Veröffentlichungen/Papiere von Mitgliedern der Kriminologischen Gesellschaft sollen künftig nachgewiesen werden

ja, sowohl Graue Literatur als auch Verlagsveröffentlichungen
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nur Graue Literatur
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nur Verlagsveröffentlichungen
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nein, es soll kein Nachweis stattfinden.
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Gesamte Stimmen: 0