November 2016

Neues aus Österreich: Positive Bilanz bei der Korruptionsbekämpfung

Neues aus Österreich: Positive Bilanz bei der Korruptionsbekämpfung

Österreich setzt GRECO-Empfehlungen erfolgreich um

Ab sofort ist der zweite Umsetzungsbericht zur dritten Evaluierungsrunde der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) für Österreich online - und zwar auf den Homepages des Justizministeriums und des Bundeskanzleramts jeweils in englischer Originalversion sowie in deutscher Übersetzung. Der Bericht geht auf die Prüfung Österreichs im Jahr 2011 zurück, deren Gegenstand die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung waren.

Für Österreich zeigt sich ein durchaus positives Bild:

Sämtliche zehn Empfehlungen aus dem Bereich des Strafrechts wurden als zufriedenstellend umgesetzt beurteilt. Im Bereich der Parteienfinanzierung gelten laut GRECO bereits sechs Empfehlungen als zufriedenstellend und vier weitere als teilweise umgesetzt. Nur eine Empfehlung wurde als nicht umgesetzt bewertet. Mit dieser positiven Bilanz geht die dritte Evaluierungsrunde für Österreich zu Ende. Österreich hat damit deutlich besser abgeschnitten als etwa seine Nachbarstaaten Deutschland oder Schweiz.

Der aktuelle Bericht ist auf der Homepage der Justiz (www.justiz.gv.at) unter Ministerium > Korruptionsbekämpfung veröffentlicht.

Derzeit ist die vierte Evaluierungsrunde (Korruptionsprävention bei Abgeordneten sowie bei Richtern und Staatsanwälten) im Gange. Die fünfte Evaluierungsrunde von GRECO betreffend Korruptionsprävention bei Regierungsmitgliedern und bei der Polizei beginnt im Frühjahr 2017 und wird Österreich voraussichtlich im Jahr 2022 treffen.

Die „Staatengruppe gegen Korruption“ (GRECO), der Österreich seit 1. Dezember 2006 angehört, evaluiert die Einhaltung der vom Europarat einschlägig verabschiedeten Rechtsinstrumente bzw. der von GRECO erarbeiteten Standards zur internationalen Korruptionsbekämpfung. Sie wurde 1999 von 17 Mitgliedern des Europarates gegründet und umfasst heute 49 Mitgliedstaaten (alle 47 Europaratsmitgliedstaaten sowie die USA und Belarus).

Pressemitteilung vom 21. Oktober 2016. Technische Bearbeitung durch KrimG-Redaktion 11-2016

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz, Mag. Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin +43 676 89891 2138 Medienstelle.Ressort@bmj.gv.at