Neues aus Österreich

Bericht über effiziente Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden

Rund 173.000 gefährliche Gegenstände abgenommen

Sicherheit ist von besonderer Bedeutung in Gebäuden der Justiz. Deshalb ist die Justiz um ein möglichst lückenloses Netz an Sicherheitskontrollen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bemüht.

Die Bedeutung der Sicherheitskontrollen zeigt sich allein in der Zahl der abgenommenen Gegenstände. Im Jahr 2013 wurden bei den Eingangskontrollen bundesweit insgesamt 172.910 gefährliche Gegenstände abgenommen, 418 davon waren Schusswaffen (darunter auch Schreck-, Signal- und Gaswaffen), 51.487 Hieb- und Stichwaffen und 121.005 sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher aber auch Regenschirme). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tendenz steigend:

Abgenommene Gegenstände 2008 2009 2010 2011 2012 2013
 Schusswaffen  299  359  374  403  535  418
 Hieb- und Stichwaffen  45.265  43.684  39.862  50.352  51.477  51.487
 Sonstige gefährliche Gegenstände  46.551  89.688  112.020  134.772  119.628  121.005
 Gesamt  92.115  133.731  152.256  185.527  171.640  172.910

Derzeit verfügen bereits fast 90 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen (Im Vergleich dazu verfügten im Jahr 2008 nur 35 % der Gerichte über Sicherheitskontrollen). Seit 1997 wurden Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden schrittweise eingeführt; im Laufe der nächsten Jahre sollen die Sicherheitskontrollen auf sämtliche Gerichte ausgeweitet werden.

(Quelle, und weitere Kontaktdaten: Pressemitteilung vom 23. April 2014. Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin und Richterin Präsidialsektion. 1070 Wien, Museumstraße 7. Tel.: +43 1 52152 2138, Mobil: +43 676 8989 1 2138, Fax: +43 1 52152 2727, E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)