitere kostenlose Ergebnisse gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter ww.destatis.de/publikationen, Suchbegriff: "Erzieherische Hilfe".

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Stefanie Lehmann, Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 104, vom 22. Oktober 2009)

 


 

21.10.2009

Jugendmedienschutz im Internet

Bundesverfassungsgericht lässt Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot der Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht zu

Beschluss vom 24. September 2009
Hpyperlink zur vollständigen Entscheidung:
1 BvR 1231/04 - 1 BvR 710/05 - 1 BvR 1184/08

Pressetext:

Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1184/08, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 710/05 ist, hat unter anderem ein Altersnachweissystem vertrieben, welches der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 1231/04 als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte. Während sich die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 710/05 unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c a.F. StGB (heute: § 184d StGB) wendet, liegen den Verfahren 1 BvR 1231/04 und 1 BvR 1184/08 Verurteilungen der Beschwerdeführer in einem strafrechtlichen und einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen der Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung der nach Auffassung der Fachgerichte unzureichenden Altersnachweissysteme zugrunde.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden der drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Alle drei Verfassungsbeschwerden sind nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Den Begründungen kann insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Auch wenn der Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs nicht völlig verhindert wird, kann er dadurch doch zumindest verringert werden.

Ebenso ist die von den Beschwerdeführern aufgestellte Behauptung, dem Gesetzgeber könne eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der jugendgefährdenden Wirkung eines Mediums mittlerweile nicht mehr zugestanden werden, nicht ausreichend dargelegt. Die Verfassungsbeschwerden legen weder schlüssig dar, dass diese vom Gesetzgeber seinerzeit als noch nicht abschließend geklärt angesehene Frage mittlerweile durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet worden wäre, noch dass der Gesetzgeber sich nicht in dem gebotenen Maß um ihre Klärung bemüht habe.

Auch der gerügte Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt nicht den Begründungsanforderungen. Insoweit setzen sich die Verfassungsbeschwerden nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs der Pornografie als Tatbestandsmerkmal auseinander. Sie zeigen weder auf, dass die dortigen Erwägungen in dem hier in Frage stehenden Kontext nicht zuträfen noch dass veränderte Umstände einem Festhalten an dem damals gefundenen Ergebnis entgegenstünden.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 120/2009 vom 20. Oktober 2009)


  

16.10.2009

Sozialhilfe in Deutschland Ende 2008

325 000 Personen erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis/Wiesbaden) erhielten zum Jahresende 2008 in Deutschland rund 325 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 4,0% mehr Hilfebezieher als im Vorjahr.

Bundesweit kamen Ende 2008, wie in den beiden Vorjahren, rund 4 Hilfebezieher auf 1 000 Einwohner. In Berlin war der Anteil der Empfänger am höchsten (6,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und in Baden-Württemberg am niedrigsten (1,4 Empfänger je 1 000 Einwohner).

Von den Empfängern lebten Ende 2008 rund 233 000 (72%) in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen und 92 000 (28%) außerhalb von Einrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der in Einrichtungen lebenden Hilfeempfänger um 3,8% und die Zahl der außerhalb von Einrichtungen lebenden um 4,4% zu. Die Hilfebezieher in Einrichtungen waren mit 54 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als diejenigen außerhalb von Einrichtungen mit 40 Jahren. 70% der Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen lebten in einem Einpersonenhaushalt.

Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen, können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können.

Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise kleinen Kreis von Berechtigten, wie zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"), sogenannte "Hartz IV-Leistungen". Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr in den Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen.

2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 888 Millionen Euro netto aus, 16,1% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind insbesondere Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt machten 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben aus. 493 Millionen Euro (56%) der Nettoausgaben wurden für Empfänger in Einrichtungen verwendet, 395 Millionen Euro (44%) für Bezieher außerhalb von Einrichtungen. 2008 wurden in Deutschland für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch rund 11 Euro netto ausgegeben, 2007 waren es noch 9 Euro netto pro Kopf.

