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Dezember 2014

Englische Regierung bekräftigt zentrale Reformanliegen für Strafverfolgung und Strafjustiz einschließlich der Sozialen Dienste der Justiz

Regierungsbericht über Inkraft-Treten der grundlegenden Strukturreform der englischen Bewährungshilfe

Berechnungen zu den Kosten der Kriminalität: Aktuelles Beispiel Australien

Englische Regierung bekräftigt zentrale Reformanliegen für Strafverfolgung und Strafjustiz einschließlich der Sozialen Dienste der Justiz

 13 Policies on Crime and Policing

Crime must be reduced and prevented to ensure people feel safe in their homes and communities.
The government supports visible, responsive and accountable policing by empowering the public and freeing up the police to fight crime.
https://www.gov.uk/government/topics/crime-and-policing

9 Policies on Law and the Justice System

The legal system must uphold fairness in society: both in business and for individuals.
We want to ensure justice for victims of crime and better rehabilitation for criminals, with a reduction in the rate of reoffending.

The justice system must punish the guilty, protect our liberties and rehabilitate offenders.
We will ensure that more criminals make amends to victims and communities for the harm they have caused and help them break the destructive cycle of crime.
https://www.gov.uk/government/topics/law-and-the-justice-system

Regierungsbericht über Inkraft-Treten der grundlegenden Strukturreform der englischen Bewährungshilfe:

Reports on probation reforms show strong progress is being made

 

As part of our phased approach to rolling out crucial reforms to rehabilitation aimed at bringing down reoffending rates, the government has released the outcome of a report showing the progress made in preparing for the next stage of the reforms.

This is part of a programme of testing to ensure that the reforms are implemented in a measured way, ensuring public safety at every stage.

The report demonstrates the significant progress that continues to be made since new probation structures went live in June this year. This saw 21 new regional Community Rehabilitation Companies (CRCs) created to focus on turning round the lives of medium and low risk offenders and a new National Probation Service (NPS) to protect the public from high-risk offenders.

Justice Secretary Chris Grayling said:

Public safety is a key priority and we have tested our progress at every stage while rolling out these crucial reforms to rehabilitation.

The wide range of information we have published demonstrates how closely we are monitoring the system to ensure that performance levels are maintained.

Reoffending rates have been too high for too long, and we must act now to turn the tide on this unacceptable problem.

The government is bringing together a much wider range of organisations from the private, public and voluntary sectors to bring new ideas to turning round the lives of offenders. They will provide an unprecedented level of support for offenders released from sentences of less than 12 months. This group currently gets no statutory post-prison supervision and returns to crime at an alarming rate. Nearly 60% reoffend within a year of release.

The CRCs will remain in the public sector until new providers take over in early 2015. This bedding-in period was designed to ensure a smooth handover to the new arrangements, and the information published today shows the strong progress being made.

The ‘preferred bidders’ who are set to lead the new fight against reoffending were announced in October this year, and the voluntary sector are set to be at the forefront of the new approach.

Almost all of the 21 CRC areas will be led by new partnerships and joint ventures between private sector firms and some of Britain’s biggest and most successful rehabilitation charities.

Providers will only be paid in full if they are successful at reducing reoffending, helping drive innovation and getting best value for taxpayer

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Pressemitteilung des Justizministeriums vom 2.12.2014
Mehr Details unter:
1) http://www.justice.gov.uk/transforming-rehabilitation
2) https://www.gov.uk/government/policies/reducing-reoffending-and-improving-rehabilitation
3) Offender Rehabilitation Act 2014: http://services.parliament.uk/bills/2013-14/offenderrehabilitation.html

Berechnungen zu den Kosten der Kriminalität: Aktuelles Beispiel Australien

 

Counting the costs of crime in Australia: A 2011 estimate

Research in Policy and Practice no.129

The Minister for Justice, Mr Michael Keenan MP, has released Counting the costs of crime in Australia: A 2011 estimate,
the fifth in a series by the Australian Institute of Criminology (AIC) on the cost of crime to our community.

In 2011, the most costly crimes to the community were:

    • Fraud ($6b)
    • Drug Abuse ($3b)
    • Assault ($3b)
    • Criminal Damage (vandalism and graffiti) ($2.7b)
    • Arson ($2.2b)

The estimated total cost of crime in 2011 was $47.6b or 3.4 percent of national GDP – this represents a 49% increase since 2001, where the total cost of crime was calculated as $31.8b (3.8% GDP).
However, in terms of percentage of GDP, the overall cost of crime decreased over the period 2001 to 2011.
The most extensive costs come from administering criminal justice agencies (police, courts and corrections), assisting victims, insurance and greater investment on crime prevention measures.
These costs doubled, from $12.8b to $24.6b, between 2001 and 2011. For the 2011 estimates, however, additional Government agency costs were included in the calculations, which explain some of the increas
e.

 The report is available on the AIC website www.aic.gov.au

November 2014

Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Forschungsergebnisse auch zur Minderung der Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern

Bundesamt für Statistik der Schweiz: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich

Bundesanstalt für Straßenwesen: Neue Forschungsergebnisse auch zur Minderung der Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern

Alkohol-Interlocks für alkoholauffällige Kraftfahrer

Jeder Zehnte, der im Straßenverkehr sein Leben lässt, stirbt bei einem Unfall, bei dem Alkohol im Spiel war. Zur Reduzierung alkoholbedingter Unfälle bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte, inwieweit die Kombination von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren und Rehabilitationsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen kann. Eine frühzeitige Anwendung könnte die Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern verringern.

 

Mehr Informationen zu "Forschung kompakt 22/2014" können unter der folgenden URL abgerufen werden:

http://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2015-2014/2014-22.html

 

Quelle: BASt, Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Pressemitteilung vom 25.11.2014

 

 

 

 

 

 

AnhangGröße
BASt-FK-22-2014_Alkohol.pdf252.74 KB

Bundesamt für Statistik der Schweiz: Polizeilich registrierte Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich

 Von 2009-2011 ist ein Rückgang der Anzahl Straftaten zu beobachten, seit 2012 steigt die Zahl wieder an. Im Jahr 2013 wurden 16'495 Straftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 bedeutet das eine Zunahme um 5,8%.

