Nachrichten aus 2013

Archivierte Nachrichten aus 2013

Dezember 2013

20.12.2013

Aktuelle Veröffentlichung

Datenreport 2013: Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland

 

Der Datenreport ist ein Gemeinschaftsprojekt des Statistischen Bundesamtes (Destatis), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Im Datenreport werden die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der sozialwissenschaftlichen Forschung zusammengeführt, so dass ein differenziertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland entsteht.

Die gedruckte Ausgabe des Datenreports 2013 erhalten Sie gegen eine Bereitstellungs­pauschale von 4,50 Euro über die Bundeszentrale für politische Bildung.

Kostenlose Downloads (durch Anklicken der Überschriften)

·         Datenreport 2013 (Gesamtausgabe)

·         Einleitung

·         1 Bevölkerung und Demografie

·         2 Familie, Lebensformen und Kinder

·         3 Bildung

·         4 Wirtschaft und öffentlicher Sektor

·         5 Arbeitsmarkt und Verdienste

·         6 Private Haushalte - Einkommen, Ausgaben, Ausstattung

·         7 Sozialstruktur und soziale Lagen

·         8 Gesundheit und soziale Sicherung

·         9 Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung

·         10 Räumliche Mobilität und regionale Unterschiede

·         11 Umwelt und Nachhaltigkeit

·         12 Freizeit und gesellschaftliche Partizipation

·         13 Demokratie und politische Partizipation

·         14 Werte und Einstellungen

·         15 Deutschland in Europa

·         Datengrundlagen, Autoren, Stichwortverzeichnis


 

November 2013

22.11.2013

Neues aus der Rechtspolitik

Mehrheit der Justizminister und Senatoren für die Einführung des Unternehmensstrafrechts

 

Die Länder wollen den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität verstärken.

Die Justizminister schlagen dazu ein Unternehmensstrafrecht vor. Doch es gibt Gegenwehr von Unternehmensseite: Rechtlich fraglich sei das Ganze, die Falschen würden bestraft.

Die Justizminister der Länder wollen mit einem neuen Unternehmensstrafrecht schärfer gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Bei der Herbstkonferenz der Ressortchefs am Donnerstag in Berlin sprach sich die Mehrheit der Minister für eine solche Neuregelung aus. Über die genaue Ausgestaltung wollen sie aber noch weiter beraten. Unklar ist, welche Chancen eine solche Initiative über den Bundesrat anschließend im Bundestag hätte. Familienunternehmer und Juristen kritisierten die Pläne.

Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, nicht juristische. Gegen Unternehmen können derzeit nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Die Justizminister halten das für unzureichend. "Jedes Jahr entstehen durch Wirtschaftskriminalität Milliardenschäden", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Wir müssen stärker gegen diese Form der Kriminalität vorgehen." Zahlreiche Länder - wie Frankreich, Großbritannien, Österreich oder die Niederlande - hätten ein Unternehmensstrafrecht.

Unions-Vertreter zurückhaltend

Zur Debatte steht nun ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte: "Es geht darum, die Ehrlichen zu schützen." Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD) betonte, der Entwurf sei zunächst eine Diskussionsgrundlage. Die Länder wollten weiter beraten und auch mit den Kritikern einer solchen Regelung ins Gespräch kommen. Sie räumte ein, es handele sich um ein "juristisch nicht ganz leichtes Thema".

Nicht völlig überzeugt zeigten sich die Unions-Vertreter bei der Konferenz der Ressortchefs. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, von Unions-Seite habe es Gegenstimmen gegeben. Man verschließe sich einer Diskussion nicht, stehe dem Entwurf aber "etwas zurückhaltender" gegenüber.

Zur vollständigen Meldung siehe:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justizminister-unternehmen-strafre...
(Quelle Nachricht vom 14.11.2013, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 22.11.2013)

 

Neues aus der Schweiz

Strafurteilsstatistik 2012: Anstieg der Verurteilungen

 

[Auszug]
Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Urteile im Zusammenhang mit einem Vergehen oder Verbrechen gefällt. Dies entspricht einem Anstieg von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und einem neuen Höchststand, der auf die Zunahme bei den Verurteilungen aufgrund von Vermögensdelikten zurückzuführen ist (+20,6%).

Angestiegen sind im letzten Jahr auch die Verurteilungen mit Straftaten gegen das Ausländergesetz (+17,5 %) und das Betäubungsmittelgesetz (+20,7%).

Bei den Sanktionen kann ein ausgeprägter Aufwärtstrend bei den unbedingten kurzen Freiheitsstrafen (+69,7%) festgestellt werden. Dies und andere Ergebnisse gehen aus der neuen Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen ausgesprochen. Wie auch in den Vorjahren machten Verurteilungen mit Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz gut die Hälfte aller Verurteilungen aus (51,5%). Straftaten gegen das Strafgesetzbuch waren in 35,1 Prozent aller Urteile enthalten. Solche gegen das Ausländergesetz und das Betäubungsmittelgesetz kamen in 15,9 Prozent respektive 5,5 Prozent vor.