Allgemeine Informationen zu den Sozialhilfestatistiken sowie weitere Daten zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, Nr. 390, vom 14. Oktober 2009).
Ergänzende Bemerkung KrimG:
Aufwendungen für Strafentlassene / Klienten der Straffälligenhilfe fallen (auch) unter die Kategorie "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen". Sie sind nicht getrennt von anderen Klientengruppen ausgewiesen, z. B. Nichtsesshaften. Aber immerhin erlauben die Nachweise eine Abschätzung der Grüßenordnung des Phänomens:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...


 

13.10.2009

Jugendstrafvollzug und Frauenstrafvollzum im Urteil der Insassen

Zwei DV-Videos bieten anschauliches Material (auch) für Lehrveranstaltungen

Zwischen Abgrund und Neuanfang
Eine Videodokumentation von und mit jugendlichen Straftätern über ihre Knasterfahrungen.
Start: 2003
Länge: 60 Minuten
FSK: 12 Jahre
Kaufpreis: 30,- Euro
Ausleihe: 10, - Euro
Format: DVD und Video
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_13.php

Aufschluss: Wenn sich die Zelle zur Freiheit öffnet
Eine Dokumentation von und über junge Frauen im Knast und nach ihrer Entlassung nach "draußen".
Länge: 60 Minuten
FSK: 12 Jahre
Kaufpreis: 30,- Euro
Ausleihe: 10, - Euro
Format: DVD und Video
http://www.medienprojekt-wuppertal.de/v_77.php


 

12.10.2009

Aktualisierung des Greifswalder Inventars zum Strafvollzug

Das von Professor Frieder Dünkel betriebene GIS ist vor kurzem um neue Informationen ergänzt worden: Gefangenraten im Jugendvollzug bis 2008, sowie Angaben zur Untersuchungshaft von Jugendlichen und Heranwachsenden. Näheres ist unter folgender URL zu finden:
http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/gis.html


 

08.10.2009

Jüngste Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik:

Sieben von zehn Freiheitsstrafen im Jahr 2008 zur Bewährung ausgesetzt

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis mit Sitz in Wiesbaden) mitteilt, sind nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2008 rund 874 700 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren rund 23 000 Personen (3%) weniger als im Vorjahr (898 000).

Von den insgesamt 874 700 verurteilten Personen im Jahr 2008 erhielten knapp 160 000 eine Freiheits- oder Jugendstrafe. Von diesen 160 000 Verurteilten wurden wiederum 48 500 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt; das entsprach einem Anteil von 6% an allen Verurteilten. Bei weiteren 111 000 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit noch zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2008 wurden 618 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 71% aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht (etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von weiteren 97 000 Personen (11% aller Verurteilten) sanktioniert.

Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2008 kam annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (63%) Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2008 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2008 waren 82% der Verurteilten Männer (716 100). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt somit in den überwiegenden Fällen eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

204 900 Personen oder 23% aller Verurteilten wurden wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 152 300 (17%) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 105 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 500 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 61 300 (7%).

Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2008 sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt.

 

Rechtskräftig verurteilte Personen
Art der Nachweisung
Verurteilte
insgesamt
Jugendliche
(14 bis unter
18 Jahre)
Heranwachsende
(18 bis unter
21 Jahre)
Erwachsene
(ab 21 Jahre)
Deutschland
2007  897 631  63 826  91 411  742 394
2008  874 691  62 216  86 163  726 312
Nach Geschlecht:  
Männer  716 073  52 941  73 662  589 470
Frauen  158 618  9 275  12 501  136 842
Nach Staatsangehörigkeit:  
Nicht-Deutsche  173 642  10 324  13 221  150 097
Deutsche  701 049  51 892  72 942  576 215
Je 100 000 Personen der gleichen Bevölkerungsgruppe  1 074  1 638  2 753   969
Nach der schwersten Sanktion:  
Allgemeines Strafrecht 758 413 32 101 726 312
Freiheitsstrafe  140 279  1 756  138 523
darunter:  
mit Bewährungsaussetzung 99 040 1 495 97 545
Geldstrafe 618 115 30 344 587 771
Strafarrest 19 1 18
Jugendstrafrecht 116 278  62 216  54 062
Jugendstrafe 19 255 6 840 12 415
darunter:  
mit Bewährungsaussetzung 11 990 4 504 7 486
Zuchtmittel 88 976 50 346 38 630
Erziehungsmaßregeln 8 047 5 030 3 017
Nach ausgewählten Straftaten:  
Straftaten im Straßenverkehr  204 942  6 319  16 484  182 139
Straftaten gegen die Person  138 289  19 112  18 354  100 823
darunter:  
Körperverletzung (einschließlich gefährliche und schwere):  84 471  16 524  14 299  53 648
Straftaten gegen das Vermögen  383 893  31 206  36 399  316 288
darunter:  
Diebstahl und Unterschlagung  152 296  19 486  15 260  117 550
Betrug  105 552  1 035  5 960  98 557
Sonstige Straftaten  147 567  5 579  14 926  127 062
darunter  
Betäubungsmitteldelikte  61 256  2 171  8 401  50 684