 
2009
2010
2011
2012
2013
Tötungsdelikt vollendet (Art. 111-113/116)
25
26
27
22
23
Tötungsdelikt versucht (Art. 111-113/116)
54
51
65
46
44
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord
(Art. 115)
0
2
0
0
0
Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art. 118.2)
0
5
3
2
4
Schwere Körperverletzung (Art. 122)
55
65
70
81
75
Einfache Körperverletzung (Art. 123)
2'345
2'197
2'098
2'048
2'190
Verstümmelung weiblicher Genitalien
(Art. 124)1)
0
0
Tätlichkeiten (Art. 126)
4'928
4'841
4'439
4'597
4'798
Aussetzung (Art. 127)
3
9
3
1
6
Gefährdung des Leben (Art. 129)
164
169
96
99
90
Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136)
4
6
4
3
13
Üble Nachrede (Art. 173)
124
132
196
194
196
Verleumdung (Art. 174)
107
104
131
195
150
Beschimpfung (Art. 177)
1'603
1'684
1'842
2'246
2'391
Missbrauch einer Fernmeldeanlage
(Art. 179septies)
670
682
663
658
679
Drohung (Art. 180)
4'303
4'172
3'782
4'099
4'244
Nötigung (Art. 181)
781
673
694
734
731
Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a)2)
2
Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183)
152
105
112
113
117
Freiheitsberaubung und Entführung: erschwerende Umstände (Art. 184)
1
0
1
0
1
Geiselnahme (Art. 185)
0
1
6
0
0
Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187)
305
266
257
231
300
Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
(Art. 188)
4
5
4
4
2
Sexuelle Nötigung (Art. 189)
143
151
126
158
145
Vergewaltigung (Art. 190)
205
184
197
197
218
Schändung (Art. 191)
19
20
22
20
24
Ausnützung der Notlage (Art. 193)
4
3
3
2
5
Sexuelle Belästigungen (Art. 198)
53
49
36
54
45
Strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis)
3
4
4
6
2
Total
16'055
15'606
14'881
15'810
16'495
Vermerke:
1) Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB) in Kraft seit 01. Juli 2012.
2) Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB) in Kraft seit 01.Juli 2013.
 
Hyperlink zu weiteren Informationen, Publikationen und Daten:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/06.html
 

 

August 2014

Englische Stadt Rotherham: 1400 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht

Neues aus der Schweiz - Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen (SPV)

Englische Stadt Rotherham: 1400 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht

[Auszug] Über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg haben Sexualstraftäter im englischen Rotherham bis zu 1400 Minderjährige missbraucht. Ein jetzt vorgestellter Bericht über die Vorgänge wirft den Behörden eklatantes und kollektives Versagen vor.

Im englischen Rotherham in South Yorkshire sind über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg bis zu 1400 Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden. Das geht aus einem Bericht im Auftrag der Kommunalverwaltung vor. Zum Teil seien elfjährige Mädchen von mehreren Tätern vergewaltigt, entführt, in andere Städte Englands geschleust, geschlagen und eingeschüchtert worden.

"Es waren nicht nur Mädchen", sagte die Autorin des Berichts, die Professorin und ehemalige schottische Regierungsberaterin Alexis Jay. Im Jahr 2010 war eine fünfköpfige Bande von Sexualstraftätern zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Damals war allerdings von einer weit geringeren Zahl von Opfern die Rede gewesen.

Laut "Guardian" klagte Jay, es habe bereits von 2002 bis 2006 mehrfach Berichte gegeben, "die an Deutlichkeit über die Situation in Rotherham nichts zu wünschen übrig ließen". Dennoch hätten die Behörden nicht gehandelt. Die meisten der Täter seien pakistanischer Herkunft.

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts trat der Vorsitzende des Stadtrats in Rotherham, Roger Stone, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er übernehme damit die Verantwortung für das Versagen der Behörden, das er laut BBC als "historisch" bezeichnete.

(Quelle: Auszug aus einem Bericht von in Spiegel-Online vom 26.8.2014).

Weitere Details mit Hyperlinks, unter anderem zum Originalreport in englischer Sprache, unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rotherham-1400-kinder-in-englische...

 

Neues aus der Schweiz

 Statistik der polizeilichen Verkehrskontrollen (SPV)

Die neuen Zahlen zu den polizeilichen Verkehrskontrollen in der Schweiz von 2009-2013 sind jetzt verfügbar und stehen im Statistikportal bereit.
 
Die Polizei hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich ihren Bestand an Geschwindigkeitsmesssystemen und an Alkoholtestgeräten erhöht.
Parallel dazu nahm die Anzahl auf Geschwindigkeit kontrollierter Fahrzeuge stetig zu und die polizeilich festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen stiegen an.
 
Die Mehrheit der Geschwindigkeitskontrollen wird durch stationäre, unbemannte Messsysteme durchgeführt, dies unabhängig des Standortes. Knapp zwei Drittel aller Kontrollen finden innerorts statt, fast ein Drittel auf den Autobahnen und weniger als 4 Prozent ausserorts.
Obwohl es innerorts doppelt so viele Kontrollen gibt wie auf den Autobahnen, ist die Anzahl der erteilten Bussen wegen Geschwindigkeitsübertretungen in beiden Situationen praktisch identisch.
Die Übertretungsrate anlässlich der Geschwindigkeitskontrollen ist innerorts am niedrigsten (0,4%), wohingegen sie ausserorts doppelt so hoch ist (0,9%). In Bezug auf die Autobahnen erreicht die Geschwindigkeitsübertretungsrate einen Wert von 0,6%.
 