Anstieg der Verurteilungen für alle Gesetze: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 9,8 Prozent mehr Verurteilungen ausgesprochen. Der Anstieg kann bei allen Gesetzen verzeichnet werden. Besonders ausgeprägt ist er beim Strafgesetzbuch (+ 16,6%), beim Betäubungsmittelgesetz (+20,7%) und beim Ausländergesetz (+17,5%). Verurteilungen mit Straftaten gegen das Straßenverkehrsgesetz haben verhältnismäßig gering zugenommen (+3,7%). [….]

Vermehrte Diebstähle führen auch zu einer Zunahme der Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, wenn es sich bei dem Diebstahl um einen Einbruchdiebstahl handelt. Zudem erhöhen sich die Verurteilungen wegen Hehlerei und Begünstigung.

Die Verurteilungen aufgrund schwerer Körperverletzungen sind letztes Jahr von 126 auf 156 angestiegen (+23,8%). Hier empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung danach, ob die Straftat vollendet wurde oder nicht. Auch wenn es in beiden Kategorien im letzten Jahr einen Zuwachs gegeben hat, handelt es sich bei den versuchten Körperverletzungen um die Fortsetzung eines Langzeittrends, der im Jahr 2004 begonnen hat und bis zum Jahr 2012 zu einem Anstieg von 233 Prozent geführt hat. Ein sich veränderndes Anzeigeverhalten hat sicherlich einen maßgeblichen Einfluss bei dieser Entwicklung. In demselben Zeitraum sind die Verurteilungen aufgrund vollendeter schwerer Körperverletzungen um 20 Prozent gestiegen. Der Anstieg 2012 bei den vollendeten schweren Körperverletzungen liegt im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre um einen Mittelwert von 60 Verurteilungen. Die Anzahl einfacher Körperverletzungen hat sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (+1,8%).

Aufwärtstrend bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen setzt sich fort: Die gestiegenen Verurteilungszahlen haben auch einen Einfluss auf die ausgesprochenen Sanktionen. Zwar ist weiterhin die Geldstrafe mit 90‘454 Verurteilungen die am häufigsten ausgesprochenen Sanktion (85,6% aller Verurteilungen), der Anstieg zum Vorjahr liegt aber mit 8,1 Prozent unter der Zuwachsrate der Verurteilungen. Die Urteile mit gemeinnütziger Arbeit als Sanktion sind hingegen rückläufig und fielen auf 2865 (-10%).

Der eigentliche Anstieg ist bei den Freiheitsstrafen und insbesondere bei denen, die unbedingt ausgesprochenen wurden, zu finden (+36,5%). Es sind gerade die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen bis zu einem Monat, die im Jahr 2012 von 1427 auf 2421 (+69,7%) gestiegen sind. Dieser Trend lässt sich aber nicht nur mit den gestiegenen Verurteilungszahlen erklären. Die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen stieg auch im Jahr 2011 trotz rückläufiger Verurteilungszahlen.

(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 28.10.2013). Weitere Auskunft erteilt: Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459, E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch. Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

 

Deutlicher Rückgang schwerer Partnergewalt gegen Frauen in den USA

Aktuelle Veröffentlichung des Buero of Justice Statistics

 

BJS study shows serious intimate partner violence against females declined 72 percent from 1994 to 2011

The Bureau of Justice Statistics (BJS) has released Intimate Partner Violence: Attributes of Victimization, 1993–2011 (NCJ 243300).

The publication presents data on trends in nonfatal intimate partner violence among U.S. households from 1993 to 2011.

Intimate partner violence includes rape, sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault by a current or former spouse, boyfriend, or girlfriend.


 

Oktober 2013

30.10.2013

Mehr als 500.000 gewährte „Erzieherische Hilfen“ im Jahr 2012

Darunter: Rund 36.000 Heimerziehungen oder Unterbringungen in sonstigen betreuten Wohnformen

 

WIESBADEN – Im Jahr 2012 begann für rund 517 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2 000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (– 0,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 % der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 %.

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 65 % die Erziehungsberatung – gut 307 000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % zurück. Rund 55 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 % mehr als im Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht.

Für knapp 52 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011.

Die Hälfte der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74 %) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2012 nach Hilfeart, einschließlich der Hilfen für junge Volljährige
Art der Hilfe
Anzahl der Hilfen/
jungen Menschen
Anteil an allen Hilfen
in %
Veränderung zum
Vorjahr
in %
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII)
470 217
100,0
– 0,4
davon 
Einzelhilfen
414 888
88,2
– 0,9
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
10 519
2,2
– 3,5
Erziehungsberatung
307 470
65,4
– 1,1
Soziale Gruppenarbeit
7 653
1,6
– 8,3
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
26 086
5,5
0,6
Erziehung in einer Tagesgruppe
8 574
1,8
– 4,8
Vollzeitpflege in einer anderen Familie
15 534
3,3
1,8
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
36 048
7,7
1,6
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
3 004
0,6
– 2,5
Familienorientierte Hilfen
55 329
11,8
4,0
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
10 699
2,3
9,0
Sozialpädagogische Familienhilfe
44 630
9,5
2,9
Anzahl der jungen Menschen in den Familien
101 881
X
1,5
Nachrichtlich: 
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt
516 769
X
– 0,5

 

(Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 353 vom 21.10.2013. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Publikationen unter Soziales. Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8167)


 

28.10.2013

Aktueller Bericht von DESTATIS:

Ausländerzentralregister erfasst 7,2 Millionen Menschen

 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt mehr als 7,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Damit stieg die Zahl der im AZR Registrierten gegenüber 2011 um rund 282 800 Personen (+ 4,1 %). Dieser Anstieg ist der höchste seit 1993 und übertrifft nochmals deutlich den Wert des Vorjahres (+ 2,1 %). Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 394 900 Personen und eines Geburtenüberschusses (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 2 800 Personen stehen Abgänge in Höhe von 114 900 Personen gegenüber, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.