 

Rechtskräftig verurteilte Personen im Jahr 2008

Art der Nachweisung
Verurteilte
insgesamt
Jugendliche
(14 bis unter
18 Jahre)
Heranwachsende
(18 bis unter
21 Jahre)
Erwachsene
(ab 21 Jahre)
Deutschland
Nach Ländern:  
Baden-Württemberg  117 838  9 341  12 409  96 088
Bayern  133 476  10 393  13 622  109 461
Berlin  52 015  2 081  4 337  45 597
Brandenburg  28 718  1 543  2 695  24 480
Bremen  9 258   247   498  8 513
Hamburg  23 009  1 049  1 669  20 291
Hessen  56 515  3 660  4 489  48 366
Mecklenburg-Vorpommern  18 909   837  2 243  15 829
Niedersachsen  86 517  8 630  9 443  68 444
Nordrhein-Westfalen  182 491  13 460  16 502  152 529
Rheinland-Pfalz  40 293  3 166  4 173  32 954
Saarland  12 548   970  1 116  10 462
Sachsen  46 868  2 324  5 410  39 134
Sachsen-Anhalt  23 504  1 612  2 922  18 970
Schleswig-Holstein  20 709  1 774  1 869  17 066
Thüringen  22 023  1 129  2 766  18 128
Nachrichtlich:  
Früheres Bundesgebiet und Berlin  734 669  54 771  70 127  609 771
Neue Länder  140 022  7 445  16 036  116 541

Daten zu zurückliegenden Berichtsjahren können kostenfrei unter anderem über die Tabelle
24311-0001 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden. Weitere Daten und Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage des
Statistischen Bundesamtes www.destatis.de.

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 382 vom 8.10.2009.Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter,Telefon: (0611) 75-4114,E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de )


 

07.10.2009

Bericht der Bundesregierung:

Zahl der Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung in 2008 rückläufig

Die Bundesregierung hat den Bericht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2008 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser Bericht jährlich erstattet.

Für Zwecke der Strafverfolgung wurden im letzten Jahr in drei Bundesländern sowie beim Generalbundesanwalt in insgesamt sieben von jährlich etwa sechs Millionen Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet und durchgeführt. Zum Vergleich: Im Jahre 2007 wurde die Wohnraumüberwachung in insgesamt zehn Verfahren angeordnet, 2006 in drei Verfahren, 2005 in sieben Verfahren. Die Zahl der Anordnungen in 2008 liegt damit auf dem Wert von 2005, gegenüber den davor liegenden Jahren mit durchschnittlich jeweils etwa 30 WÜ-Anordnungen bleibt diese Anzahl jedoch weiterhin deutlich zurück. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 sowie auf dem zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung dieses Urteils. Das Verfassungsgericht hat darin unter anderem Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Die Überwachungen wurden zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, von Verbrechen wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen sowie wegen der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung angeordnet. WÜ-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Zwecke der Eigensicherung wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt.
(Quelle: Pressemitteilung vom 30. September 2009. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz. Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl. Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Telefon 030/18 580 9030. Telefax 030/18 580 9046. presse@bmj.bund.de )