Der Anteil hoher Geschwindigkeitsübertretungen (mit Verzeigungen) an der Gesamtzahl der Geschwindigkeitsübertretungen verringerte sich im Laufe der Zeit von 3,4% im Jahr 2009 auf 2,3% im Jahr 2013.
Auf den Autobahnen ist mit einer Abnahme von 48% die stärkste Schwankung zu beobachten.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/03.html
 
Retrospektive
Zur Erinnerung: das BFS hat eine Retrospektive über die Jahre 2001 - 2012 zu Strassenverkehrsdelinquenz und Alkohol publiziert, welche statistische Analysen der Auswirkungen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) von 2005 präsentiert.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/publ.html?publicationID=5549
 
Die wichtigsten Zahlen
Weiterführende Daten und Informationen zur Strassenverkehrsdelinquenz stehen Ihnen auf dem Statistikportal des BFS zur Verfügung.
Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/01.html

 

Juli 2014

Neues aus der Schweiz: Nachrichten / Zahlen des Bundesamts für Statistik zu Kriminalitätsopfern im Jahr 2013

Neues aus der Schweiz:  
Nachrichten / Zahlen des Bundesamts für Statistik zu Kriminalitätsopfern im Jahr 2013

Opferberatung

Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann eine Beratung nach Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen.

In 2013 wurden 31'365 Beratungsfälle in den Opferhilfezentren erfasst.

Die Opfer sind überwiegend weiblich (74%) und rund die Hälfte (51%) sind zwischen 30 und 64 Jahre alt.

55% der Opfer sind Schweizer oder Schweizerinnen, 30% sind Ausländer oder Ausländerinnen und in 15% ist die Nationalität unbekannt.

In 49% der Beratungen (14'580 Fälle) ging es um Straftaten, bei denen das Opfer durch eine Körperverletzung oder Tätlichkeit beeinträchtigt worden war.

31% der Opfer (9'632 Fälle) suchten eine Beratung wegen einer Erpressung, Drohung und/oder Nötigung und 12% der Beratungen (3'618 Fälle) erfolgten wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/beratungsfaelle/01.html

Entschädigungen und Genugtuungen

In 2013 wurden 690 Anträge auf Entschädigungen und Genugtuungen gutgeheissen (57%).
Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug 6.9 Mio. Franken und liegt somit unter dem Mittelwert der letzten Jahre.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter folgendem Link herunterladen:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/01/key/entschaedigung_und_genugtuung/01.html

Juni 2014

Reformvorschlag zu Stalking-Paragraph

Hartgesottene Opfer

von Annelie Kaufmann

Stalking ist strafbar – allerdings erst dann, wenn es das Leben der Opfer schon schwerwiegend beeinträchtigt hat.

Über eine Verschärfung des Tatbestandes wird seit Jahren diskutiert, nun hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Vorschlag ist umstritten – und die Probleme liegen vor allem in der Praxis.

Überschriften des Artikel in der Legal Tribune Online:
• Der Maßstab: "weder Überängstliche noch besonders Hartgesottene"
• "Das Strafrecht bewirkt, was dem Täter nicht gelungen ist"
• Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft beeindruckt Täter
• Beratungsstelle für Opfer – und Täter
Quelle: Legal Tribune Online, Bericht vom 14.6.2014

Der vollständige Beitrag findet sich unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stalking-paragraph-reformvorschlag/
 


Präsidentenwechsel beim Forum Kriminalprävention

Am 28.05.2014 hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die Präsidentschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention an den Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière übergeben.

Details zu dieser Pressemitteilung des BMJV vom 10.06.2014 siehe unter der URL

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140528_DFK_Sitzung...

15,3 Millionen Personen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund

In Deutschland wohnten am 9. Mai 2011 insgesamt etwa 15,3 Millionen Personen mit Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse des Zensus 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 19,2 % der Bevölkerung.
 
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche, die nach 1955 selbst zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil nach 1955 aus dem Ausland nach Deutschland kam. 
 
Mehr als die Hälfte (60,2 %) der Personen mit Migrationshintergrund sind Deutsche, 39,8 % sind Ausländer. Zugewanderte (63,0 %) machen weit mehr aus als die in Deutschland Geborenen (37,0 %). 
 
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist deutlich jünger (durchschnittlich 35 Jahre) als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (durchschnittlich 45 Jahre). Dieser Unterschied ist ausschließlich auf die in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund zurückzuführen: Deren Durchschnittsalter liegt bei 19 Jahren, während die selbst Zugewanderten (wie die Personen ohne Migrationshintergrund) durchschnittlich 45 Jahre alt sind. Mehr als die Hälfte (55,0 %) der in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund ist minderjährig. 
 
Migrantinnen und Migranten leben fast ausschließlich (96,7 %) in den westlichen Bundesländern und Berlin, nur 3,3 % in den östlichen Bundesländern. 43,4 % der Migranten wohnen in Großstädten mit mindestens 100 000 Einwohnern und 14,4 % in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. 
 
Im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren sind Migranten zu zwei Dritteln (66,6 %) und Personen ohne Migrationshintergrund zu drei Vierteln (75,9 %) erwerbstätig. Dieser Unterschied ist bei Frauen noch deutlicher ausgeprägt als bei Männern: 40,2 % der Frauen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund sind nicht erwerbstätig (27,9 % der Frauen ohne Migrationshintergrund). Dagegen sind 26,5 % der Männer im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund nicht erwerbstätig (20,3 % der Männer ohne Migrationshintergrund). 
 
Auch hinsichtlich der Schulabschlüsse unterscheiden sich die Migranten deutlich von den Personen ohne Migrationshintergrund: 15,5 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von mindestens 15 Jahren haben keinen Schulabschluss, bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beträgt der Anteil 2,3 %. Personen, die selbst zugewandert sind, weisen besonders häufig keinen Schulabschluss auf (18,8 %). Bereits in Deutschland geborene Personen mit Migrationshintergrund haben mit 5,3 % aber anteilig immer noch mehr als doppelt so häufig keinen Schulabschluss wie Personen ohne Migrationshintergrund (2,3%). Um der unterschiedlichen Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund Rechnung zu tragen, sind Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden, in diesen Zahlen nicht eingerechnet. 
 
Die durchschnittliche Haushaltsgröße für Personen mit Migrationshintergrund beträgt 3,4 Personen, während Personen ohne Migrationshintergrund in Haushalten mit durchschnittlich 2,7 Personen leben. Während Migranten am häufigsten in Vierpersonenhaushalten wohnen (24,1 %), dominieren bei Personen ohne Migrationshintergrund Zweipersonenhaushalte (34,1 %). 
 