Die neu ins AZR aufgenommenen Ausländer stammen mehrheitlich (80 %) aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dabei nahm die Ausländerzahl aus den Ländern besonders stark zu, die 2004 der EU beigetreten sind: Sie stieg gegenüber 2011 um 15,5 %. Besonders betroffen waren die acht mittel- und osteuropäischen Staaten, für die Deutschland seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt, hierunter vor allem Polen (+ 13,6 %) und Ungarn (+ 29,8 %). Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Zahl der Immigranten aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien (+ 28,8 %) und Bulgarien (+ 26,5 %). Auch die Zahl der Personen aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten hat sich 2012 weiter erhöht, vor allem jene aus Griechenland (+ 5,1 %) und aus Spanien (+ 9,1 %).

Lediglich 20 % des Zuwachses der im AZR registrierten Ausländer gingen auf das Konto von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU. Die ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2012 um 56 600 Personen zugenommen (+ 1,3 %); im Jahr zuvor waren es 21 400 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde vor allem durch Zuzüge aus Syrien, China, Indien und der Russischen Föderation getragen. Demgegenüber ist 2012 – wie schon in den Jahren zuvor – die im AZR registrierte Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zurückgegangen (– 2,0 %). Dies geht zum größten Teil auf die relativ hohe Zahl der Einbürgerungen zurück.

Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich in Bayern nieder (+ 65 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (jeweils + 52 900). Der prozentuale Anstieg war vor allem in den Neuen Ländern ohne Berlin hoch: er reichte von + 6,5 % in Sachsen-Anhalt bis + 11,5 % in Thüringen. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete das Saarland mit + 1,6 %, gefolgt von Berlin mit + 2,1 % und Nordrhein-Westfalen mit + 2,9 %.

Die einzelnen Herkunftsländer haben auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch ist im früheren Bundesgebiet und in Berlin mit Abstand die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder ohne Berlin nehmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam und die Ukraine die ersten Plätze ein. Die Türkei liegt hier nur auf Platz 5.

Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus gibt es Unterschiede. Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lag die Zahl der im AZR Registrierten mit 6 650 500 um 481 100 Personen über der Zensuszahl zur ausländischen Bevölkerung (6 169 400). Dies muss bei der Interpretation der Ausländerzahl nach dem AZR zum Jahresende 2011 beziehungsweise 2012 angemessen berücksichtigt werden. Die Zahl der Zu- und Abgänge im AZR ist dagegen nicht betroffen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und Destatis werden die Abweichungen zwischen AZR und Zensus analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen

 

Wichtigste Veränderungen der 2012 im AZR registrierten ausländischen Bevölkerung 
 
Staatsangehörigkeit
Veränderung 2012 gegenüber 2011
 
Insgesamt
Komponenten der Veränderung
 
Anzahl
in %
Wanderungs-
gewinn
Geburten-
überschuss
Bestands-
änderungen
 
 
 
INSGESAMT
282 812
4,1
394 923
2 794
– 114 905
 
EU-Mitgliedstaaten
226 250
8,7
247 365
– 138
– 20 977
 
Neue Mitgliedsländer 2004
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta, Zypern)
107 310
15,5
112 043
2 161
– 6 894
 
Polen
63 894
13,6
67 321
1 519
– 4 946
 
Ungarn
24 638
29,8
25 054
214
– 630
 
Neue Mitgliedsländer 2007
(Bulgarien, Rumänien)
70 674
27,9
72 669
2 126
– 4 121
 
Rumänien
45 804
28,8
46 964
1 276
– 2 436
 
Bulgarien
24 870
26,5
25 705
850
– 1 685
 
Von Euro-Krise betroffene Länder
(Griechenland, Italien, Portugal, Spanien)
38 896
3,8
48 606
– 2 152
– 7 558
 
Griechenland
14 570
5,1
19 189
– 527
– 4 092
 
Spanien
10 038
9,1
10 776
– 197
– 541
 
Italien
9 258
1,8
13 169
– 1 455
– 2 456
 
Nicht-EU-Staaten
56 562
1,3
147 558
2 932
– 93 928
 
Türkei
– 31 444
– 2,0
5 194
– 3 539
– 33 099
 
Syrien
7 566
23,0
7 527
562
– 523
 
China (insgesamt)
7 641
8,3
8 370
680
– 1 409
 
Indien
6 941
13,0
7 483
469
– 1 011
 
Russische Föderation
6 780
3,5
10 315
– 169
– 3 366
 

Vermerk: Bestandsänderungen treten auf, wenn ausländische Personen zum Beispiel als Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht werden, oder wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit zugunsten einer anderen aufgeben (zum Beispiel Serbien für Kosovo).

Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung" und können abgerufen werden über Tabellen Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.

(Quelle: Pressemitteilung des Statististischen Bundesamtes Wiesbaden vom 22. Oktober. Weitere Auskünfte gibt: Dr. Gunter Brückner, Telefon: +49 611 75 4365)


 

02.10.2013

Nimmt schwere Jugendgewalt ständig zu?

Aktuelle Forschungsbefunde aus Australien zum Vergleich von öffentlicher Wahrnehmung und jugendgerichtlich in Court Clinics eingewiesenen jungen Straftätern

 

A comparison of contemporary and traditional classification schemes used to categorise youth violence

 

Hannah Chinga*, Michael Daffernabc & Stuart Thomasabd
The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology, Volume 24, Issue 5, 2013, pages 658-674

Published online: 02 Sep 2013

Abstract

 

Across various jurisdictions, crime statistics indicate the rate of youth offending, particularly violent offending, has increased over the last decade.

Anecdotal evidence further suggests the nature of youth offending has changed over this time-frame; including an increase in more serious criminal behaviour as well as changes in both the demographic and psychological profiles of youth offenders.

This is particularly evident in accounts depicting an increasing tendency amongst some young people to engage in acts of ‘appetitive’ violence. This is a form of violence purportedly perpetrated by youth in an excitable and predatory state, which differs from the more common forms of reactive and instrumental violence.

Although newsprint media reports suggest that appetitive violence is alarmingly common, there is currently no corroborating empirical evidence.

This paper explores the classification of violence by youth utilising three contemporary classification systems. One hundred and forty-three case files from the Children’s Court Clinic in Victoria, Australia, were examined, comparing all youth (aged 10–19) convicted of a violent offence referred to the Clinic for psychological assessment in the years 2000 and 2010.

Results indicated a similarly low prevalence of appetitive violence (2000–15.8%; 2010–8.6%). Further, they indicated the quadripartite and tripartite classification systems increased the discrimination of aggressive behaviours beyond that provided by the traditional reactive/instrumental dichotomy.


 

September 2013

30.09.2013

Neues aus der Schweiz:

Aktuelle Zahlen zur Strassenverkehrsdelinquenz und deren Kontrolle

 

Die neuen Zahlen zu den polizeilichen Verkehrskontrollen von 2008-2012 sind jetzt verfügbar und stehen im Statistikportal bereit.

Die Polizei hat in den letzten fünf Jahren kontinuierlich ihren Bestand an Geschwindigkeitsmesssystemen erhöht.
Parallel dazu nahm die Anzahl auf Geschwindigkeit kontrollierte Fahrzeuge stetig zu und die polizeilich festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen stiegen an.
Im gleichen Zeitraum hat der Anteil der hohen Geschwindigkeitsübertretungen an allen Geschwindigkeitsübertretungen abgenommen.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/03.html

Wichtige Zahlen zur Art der Übertretungen, zu den Verurteilungen und der Rückfälligkeit von Verurteilten:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/01/01.html

Indikatorensystem: Ziel dieser Indikatoren ist es aktuelle Informationen über Strassenverkehrsdelikte in der Schweiz bereitzustellen und Entwicklungstrends aufzuzeigen.
Jeder Indikator illustriert eine unterschiedliche Facette der Strassenverkehrsdelinquenz.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/01/ind11.html


 

30.09.2013

Resozialisierung von haftentlassenen Lebenslänglichen

Aktuelle Überlegungen des englischen „Inspectorate of Probation"

Work to rehabilitate life sentence prisoners could improve, say inspectors

 

Auszug aus dem Paper:

 

Most life sentence prisoners, once released, are successfully integrated back into the community. However, inspectors also found that improvements could be made in the work carried out with these prisoners, and in particular, that:

  • assumptions were often made that life sentence prisoners knew all about ‘the system’ which led to an underestimation of the amount of advice and help they needed;
  • they were treated much the same as other prisoners, with little attention being given to their particular circumstances and as a result, some were able to serve their sentence with relatively little challenge to their attitudes and behaviour;
  • once in open conditions, preparation for release relied heavily upon release on temporary licence (ROTL) and planning for this needed to be improved;
  • the quality of offender assessments, particularly those completed in custody, left room for improvement and confusion abounded about who was responsible for completing these assessments at key times in the sentence; and
  • sentence planning was weak and probation staff struggled to design meaningful objectives for those who appeared to have done all required work in custody.

  The chief inspectors made nine recommendations for improvement for the National Offender Management Service, prisons and probation trusts. Die gesamte Stellungnahme kann unter folgender URL eingesehen werden:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/hmi-probation/work-to-reha...


