Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung: Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und 2014

In den vergangenen Monaten ist die neue Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik der TOA-Forschungsgruppe als Online- und Printversion erschienen. Die Veröffentlichung befasst sich mit den gemeldeten Fällen aus den Jahrgängen 2013 und 2014 knüpft damit nahtlos an die vorherigen Untersuchungen an.

Insgesamt haben sich 67 Einrichtungen, die den Täter-Opfer-Ausgleich in Form einer Mediation in Strafsachen anbieten, an der TOA-Statistik beteiligt und im Jahr 2013 5.573 sowie im Jahr 2014 7.393 Fälle eingereicht. Die Teilnahme ist freiwillig und die in der Studie berücksichtigten Fälle wurden in der Folge nicht zufällig ausgewählt.

Im strengen statistischen Sinne gilt die Auswertung damit nicht als repräsentativ. Gleichwohl „dokumentiert sie, wie bislang keine andere Erhebung, auch außerhalb Deutschlands, anhand von tausenden und längerfristig gesehen sogar zehntausenden ausgewerteten Fällen, dass der TOA von Opfern und Tätern, die darauf angesprochen werden, mehrheitlich akzeptiert wird“ (S. V).

Im Folgenden werden ausgewählte neue Erkenntnisse vorgestellt:

  • Die Mehrheit der Fälle wird nach wie vor im Vorverfahren von der Staatsanwalt angeregt (2014: 79,2 %) – „ in den vorliegenden Berichtsjahren allerdings mit sinkender Tendenz zugunsten der Jugendgerichtshilfe die 2014 einen Anteil von 12 % ausmacht“ (S. 21).
  • „Die Grundstruktur der Verteilung [der Delikte nach Straftatbestand] hat sich langfristig kaum geändert“ (S. 31).
  • Insbesondere haben körperliche Verletzungen Eingang in die TOA-Statistik gefunden (2014: 41 %); „die leichten Körperverletzungen [haben] zugunsten der mittelschweren Körperverletzungen im Vergleich zu 2011/2012 abgenommen“ (S. 25) Weitere Straftatbestände waren in 2014 z. B. Beleidigung (16 %), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (12,6 %), Sachbeschädigung (10,6 %), Diebstahl und Unterschlagung (8,3 %) (S. 31).
  • Der Anteil der Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit „ist in den Jahren 2010 bis 2014 von 72,4% auf 76,7% leicht angestiegen“ (S. 29).
  • Ca. 70% der Beschuldigten kannten die geschädigte Person bzw. 43,5% (2014, S. 35) kannten sie sie vor der Tat sehr gut. „Damit unterscheiden sich die Zahlen nicht auffallend von den vorherigen Berichtsjahren“ (S. 35).
  • Mehr als die Hälfte der kontaktierten Geschädigten (2014: 57,8 %, S. 37) und mehr als Zweidrittel der Beschuldigten (2014: 72,8 %, S. 39) erklärten sich nach Kontaktaufnahme für einen TOA bereit. Wenn es zu einem Ausgleichsgespräch kam, konnte im Großteil der Fälle (2014: 83,6 %, S. 52) eine Einigung erzielt werden. Seit Beginn der Datenerhebung 1993 ist damit „der Anteil der einvernehmlichen und abschließenden Regelungen nach einem Gespräch nicht ein einziges Mal unter 80% gefallen“.

Die Onlineausgabe kann kostenlos in unserer Bibliothek oder über die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen werden.

(Quelle: TOA-Servicebüro, Köln, Aktuelles, 14.7.2016)