Personen mit Migrationshintergrund leben seltener allein (11,6 %) als Personen ohne Migrationshintergrund (18,0 %). Die klassische Familie mit Ehepaaren und Kindern kommt bei Migranten häufiger vor (54,0 % gegenüber 37,2 % der Vergleichsgruppe). Ehepaare ohne Kinder sind dagegen erheblich seltener (15,1 % gegenüber 23,9 % der Vergleichsgruppe). In nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften leben 6,7 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und 9,6 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. 
 
Insgesamt leben 56,6 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 35,5 % der Migranten im selbst genutzten Wohneigentum. Dabei ist die Eigentümerquote mit 40,0 % unter den Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich höher als unter den Ausländern (28,7 %). Personen ohne Migrationshintergrund wohnen auf durchschnittlich 46,8 Quadratmetern (m²), während Migranten lediglich 33,5 m² zur Verfügung haben. 51,0 % der Personen ohne Migrationshintergrund, aber nur 33,4 % der Migranten leben in Wohnungen mit 100 m² und mehr. 
 
Grafiken und umfangreiche Tabellen über die Bevölkerung Deutschlands nach Alter, Migrationshintergrund und eigener Migrationserfahrung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes sowie unter www.zensus2011.de zum Download bereit.
 
zensuskontakt
15,3 Millionen Personen haben einen Migrationshintergrund (PDF, 95KB, Datei ist nicht barrierefrei)
(Quelle: Pressmitteilung DESTATIS vom 3.6.2014. Weitere Auskünfte gibt: Steffen Seibel, Telefon: +49 611 75 3767)

 

 

Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte

Die vom BMJV eingesetzte Expertengruppe zur Überarbeitung der Tötungsdelikte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ihre Arbeit mit einer "Auftaktsitzung" am 20. Mai 2014 begonnen. Sie soll in den kommenden Monaten den Reformbedarf der Tötungsdelikte umfassend erörtern und eine fundierte Grundlage für die parlamentarische Diskussion schaffen. Sie ist aus Vertretern des BMJV, der Wissenschaft nd der Praxis zusammegesetzt.

"Die Paragraphen zum Mord und Totschlag gehen noch immer von einer beklemmenden Beschreibung eines Mörders aus, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", erläuterte Bundesminister Heiko Maas zum Einstieg in die Arbeit.

Es widerspreche der Systematik im Strafrecht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Grundsätzlich stelle das StGB ein Handeln unter Strafe. Die Täterpersönlichkeit spiele dann vor allem bei der Strafzumessung eine Rolle. Moralisch aufgeladene Gesinnungsmerkmale wie die "Heimtücke" stellten die Praxis heute vor Schwierigkeiten, etwa wenn die jahrelang von ihrem Mann gequälte Ehefrau diesen vergifte. Daher sollen die Tötungsdelikte grundsätzlich reformiert werden, um den Mord klarer zu definieren.
Details zu der Pressemiitteilung des BMJV finden sich in der Rede zum Auftakt der Expertengruppe „Überarbeitung der Tötungsdelikte“
 

Website für Opfer von Straftaten im Land Niedersachsen

Die in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung Niedersachsen (http://www.lpr.niedersachsen.de/nano.cms/gewaltpraevention-und-opferschu...) vorgesehene Internetpräsenz des Landes Niedersachsen für Betroffene von Straftaten ist am 25.4.2014 online geschaltet worden und nunmehr unter www.opferschutz-niedersachsen.de zu erreichen.

Seit Anfang des Jahres 2013 wird in der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen, der dem Justizministerium angegliedert ist, die von der Landesregierung 2012 verabschiedete Opferschutzkonzeption für Opfer von Straftaten umgesetzt. Ein wesentlicher Teil dieser Umsetzung ist der Aufbau einer Webseite für Opfer von Straftaten, die den Zugang zu Informationen, Rechten, Schutz und zu Unterstützungseinrichtungen jeglicher Art in Niedersachsen für die Betroffenen und Menschen in ihrem Umfeld sicherstellen soll. Die Webseite wird in diesem Bereich in Diktion und Informationen auf alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer abgestimmt sein. Ein Dritter Bereich bietet auch Informationen für Ansprechpartner und Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen sowie in Opferunterstützungsstellen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Grundlage der Webseite sind auch die in der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU den Mitgliedsstaaten auferlegten Pflichten zur Bereitstellung des Zugangs zum Recht und zu Informationen für Opfer von Straftaten.

Im Bereich der Fachkräfte können Veranstaltungen in den Kalender aufgenommen und auch unter Aktuelles - verbunden mit einem Link auf eine entsprechende Seite im Internet und ggf. einem Flyer als Download - angekündigt werden. Wenn Informationen aufgenommen werden sollen, können mir die Angaben gern übermittelt werden. Die Übermittlung würde zugleich als datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zur Aufnahme in die Webseite gelten.

(Quelle: Mitteilung von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Leiterin Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat, Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 5a/II, 30169 Hannover, Telefon: 0511/120 – 5281. Telefax: 0511/120 - 99 - 5281. E-Mail: Dagmar.Freudenberg@mj.niedersachsen.de / www.lpr.niedersachsen.de )

 

 

 

Aktuelle Artikel zum Fall Breivik in der Zeitschrift "Behavioral Sciences and the Law"

(1) Breivik – The Norwegian Terrorist Case
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2121/abstract

(2) The Case of Anders Behring Breivik – Language of a Lone Terrorist
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/bsl.2117/abstract
 

Visual Culture and the Iconography of Crime and Punishment

Unter diesem Titel ist ein Sonderheft der Zeitschrift Theoretical Criminology beim Sage-Verlag erschienen,
Band 18, No. 2, Mai 2014.

Inhaltsverzeichnis und Abstracts der Beiträge sind unter folgender URL zugänglich:
http://tcr.sagepub.com/content/18/2?etoc

Bundeskabinett ebnet Weg zur Ratifizierung des Anti-Korruptions-Übereinkommens

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das vom BMJV vorgelegte Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption beschlossen.
Seit 2003 ist das UN-Übereinkommen das zentrale Rechtsinstrument zur Bekämpfung von Korruption.