 

14.09.2013

Universitätsmuseen der Karl-Franzens-Universität Graz
Interdisziplinärer Kongress

 

„DIE VERMESSUNG DER SEELE

GELTUNG UND GENESE DER QUANTIFIZIERUNG VON QUALIA“

 

Die Naturwissenschaften machen große Fortschritte bei der Erforschung der Hirnfunktionen und mentalen Prozesse – man denke nur an die Ergebnisse von Neurophysiologie und Neuroimaging. Können aber Qualia wie zum Beispiel Zahnschmerzen oder Angstgefühle tatsächlich quantifiziert und vermessen werden? Die Vermessung von mentalen Zuständen, von Qualia und Intentionen – vorzeiten als Seelenleben bezeichnet – ist gegenwärtig hoch aktuell, hat aber auch eine lange Geschichte.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedensten Disziplinen werden sich in diesem Kongress mit dem epistemischen Status solcher Forschungsansätze auseinandersetzen. Allgemein wissenschaftstheoretische Fragen wie die nach der Tragweite von Methoden oder nach den Grenzen der Erkenntnis werden dabei ebenso zur Sprache kommen wie der Forschungsstand in einzelnen Fachbereichen.

Begleitend zu dieser Tagung findet die Ausstellung „Die Vermessung der Seele“ im UniGraz@Museum statt (17.10.2013 - 31.1.2014). http://static.uni-graz.at/fileadmin/Unigraz_at_Museum/SoAusstellungVerme...

Sie sind herzlich eingeladen, diese Tagung oder auch nur einzelne für Sie interessante Vorträge zu besuchen. Tagungsgebühren werden nicht eingehoben.

ZEIT: 17. – 19. Oktober 2013. ORT: SZ 01.18, Hauptgebäude der Universität Graz, Univ.-Platz 3, 1. Obergeschoß, 8010 Graz.
Kontakt und Information:
Priv.-Doz. DDr. Christian BACHHIESL
Hans Gross Kriminalmuseum
Stv. Leiter der Universitätsmuseen
Univ.-Platz 3 / KG, 8010 Graz
Tel: +43 (0) 316 / 380-6514
Fax: +43 (0) 316 / 380-9447
E-Mail: christian.bachhiesl@uni-graz.at
http://universitaetsmuseen.uni-graz.at/de/
http://kriminalmuseum.uni-graz.at/de/
Die Vermessung der Seele Interdisziplinaerer Kongress Programm 01.pdf
http://www.krimg.de/drupal/files/Die Vermessung der Seele_Programm.pdf


 

12.09.2013

Aktuelles zu Opferbefragungen in den USA

Measuring the Prevalence of Crime with the National Crime Victimization Survey

Janet L. Lauritsen, Ph.D., BJS Visiting Fellow, Maribeth L. Rezey, University of Missouri - St. Louis

 

Presents comparisons of victimization rates and prevalence rates of nonfatal violent crime and household property crime from 1993 to 2010. The report uses prevalence rates to describe patterns of repeat victimization for violent and property crime and to identify specific population subgroups at the highest risk for repeat victimization. It compares violent victimization and prevalence rates across victim age and sex and according to victim-offender relationships. Data on nonfatal victimizations are from the National Crime Victimization Survey (NCVS), which collects information on nonfatal crimes reported and not reported to the police against persons age 12 or older from a nationally representative sample of U.S. households.

Highlights:

  • From 1993 to 2010, the decline in violent victimization rates (down 76%) was greater than the decline in prevalence rates (down 63%).
  • The percentage of violent crime victims who experienced two or more victimizations during a year declined from 23% in 1993 to 17% in 2010. In 2010, this 17% accounted for more than half (54%) of all violent victimizations.
  • Victims of intimate partner violence (21%) were more likely to experience repeat victimization within the year than were victims of stranger violence (9%).
  • The proportion of household property crime victims who reported two or more incidents during the year decreased from 25% in 1993 to 18% in 2010. In 2010, the 18% of repeat household victims accounted for about 41% of all household property victimizations.

Weitere Informationen, auch zu verschiedenen Dokumenten, finden sich unter folgender URL:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=pbdetail&iid=4759


 

August 2013

30.08.2013

Wie kann die Polizei bei den Bürgern Legitimität gewinnen bzw. erhalten?

Interessante Ergebnisse einer umfassenden Meta-Analyse von internationalen empirischen Forschungen

 

Direkte URL zum Artikel, der je nach dem Vertragsstatus des Nutzers direkt herunter geladen werden kann oder aber käuflich erworben werden muss:

http://link.springer.com/article/10.1007/s11292-013-9175-2


Procedural justice and police legitimacy: a systematic review of the research evidence

Lorraine Mazerolle, Sarah Bennett, Jacqueline Davis, Elise Sargeant, Matthew Manning
Journal of Experimental Criminology
September 2013, Volume 9, Issue 3, pp 245-274

Abstract

Objectives

We undertook a systematic review and meta-analysis to synthesize the published and unpublished empirical evidence on the impact of police-led interventions that use procedurally just dialogue focused on improving citizen perceptions of police legitimacy.

