Januar 2015

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Korruptionsbekämpfung

Menschenhandel im Blick auf illegale Arbeitnehmer: Ein Bericht des amerikanischen Urban Institute über einen großes Strafverfahren in New Orleans

A trial involving one of the biggest human trafficking cases in US history kicked off in a New Orleans federal court this week.
Workers allege that Signal International, a US Gulf Coast shipbuilding company, recruited them from India with false promises and then forced them to live in fenced-in labor camps and work for little to no pay.
This case stands out because labor traffickers are rarely prosecuted, despite the millions of workers that are victimized.

Weitere Einzelheiten, auch mit Hyperlinks zu ergänzenden Informationen, finden sich unter folgender URL:
http://blog.metrotrends.org/2015/01/human-trafficking-case-signal-international-matters/?utm_source=iContact&utm_medium=email&utm_campaign=Urban%20Institute%20Update&utm_content=Urban+Update+1%2F22%2F15

Zahlen zur Öffent­lichen Kin­der- und Jugend­hilfe im Jahr 2013

Nach Angaben des Statitistischen Bundesamtes Wiesbaden haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt rund 35,5 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Damit sind die Brutto-Ausgaben gegenüber 2012 um 10,2 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,7 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 32,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2012 entsprach das einer Steigerung um 10,2 %.

Der für Jugendkriminalrecht, Jugenhilfe und Jugendkriminologie relevanteste Bereich betrifft die sog. "Hilfen zur Erziehung" gemäß dem KJHG. Hierfür wendeten die öffentlichen Träger rund ein Viertel der Bruttoausgaben (25 %) auf, insgesamt mehr als 8,7 Milliarden Euro. Davon entfielen etwa 4,7 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform.

Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 785 Millionen Euro.

Der größte Teil der Bruttoausgaben (65 %) entfiel mit rund 23,0 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, das waren 13,0 % mehr als 2012. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 21,4 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 13,2 % mehr als im Vorjahr.

Knapp 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,7 Milliarden Euro auf.

Eine Tabelle mit Detailangaben zu Bund und Ländern findet sich unter folgender URL:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/...

(Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 026 vom 23.01.2015)

Korruptionsbekämpfung

Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.

Korruption ist ein weltweites Phänomen und macht nicht vor staatlichen Grenzen halt. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir internationale Vorgabe zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption um. Außerdem werden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, betonte Bundesminister Heiko Maas.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und seines Zusatzprotokolls schaffen.

Zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses muss die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden. Bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr wird nicht ein Amtsträger bestochen, sondern ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens. Strafbar ist dies derzeit nur, wenn mit der Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll, also beispielsweise wenn der Einkäufer eines Unternehmens von einem Zulieferer ein Bestechungsgeld erhält und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Zuschlag erteilt. Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Nach den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses müssen aber auch die Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn kommt.

Darüber hinaus wird zur Umsetzung von Vorgaben des Europarats die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträger erweitert. Damit wird Deutschland auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption das Europarat und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifizieren können.

(Quelle:Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMJV, Pressemitteilung vom 21.1.2015. Artikel auf BMJ.DE ansehen Verantwortlich: Thorsten Bischoff , Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090 Telefax 030/18 580 9046 presse@bmjv.bund.de )