Es zeichnet sich durch einen umfassenden Ansatz aus und enthält nicht nur Regelungen zum Korruptionsstrafrecht, sondern auch zur Korruptionsprävention, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Rückführung von Vermögenswerten, die durch Korruptionstaten erlangt und dann außer Landes geschafft wurden.

Anders als die älteren Übereinkommen etwa des Europarats oder der Organisation Amerikanischer Staaten soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit gelten und hat diesen Anspruch auch schon nahezu vollständig eingelöst. Von den 193 Staaten, die Mitglied bei den Vereinten Nationen sind, haben mittlerweile 171 Staaten das VN-Übereinkommen ratifiziert.

Deutschland gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens und kann bei der innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung gute Erfolge vorweisen. Dass es dennoch neben Staaten wie Japan, Neuseeland, Somalia, Syrien und Sudan bislang noch nicht ratifiziert hat, lag am Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der den Vorgaben des Übereinkommens bislang nicht voll genügt und erweitert werden muss. Zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung waren in den letzten Jahren zunächst einige Anläufe gescheitert. „Umso erfreulicher ist es, dass es der neuen Bundesregierung im Februar schon kurz nach der Regierungsbildung gelungen ist, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Neuregelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Wenn die Neuregelung am 1. September 2014 in Kraft tritt, wird das nationale Recht vollständig den bindenden Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses.

Mit dem Beschluss des Vertragsgesetzes ist davon auszugehen, dass die Ratifizierung rechtzeitig vor dem G20-Gipfel im November 2014 erfolgen kann.

Artikel auf BMJ.DE ansehen

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28.5.2014.
Verantwortlich: Thorsten Bischoff. presse@bmjv.bund.de)
 

April 2014

Neues aus Österreich - Bericht über effiziente Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden

Sicherheit an Hochschulen, insbesondere an der Universität Tübingen

 

Neues aus Österreich

Bericht über effiziente Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden

Rund 173.000 gefährliche Gegenstände abgenommen

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2013 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen, 418 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 51.487 Hieb- und Stichwaffen und 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

Abgenommene Gegenstände 2008 2009 2010 2011 2012 2013
 Schusswaffen  299  359  374  403  535  418
 Hieb- und Stichwaffen  45.265  43.684  39.862  50.352  51.477  51.487
 Sonstige gefährliche Gegenstände  46.551  89.688  112.020  134.772  119.628  121.005
 Gesamt  92.115  133.731  152.256  185.527  171.640  172.910

Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

(Quelle, und weitere Kontaktdaten: Pressemitteilung vom 23. April 2014. Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin und Richterin Präsidialsektion. 1070 Wien, Museumstraße 7. Tel.: +43 1 52152 2138, Mobil: +43 676 8989 1 2138, Fax: +43 1 52152 2727, E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)
 

Sicherheit an Hochschulen, insbesondere an der Universität Tübingen

Der Kanzler der Eberhard-Karls-Universität Tübingen hat vor kurzem den Abschlussbericht zu einer Studie für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese Studie war von einem Team des Kriminologischen Instituts als eine Art Pilotstudie zur Sicherheitsanalyse an Hochschulen durchgeführt und im Jahr 2013 der Universitätsleitung vorgelegt worden. Es wurden quantitative und qualitative Methoden eingesetzt, unter anderem Online-Befragungen unter Studierenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Universität.

Der Abschlussbericht ist auf der Rubrik "Aktuelles" der Homepage des Instituts für Kriminologie verlinkt und kann kostenlos heruntergeladen werden: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/aktuell

Februar 2014

Elektronische Überwachung von Straftätern in England und Wales

Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit einem neuen Programm für England und Wales seit 2013
Police accountability: Landscape review

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen
Hier: Falle eines Antragstellers mit lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung

Eine Art natürliches Experiment zum (Nicht-)Zusammenhang zwischen Gefangenenzahlen und Innerer Sicherheit: Erfahrungen mit dem regional unterschiedlichen Abbau der Gefangenen-Belegungsdichte in Kalifornien

 

Elektronische Überwachung von Straftätern in England und Wales

Bericht des Rechnungshofs zur Überprüfung der Verträge mit kommerziellen Betreibern

 

“The Ministry of Justice’s electronic monitoring contracts”

 

The National Audit Office has published a memorandum for Parliament setting out the events surrounding the Ministry of Justice’s process in 2013 to retender its electronic monitoring contracts, currently with private contractors G4S and Serco, and its subsequent decision to commission a forensic audit of the contracts by PricewaterhouseCoopers (PwC). Today’s report also covers the main findings of that audit.

Following completion of the PwC forensic audit, the Department is in dispute with G4S and Serco over the amount of money by which the Department may have been overcharged for electronic monitoring services under the current contracts. Both contractors are also now subject to a criminal investigation by the Serious Fraud Office.

The Department believes that both providers charged for work that had not taken place, in a way that was outside what was set out in the contracts for the electronic monitoring of offenders. PwC’s estimate is that the potential overcharge by both providers in total may amount to tens of millions of pounds.

The NAO’s report includes examples of disputed billing practices which show that, in some instances, both contractors were charging the Department for monitoring fees for months or years after electronic monitoring activity had ceased; over similar timescales where electronic monitoring never occurred; and multiple times for the same individual if that person was subject to more than one electronic monitoring order concurrently.

Both contractors have said that, in their view, such charging was in line with the terms of the contract. G4S has since stated, however, that it now views that interpretation as inappropriate. The company has said that it intends to offer the Ministry £23.3 million in credit notes in respect of issues it has identified to date. Serco has stated that it will refund any amounts that it agrees represents overcharging. The Department has not currently agreed to any refund offers made by the providers. The NAO does not draw any conclusions on contractual interpretation.