Methods

The systematic search included any public police intervention where there was a statement that the intervention involved police dialogue with citizens that either was aimed explicitly at improving police legitimacy, or used at least one core ingredient of procedural justice dialogue: police encouraging citizen participation, remaining neutral in their decision making, conveying trustworthy motives, or demonstrating dignity and respect throughout interactions. The studies included in our meta-analyses also had to include at least one direct outcome that measured legitimacy or procedural justice, or one outcome that is common in the legitimacy extant literature: citizen compliance, cooperation, confidence or satisfaction with police. We conducted separate meta-analyses, using random effects models, for each outcome.

Results

For every single one of our outcome measures, the effect of legitimacy policing was in a positive direction, and, for all but the legitimacy outcome, statistically significant. Notwithstanding the variability in the mode in which legitimacy policing is delivered (i.e., the study intervention) and the complexities around measurement of legitimacy outcomes, our review shows that the dialogue component of front-line police-led interventions is an important vehicle for promoting citizen satisfaction, confidence, compliance and cooperation with the police, and for enhancing perceptions of procedural justice.

Conclusions

In practical terms, our research shows the benefits of police using dialogue that adopts at least one of the principles of procedural justice as a component part of any type of police intervention, whether as part of routine police activity or as part of a defined police crime control program. Our review provides evidence that legitimacy policing is an important precursor for improving the capacity of policing to prevent and control crime.


 

09.08.2013

Gefährdete Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Zahl der Inob­hut­nah­men durch die Jugendämter im Jahr 2012 auf neuem Höchst­stand

 

Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Deutschland 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.700 oder 5 % mehr als 2011. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2007 (28.200 Inobhutnahmen) ist sie um 43 % gestiegen.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation be­finden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erzie­hern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim.

Die meisten (27.800 oder 69 %) der in Obhut genommenen jungen Menschen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern oder einem Elternteil.

15.700 Kinder und Jugendliche (39 %) kehrten nach der Inobhutnahme wieder zu den Sorgeberechtigten zurück. Für 12.800 Minderjährige (32 %) schloss sich an die Inobhutnahme eine Hilfe zur Erziehung an, in drei von vier Fällen bedeutete das eine Erziehung außerhalb des eigenen Elternhauses, zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. In 5.300 Fällen (13 %) waren sonstige stationäre Hilfen notwendig, beispielsweise in einem Krankenhaus oder der Psychiatrie.

Mit einem Anteil von 43 % (17.300 Kinder und Jugendliche) war die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen. Weiter stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2012 rund 4.800 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung über die Grenze nach Deutschland, gut fünfmal mehr als im Jahr 2007 (900 Minderjährige).

Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Publikationen.

Weitere Auskünfte gibt: Stefanie Lehmann, Telefon: +49 611 75 8473, Kontaktformular (Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 260 vom 07.08.2013)


 

09.08.2013

Risiken der Sicherheitsgesellschaft

Sicherheit, Risiko & Kriminalpolitik

 

Erinnerung:

Die Kriminologische Gesellschaft veranstaltet unter diesem Titel ihre 13. wissenschaftliche Fachtagung in Freiburg in der Schweiz.

Termin: 26.-28. September 2013

Ort: Universität Fribourg

Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Tagung:

http://www.unifr.ch/ius/krimg2013/home

Besondere Anfragen beantwortet:

MLaw Lukas Marty, Universität Fribourg: krimg2013@unifr.ch


 

Juli 2013

01.07.2013

Opfer sexuellen Missbrauchs

Gesetz zur Stärkung ihrer Rechte (StORMG) teilweise in Kraft getreten.

 

Das am 29. Juni im Bundesgesetzblatt verkündete „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs ist bezüglich der gegenüber bisher erheblich veränderten Verjährungsfristen am 30. Juni in Kraft getreten. Es ändert die Verjährung bezüglich strafrechtlicher Verfolgung sowie der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die verschiedenen, die StPO betreffenden, Regelungen zur Verminderung der Belastung im Strafverfahren werden am 1. September 2013 in Kraft treten. Zum selben Termin wird die neue Regelung zur Begutachtung von Sexualstraftätern in Kraft treten.

Die Neuerungen werden in der Pressemitteilung des BMJ vom 28.06.2013 auf vier Textseiten anschaulich dargelegt:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130628_Ein_Mei...

Eine aktuelle sehr lesenswerte erste Würdigung findet sich auf der Homepage der „Behandlungsinitiative Opferschutz e.V.“ (BIOS) unter: http://www.bios-bw.de/


 

01.07.2013

Kriminologie und Gewaltforschung

Neuer Masterstudiengang an der Universität Regensburg

 

Der interdisziplinäre Masterstudiengang befasst sich mit den Ursachen, den Erscheinungsformen und den Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Es handelt sich um ein viersemestriges Vollstudium mit 102 Leistungspunkten. Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Studierende aller Fachrichtungen geeignet, vorzugsweise für Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen aus den Fächern der beteiligten Disziplinen Rechtswissenschaft, Neurobiologie, Medizin, Forensische Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Geschichte, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft und Medienwissenschaft.

