Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2018

Kurztext:

Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie die Erhebung von Kostenpauschalen auf Eingriffsnormen stützen, die eine Kostenbeteiligung Gefangener an Strom- oder Betriebskosten ermöglichen und ihren Entscheidungen ungeprüft die nicht näher belegte Behauptung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legen, die Einnahmen durch erhobene Betriebskostenpauschalen lägen unter den Kosten des durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauchs.

Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen hin entschieden und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE...

Quelle: Pressemitteilung Nr. 53/2018 vom 28. Juni 2018