LG Nürnberg zu intersexueller Person: Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung vor OP

Legal Tribune Online, 17.12.2015

Auch, wenn in den Lehrbüchern etwas Anderes stand: Bereits 1995 hätten die Ärzte eine intersexuelle Person über ihre beiden Geschlechter aufklären müssen, bevor diese in eine OP einwilligte. Nun bekommt sie immerhin Schadensersatz.

Weitere Information unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-4-o-7000-11-intersexu...