Die Bewerbungsfrist für den ersten Jahrgang (nur elektronische Bewerbungen) endet am 5. Juli 2013.
Näheres unter http://master-kriminologie.uni-regensburg.de

Ergänzende Auskünfte erteilt der Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Fakultät für Rechtswissenschaft: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de


 

Mai 2013

27.05.2013

Neues aus Österreich:

Die Justiz-Ombudsstellen im Jahr 2012

Bewährtes Informations- und Beschwerdemanagement der Justiz

 

Die MitarbeiterInnen der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2012 Ratsuchenden Auskünfte erteilt, sind Beschwerden nachgegangen und haben damit unbürokratisch helfen können. Sie haben im Jahr 2012 bundesweit rund 4.200 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt und insgesamt 50 Sprechtage abgehalten.

„Eine moderne Justiz muss für die Bürgerinnen und Bürger auch gut erreichbar sein. Die Justiz-Ombudsstellen sind dabei wichtige Anlaufstellen. Sie sorgen für ein professionelles Beschwerdemanagement und ein besseres Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit“, lobte Justizministerin Beatrix Karl heute dieses bewährte Erfolgsmodell.

Auch im Jahr 2012 suchte ein erheblicher Prozentteil der BürgerInnen (44 %), die die Justiz-Ombudsstellen kontaktierten, Rat oder Auskunft; 22% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 18% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die BürgerInnen, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 6% der Fälle war das Verhalten von MitarbeiterInnen der Gerichte betroffen.

Aufgaben der Justiz-Ombudsstellen
Grundgedanke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Justiz-Ombudsstellen sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Sie gehen kompetent und unabhängig Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden. Sie setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen. Sie suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler. Die Justiz-Ombudsstellen tragen somit zur Qualitätssicherung und ständigen Qualitätsverbesserung innerhalb der Justiz bei. Dieses kundenfreundliche und professionelle Informations- und Beschwerdewesen wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Auch bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen positiven Anklang; sie würdigen deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen der BürgerInnen.

Die Justiz-Ombudsstellen sind bereits seit 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) eingerichtet. Seit 1. Jänner 2012 sind die unabhängigen Justiz-Ombudsstellen gesetzlich verankert. Sie sind nach mehr als fünf Jahren Tätigkeit allseits anerkannt.

Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden Sie auf der Justiz-Homepage (www.justiz.gv.at) unter dem Bereich Bürgerservice/Justiz-Ombudsstellen/Erreichbarkeit.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz, Wien, vom 24.5.2013, Mag. Dagmar Albegger)
(E-Mail: dagmar.albegger@bmj.gv.at)


 

13.05.2013

Neues aus der Schweiz:

Aktuelle Angaben zu den Jugendstrafurteilen

 

Die Daten zu den 2012 ausgesprochenen Jugendstrafurteilen sind jetzt verfügbar.

Im Jahr 2012 wurden 13.158 Urteile (2011: 14.044) gegen 11.883 Minderjährige (2011: 12.836) ausgesprochen.

Von 2007 bis 2012 liegt der Anteil der Minderjährigen weiblichen Geschlechts konstant bei 20%.

Der Anteil der Kinder (10 bis 15 Jahre) ist von 26 % auf 20% zurückgegangen.

Der Anteil der schweizerischen Minderjährigen liegt in dieser Zeitspanne konstant bei 68%.

In der gleichen Periode sank der Prozentsatz der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Strafgesetzbuch von 68% auf 54%. Bei den Urteilen mit Diebstahl sank der Anteil von 30% auf 24% und bei denjenigen mit einer Gewaltstraftat von 16% auf 13%.

In der gleichen Periode erhöhte sich der Anteil der Urteile aufgrund von Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz (hauptsächlich Konsum) von 25% auf 36%.

Die häufigsten ausgesprochenen Sanktionen sind die Bussen (in 2893 Urteilen), der Verweis (in 3550 Urteilen) und die persönlichen Leistungen in 5424 Urteilen.

Die Kennzahlen und Tabellen zu diesem Thema wurden aktualisiert und stehen im Statistikportal zum Herunterladen bereit:

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberbli...


 

07.05.2013

Weiter hohe Zuwanderung nach Deutschland im Jahr 2012

 

WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1 081 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Dies waren 123 000 Zuzüge mehr als im Jahr 2011 (+ 13 %).

Zuletzt hatte es eine solch hohe Zuwanderungszahl im Jahr 1995 gegeben. Aus Deutschland fort zogen im Jahr 2012 insgesamt 712 000 Personen, 33 000 mehr als im Jahr 2011 (+ 5 %).

Bei der Bilanzierung der Zuzüge und Fortzüge ergibt sich für 2012 ein Wanderungsüberschuss von 369 000 Personen - dies ist ebenfalls der höchste Wert seit 1995.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version), sowie weitere Zusatzinformationen und -funktionen, sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden:

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/...