Download of the Memorandum: Full Report (PDF - 229KB)
 

Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit einem neuen Programm für England und Wales seit 2013

Police accountability: Landscape review

 

“The new policing oversight framework has been in place for only just over a year but already it is clear that there are gaps in the system with the potential to undermine accountability both to the Home Office and the public. More work is needed to ensure that all elements of the framework are working effectively to minimize risks to value for money.” Amyas Morse, head of the National Audit Office, 22 January 2014

Weitere Details, auch mit Hyperlinks zu den Berichten (PDF) unter:
http://www.nao.org.uk/report/police-accountability-landscape-review/

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen

Aktuelle Enscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Behandlung von Anträgen zur Prozesskostenhilfe bei Menschenwürdeverletzungen
Hier: Falle eines Antragstellers mit lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung

 

Auszug aus der Meldung:

"Über die Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im
Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. Dies folgt aus einem heute veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der an die bestehende Rechtsprechung zu den Grenzen des Prozesskostenhilfeverfahrens anknüpft. In Fällen der Menschenwürdeverletzung bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Für die konkret vorliegende Konstellation fehlt es an obergerichtlicher Rechtsprechung, die für die Begründung der Ablehnung hätte herangezogen werden können.

Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, wurde im November 2009 wegen plötzlich auftretender krampfartiger Schmerzen im Unterleib von mehreren Justizvollzugsbediensteten in eine Klinik verbracht. Ihm wurden dabei Hand- und Fußfesseln angelegt, die auch während der Behandlung in der Klinik nicht abgenommen wurden. Im Beisein der Justizvollzugsbediensteten und von Polizeibeamten wurden ihm im Behandlungszimmer mehrere Einläufe verabreicht. Dabei wurde ihm nicht gestattet, im Anschluss daran die im Behandlungszimmer befindliche fensterlose Toilette aufzusuchen. Vielmehr musste er seine Notdurft im Beisein der Beamten im Behandlungszimmer auf einem Toilettenstuhl verrichten.

Die Strafvollstreckungskammer stellte rechtskräftig fest, dass die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die fortdauernde Fesselung des Beschwerdeführers anlässlich des Krankenhausaufenthaltes, rechtswidrig waren.

Zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Diesen Antrag lehnten Land- und Oberlandesgericht mangels hinreichender Erfolgsaussicht ab. Die Fesselung habe zwar einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und auch in die Menschenwürde des Beschwerdeführers dargestellt; dieser sei jedoch durch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer auch ohne Geldentschädigung hinreichend ausgeglichen.

Wesentliche Erwägungen der Kammer: Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und ist daher aufzuheben."

Weiter zum vollständigen Text der Pressemeldung über folgende URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-005.html
Hyperlink zum Volltext des Beschlusses vom 26. 12. 2013 : 26. Dezember 2013: 1 BvR 2531/12

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 5/2014 vom 4. Februar 2014)

 

Eine Art natürliches Experiment zum (Nicht-)Zusammenhang zwischen Gefangenenzahlen und Innerer Sicherheit:

Erfahrungen mit dem regional unterschiedlichen Abbau der Gefangenen-Belegungsdichte in Kalifornien

 

2012 data show no statewide pattern between AB 109 Realignment and crime

CJCJ's interactive map and a new report using 2012 data show 58 radically different Realignment experiences, no statewide pattern emerges

A new report examines the impact of Public Safety Realignment and county dependence on state prison in light of California's 2012 slight crime increase.

It finds "no conclusive trends demonstrating a causal relationship between Realignment and crime."

Read the full report >>

Additionally, the California Sentencing Institute released its 2012 adult data, demonstrating continued geographical disparities in county sentencing practices.
New features include more breakdowns by race, gender, and offense.

A known data limitations and adjustments page has also been added to increase transparency and accountability. Check it out >>

Januar 2014

31.01.2014

Neues aus der Schweiz

Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2013

Höchstbestand in den Gefängnissen; Rückgang bei den Minderjährigen

 

Am Stichtag 4. September 2013 waren in der Schweiz 7072 erwachsene Personen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Die offizielle Kapazität der Gefängnisse beträgt 7048 Plätze. 51 Prozent der Insassen waren verurteilte Personen im Straf- und Massnahmenvollzug. 30 Prozent der Inhaftierten befanden sich in der Untersuchungshaft. 141 Personen waren verwahrt. Die Zahl der inhaftierten Minderjährigen hingegen hat seit 2011 um rund einen Viertel abgenommen.

Zunahme im Straf- und Massnahmenvollzug
Die Zahl der verurteilten Personen im Straf- und Massnahmenvollzug hat zwischen 1999 und 2013 um 35 Prozent zugenommen und erreichte mit 3667 Insassen einen neuen Rekord. Hauptgrund war die Zunahme der Insassen mit einer stationären Massnahme (+172 Personen) und der Personen mit einer Freiheitsstrafe anstelle einer nicht bezahlten Geldbusse (+262 Personen). Um 55 Prozent gestiegen ist die Zahl der Insassen mit vorzeitigem Strafantritt (+273 Personen). Keine grosse Veränderung gab es bei der Untersuchungshaft (+2%) und bei den anderen Haftformen.

Insassen mit einer Verwahrung
Mit dem revidierten Strafgesetzbuch (in Kraft seit dem 1. Januar 2007) kann eine Verwahrung nur noch angeordnet werden, wenn eine stationäre therapeutische Massnahme keinen Erfolg verspricht. Seit 2007 gab es pro Jahr durchschnittlich vier Verurteilungen mit einer angeordneten Verwahrung. Am Stichtag waren 124 Insassen mit einer rechtskräftigen Verwahrung in den Justizvollzugsanstalten und 17 Personen in anderen Institutionen inhaftiert.

Untersuchungshaft: Hoher Anteil von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung
Die Voraussetzung für eine Untersuchungshaft ist Flucht-, Kollusions- (Absprache) oder Wiederholungsgefahr. Am 4. September 2013 befanden sich 2104 Personen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Über die Hälfte der Personen waren Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, ein Fünftel Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, 8 Prozent Asylsuchende und 18 Prozent Schweizer.
Mit dem Inkrafttreten der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 haben die kurzen Untersuchungshaften zugenommen: 2012 hatten zwei Drittel der Untersuchungshäftlinge eine Haftdauer von 1 bis 2 Tagen. 21 Prozent der Untersuchungshäftlinge verbrachten 3 bis 91 Tage in Haft und 11 Prozent waren über 3 Monate inhaftiert.

