Die Justizministerkonferenz hat den Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung am 17.11.2016 diskutiert.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass dieser Bericht eine sachgerechte Diskussionsgrundlage
- für eine weitere Angleichung der Prüfungsbedingungen sowie
- für eine weitere Harmonisierung und Begrenzung des Pflichtstoffs der juristischen Prüfungen
darstellt. Der Koordinierungsausschuss soll nun mit den juristischen Fakultäten eintreten.
Der Bericht des Ausschusses steht jetzt online.