März 2017

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 4.1, Strafvollzug, ist in der Fortschreibung dieser Publikation zur Stichtagszählung zum 31.3.2016 im März 2017 erschienen. Sie bietet

Informationen zu demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.2016

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden unter
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Kurztexte: Die Zivilgerichte müssen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung das Gewicht der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind, ausreichend berücksichtigen.
Von Bedeutung ist dabei unter anderem, ob sich die abgebildete Person im öffentlichen Raum bewegt. Betrifft die visuelle Darstellung die Privatsphäre oder eine durch räumliche Privatheit geprägte Situation, ist das Gewicht der Belange des Persönlichkeitsschutzes erhöht.
Über die sich hieraus näher ergebenden Anforderungen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.

Sie können den ausführlichen Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/2017 vom 15. März 2017; Modifikation KrimG)