Minderjährige Platzierte
Am Stichtag, dem 4. September 2013, befanden sich 575 minderjährige Personen nach Jugendstrafrecht in geeigneten Einrichtungen oder in Haft. Dies sind 9 Prozent weniger als zum gleichen Zeitpunkt 2012 und 24 Prozent weniger als 2011. 91 Prozent der Personen sind männlich, 9 Prozent weiblich.
61 Prozent der platzierten Minderjährigen sind Schweizerinnen oder Schweizer, 32 Prozent Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und 7 Prozent Asylbewerber oder Ausländer mit Wohnsitz im Ausland.
491 (85%) der Jugendlichen befanden sich am Stichtag in einer vorsorglichen oder ordentlich angeordneten Massnahme und 21 (4%) im Freiheitsentzug.

Quelle: Pressmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 27.1.2014. Weitere Auskunft erteilen:

Freiheitsentzug Erwachsene
Daniel Laubscher, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36598,
E-Mail: Daniel.Laubscher@bfs.admin.ch

Jugendsanktionsvollzug
Zoe Röösli, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36978
E-Mail: Zoe.Roosli@bfs.admin.ch


 

29.01.2014

Ein Blick aus Italien auf italienische mafiöse Organisationen in Deutschland:

The Territorial Expansion of Mafia-type Organized Crime. The Case of the Italian Mafia in Germany

 

Crime, Law and Social Change, February 2014, Volume 61, Issue 1, pp 37-60.

Rocco Sciarrone, Luca Storti

Abstract

The present paper deals with the territorial movements of the mafia groups. After postulating that the concept of mafia refers to a form of organized crime with certain specific characteristics of its own, the paper presents:

i) a repertory of the mechanisms underlying the processes whereby mafias expand beyond their home territories, and
ii) a taxonomy of the forms that the mafia assumes in nontraditional territories. In a case study approach, the conceptual framework thus outlined is applied to the mafia’s presence in Germany, as reconstructed from documentary and judicial sources. Though this is an exploratory investigation, certain findings are clear:
i) the ‘Ndrangheta is more active in Germany than the other traditional Italian mafias (Cosa Nostra and Camorra), and
ii), even in “successful” expansions, the mafia does not reproduce the embeddedness it typically shows in its home territories, but chiefly concentrates on infiltrating the economy and dealing on illegal markets


 

28.01.2014

Aktuelle Forschungsbefunde mit Relevanz auch für die Forensischen Disziplinen:

Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung

 

Autoren: Prof. Dr. F. Jacobi et al.
Quelle:
Der Nervenarzt
January 2014, Volume 85, Issue 1, pp 77-87

 

Zusammenfassung

Hintergrund und Fragestellung

Die „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) und ihr Zusatzmodul „Psychische Gesundheit“ (DEGS1-MH) erlauben erstmals seit dem 15 Jahre zurückliegenden Bundesgesundheitssurvey (BGS98) aktuelle Abschätzungen zu Morbidität, Einschränkungsprofilen und Inanspruchnahmeverhalten der deutschen Erwachsenen. Es werden die wichtigsten Ergebnisse zu Prävalenzen psychischer Störungen, zu damit assoziierten Beeinträchtigungen sowie zu Kontaktraten mit Gesundheitsdiensten berichtet.

Methoden

Der Studie liegt eine bevölkerungsrepräsentative Erwachsenenstichprobe (18–79 Jahre, n = 5317) zugrunde, die überwiegend persönlich mit ausführlichen klinischen Interviews (Composite International Diagnostic Interview; CIDI) untersucht wurde.

Ergebnisse

Die 12-Monats-Prävalenz psychischer Störungen beträgt insgesamt 27,7 %, wobei große Unterschiede in verschiedenen Gruppen (z. B. Geschlecht, Alter, sozialer Status) zu verzeichnen sind. Psychische Störungen stellten sich als besonders beeinträchtigend heraus (erhöhte Zahl an Einschränkungstagen). Weniger als die Hälfte der Betroffenen berichtet, aktuell wegen psychischer Probleme in Behandlung zu stehen (10–40 % in Abhängigkeit von der Anzahl der Diagnosen).

Diskussion

Psychische Störungen sind häufig. Die im Vergleich zu Personen ohne aktuelle psychische Diagnose deutlich erhöhte Rate an Beeinträchtigungstagen signalisiert neben dem individuellen Leiden der Betroffenen eine große gesellschaftliche Krankheitslast – auch verglichen mit vielen körperlichen Erkrankungen. Trotz des in Deutschland vergleichsweise gut ausgebauten Versorgungssystems für psychische Störungen ist Optimierungsbedarf hinsichtlich der Behandlungsrate zu vermuten.


 

24.01.2014

Amerikanische Praktiker scheinen sich wieder verstärkt am Ziel der Resozialisierung beim Umgang mit Strafentlassenen zu orientieren:

'Culture Shift' Revealed in Study of Major Reentry Initiative

 

The first of a two-part study on the impact of Second Chance Act (SCA) re-entry programs has found that some jurisdictions are moving toward a rehabilitative philosophy when it comes to managing the return of criminal offenders to the community.

Interviewed in a recently released NIJ Journal article, Ron D'Amico, the study's lead researcher, said the most heartening finding to-date is a "culture shift" from simply enforcing re-entry rules and regulations to a rehabilitative philosophy and an acceptance of evidence-based practices.

One of the goals of the ongoing National Institute of Justice-funded evaluation is to determine whether SCA funding can help achieve fundamental, system-level changes in the face of a sobering U.S. reality where:

  • More than 1.6 million adults were in state and federal prisons in 2010.
  • More than 4.8 million were under community supervision in 2011.
  • 700,000 were released in 2011, four times more than were released 30 years ago.

The first phase of the study looked at 10 state and local agencies ("demonstration sites") that were among the first in the country to receive funding under the SCA, which was passed with widespread bi-partisan support in 2008 to help criminal offenders successfully return to the community after they are released from prison or jail.

The researchers found three significant system changes in SCA sites: (1) Partnerships are growing; (2) Services are becoming more "holistic;" and (3) There is a cultural shift in thinking about how services are delivered.

The second part of the evaluation will examine specific outcomes of the SCA funding in demonstration sites, particularly the impact of the new reentry programs on recidivism and the programs' cost-effectiveness. Those findings are due in 2015.

Read the NIJ Journal article.

Watch a video interview with the lead researcher.


 

23.01.2014

Neue Initiative in den USA zur Verbesserung des Umgangs mit Kinder- und Jugenddeliquenz

Vera Institute Launches Status Offense Reform Center Web Site

 

The Center on Youth Justice at the Vera Institute of Justice has launched the online Status Offense Reform Center.

This Web site, supported by funding from the MacArthur Foundation's Models for Change Resource Center Partnership, is a one-stop shop of resources for policymakers and practitioners interested in diverting youth engaged in noncriminal status offenses—such as truancy or running away—from entering the juvenile justice system.

This interactive site provides a toolkit for planning, implementing, and sustaining status offense system reforms; profiles of reform efforts nationwide; research briefs; Webinars; podcasts; a blog; and a help desk.

Resources: 1) Visit the Status Offense Reform Center. 2) Read about the Models for Change initiative.


 

22.01.2014

Internetportal zu wissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen

 

Die DFG bietet mit ihrem neuen Internetportal RIsources (RI = Research Infrastructure) kompakte Informationen zu nationalen wissenschaftlichen Forschungsinfrastrukturen an, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Ressourcen und Dienstleistungen für Forschungsvorhaben bereitstellen.

„Forschungsinfrastrukturen“ sind

  • dezidierte Geräteangebote und
  • wissenschaftliche Dienstleistungen sowie
  • Informationsinfrastrukturen wie Bibliotheken, Datenrepositorien oder wissenschaftliche Sammlungen.

Weitere Informationen

Direkter Zugang zum DFG-Informationsportal RIsources unter: http://risources.dfg.de


 

21.01.2014

Zertifikatskurs "Fachberatung für Opferhilfe"

Informationsveranstaltung 23.01.2014
Seminarbeginn 28.03.2014

 

Füe diesen Zertifikatskurs des Arbeitskreises der Opferhilfen in Deutschland e.V. in Kooperation mit der Alice Salomon Hochschule in Berlin können wir noch freie Plätze anbieten.

Nähere Informationen zu Inhalt und Kursablauf finden Sie unter: www.opferhilfen.de/aktuell und www.ash-berlin.eu/weiterbildung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme. Leiten Sie diese Informationen gerne an Interessierte weiter, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Gutzeit und Karin Wagner

Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V., Perleberger Str. 27, 10559 Berlin
www.opferhilfen.de


 

17.01.2014

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Aktuelle Veröffentlichung des BMJ zur erweiterten bundesweiten Rückfalluntersuchung

 

Die gemeinsame Forschergruppe von Kriminologen des MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und der Abteilung Kriminologie der Universität Göttingen hat im vergangen Jahr die zweite Welle der bundesweiten Rückfalluntersuchung zum Bezugsjahr 2004 fertig gestellt.

Die erste Erhebungswelle hatte einen individualisierten 3-Jahres-Verlaufszeitraum (2004-2007) für mehr als 1 Million im Bundeszentralregister erfasste rechtskräftig Verurteilte bzw. für Personen analysiert, die eine Bewährungsstrafe beendet bzw. aus dem Vollzug entlassen worden waren.

Mit der neu vorgelegten Studie wurde der Verlauf für einen weiteren 3-Jahres-Zeitraum untersucht (2007-2010).

Damit ist es möglich, einerseits sechsjährige Verläufe von entweder Legalbewährung oder amtlicher Rückfälligkeit, andererseits ggf. unterschiedliche Verläufe in den beiden 3-Jahres-Zeiträumen zu erfassen.

Der umfangreiche und mit vielen Tabellen und Schaubildern versehene Band (311 Seiten) ist vom BMJ in der Schriftenreihe „recht“ (betreut vom Forum Verlag Godesberg in Mönchengladbach) zum Jahresende veröffentlicht worden.

Seit wenigen Tagen steht nun auch eine kostenlose PDF-Version zur Verfügung. Leider gibt es derzeit keinen unmittelbar wirksamen Link.

Aber der Zugang zum Dokument ist dennoch recht einfach: Interessenten wollen bitte auf folgende Unterabteilung der BMJ-Homepage surfen:

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevent...

Im dann erscheinenden Informationsfeld findet sich oben rechts ein grau unterlegtes Fenster. Der an erster Stelle befindliche Eintrag lädt nach Anklicken die PDF-Datei herunter.


 

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

17.01.2014

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Aktuelle Veröffentlichung des BMJ zur erweiterten bundesweiten Rückfalluntersuchung

 

Die gemeinsame Forschergruppe von Kriminologen des MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und der Abteilung Kriminologie der Universität Göttingen hat im vergangen Jahr die zweite Welle der bundesweiten Rückfalluntersuchung zum Bezugsjahr 2004 fertig gestellt.

Die erste Erhebungswelle hatte einen individualisierten 3-Jahres-Verlaufszeitraum (2004-2007) für mehr als 1 Million im Bundeszentralregister erfasste rechtskräftig Verurteilte bzw. für Personen analysiert, die eine Bewährungsstrafe beendet bzw. aus dem Vollzug entlassen worden waren.

Mit der neu vorgelegten Studie wurde der Verlauf für einen weiteren 3-Jahres-Zeitraum untersucht (2007-2010).

Damit ist es möglich, einerseits sechsjährige Verläufe von entweder Legalbewährung oder amtlicher Rückfälligkeit, andererseits ggf. unterschiedliche Verläufe in den beiden 3-Jahres-Zeiträumen zu erfassen.

Der umfangreiche und mit vielen Tabellen und Schaubildern versehene Band (311 Seiten) ist vom BMJ in der Schriftenreihe „recht“ (betreut vom Forum Verlag Godesberg in Mönchengladbach) zum Jahresende veröffentlicht worden.

Seit wenigen Tagen steht nun auch eine kostenlose PDF-Version zur Verfügung. Leider gibt es derzeit keinen unmittelbar wirksamen Link.

Aber der Zugang zum Dokument ist dennoch recht einfach: Interessenten wollen bitte auf folgende Unterabteilung der BMJ-Homepage surfen:

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevent...

Im dann erscheinenden Informationsfeld findet sich oben rechts ein grau unterlegtes Fenster. Der an erster Stelle befindliche Eintrag lädt nach Anklicken die PDF-Datei herunter.