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 156 vom 07.05.2013)


 

April 2013

18.04.2013

Auf „angeklagte“ Personen bezogene rechtskräftige oder sonst endgültige Entscheidungen der Strafgerichte in Deutschland 2011

 

 Bezeichnung der Erledigungsart bzw. der Erledigungsnorm(en) Insgesamt 
 1) Abgeurteilte (durch Urteil, Strafbefehl oder Einstellungsbeschluss)  849.850
 2) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln) im Allgemeinem Strafverfahren  116.308
 3) Einstellung des Verfahrens (ohne Maßregeln sowie ohne Einstellung gemäß § 47 JGG) im Jugendstrafverfahren  5.480
 4) Freispruch (ohne Maßregeln) im Allgemeinen Strafverfahren  26.898
 5) Freispruch (ohne Maßregeln) im Jugendstrafverfahren  3.900
 6) Absehen von der Verfolgung durch den Jugendstaatsanwalt nach Verhängung einer Maßnahme durch den Jugendrichter § 45 III JGG  5.385
 7) Einstellung des Verfahrens nach durch den Jugendrichter § 47 JGG  41.925
 8) Schuldspruch mit Überweisung an Vormundschafts-oder Familienrichter § 53 JGGG  64
 9) Schuldspruch mit Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe § 27 JGG  2.382
 10) Schuldspruch mit Absehen von Strafe (§ 46a, 60, 173 III, 174 IV, 199 StGB)  329
 11) Verwarnung mit Strafvorbehalt § 59 StGB  8.242
 12) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Allgemeinen Strafverfahren  632
 13) Selbständige Anordnung von Maßregeln § 71 StGB im Jugendstrafverfahren  64
 14) Freispruch mit Anordnung von Maßregeln im Allgemeinen Strafverfahren  43
 15) Verurteilte  705.640
 Alle von Strafgerichten im Jahr 2011 „behandelte“ Personen mit rechtskräftiger bzw. sonst endgültiger Entscheidung ihres Falles (Summe aus Kategorien 1, 6, 9 und 11)  865.859

 *Vermerk 1: Zähleinheit sind die von einer jeweiligen Entscheidung betroffenen Personen, daher kann es ggf. zu einer Mehrfachzählung im Lauf des Jahres kommen, falls jemand in verschiedenen Verfahren „behandelt“ wird.
*Vermerk 2: In der Zahl der „Abgeurteilten“ sind die Entscheidungen der Kategorien 2-5, 7, 8, 10, 12-15 enthalten.
*Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in: Strafverfolgungsstatistik 2011 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 3, Strafverfolgung 2011, Wiesbaden 2012) Tabelle 2.2


 

12.04.2013

Ein Forschungsschwerpunkt in der Schweiz seit dem Jahr 2006:

Interdisziplinäre Forschung zum Justizvollzug an der Universität Freiburg i.Ü /Fribourg

 

Seit 2006 ist an der Universität Freiburg i.Ü. (Schweiz), am Studienbereich Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit sukzessive ein Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet des Justizvollzugs (Freiheitsentzug, Straf- und Massnahmenvollzug) aufgebaut worden.

Im Zentrum der Forschungstätigkeit stehen Projekte der Grundlagen- und Auftragsforschung, welche durch Drittmittel finanziert werden.

Bisher wurden unter anderem Fragen von Infektionskrankheiten und Drogenkonsum im Justizvollzug, der ärztlichen Praxis im Kontext des Strafvollzugs, des alltäglichen Umgangs mit Sicherheit im geschlossenen Strafvollzug wie auch die Einführung von Arbeitsagogik in einer offenen Vollzugsanstalt und die Einführung von Basisbildung bearbeitet.

Die Forschenden orientieren sich an der Praxis der im Strafvollzug eingebundenen Akteursgruppen sowie an den strukturellen Rahmenbedingungen und situieren diese auch in historischen Prozessen. Diese Forschung verbindet qualitative und quantitative methodische Zugangsweisen.

Näheres unter der folgenden URL: http://prisonresearch.ch/


 

10.04.2013

Die Jugendkriminalität wird immer schlimmer – oder vielleicht doch nicht?!

Eine aktuelle Bestandsaufnahme aus Kanada

 

Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Peter J. Carrington:
Trends in the Seriousness of Youth Crime in Canada, 1984-2011

Trends in the seriousness of youth crime in Canada from 1984 to 2011 are assessed by analysing changes over time in the mix of offences for which young people have been reported by police as chargeable.
Four indicators of seriousness are used: Statistics Canada crime =

  • seriousness weights,
  • the proportion of youth accused of an indictable offence,
  • a fivefold classification of offences; and
  • a selection of high volume offences.

All four analyses clearly indicate a substantial downward trend over the period in the overall seriousness of police-reported youth crime.
The decline in seriousness is mainly due to a very large decrease in the proportion of youth accused of the serious offence of “break and enter” and a correspondingly large increase in the proportion accused of the minor offences of “common assault”, “cannabis possession”, and offences against the administration of justice.
The proportion of chargeable youth accused of major offences against the person has increased substantially relative to its level in 1984, but it remains low compared to property and other offenders. Thus, reported youth crime in Canada has become proportionally more violent but less serious overall.
Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 293-314.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E25)
http://utpjournals.metapress.com/content/rg136p1722q16861/?p=5874ce0a265...


 

08.04.2013

Hängt das Vertrauen der Bürger in die Justiz von deren „Strafhärte“ gegen Verurteilte ab?

Eine aktuelle Studie aus Kanada widerlegt erneut und überzeugend die in vielen Staaten verbreitete Ansicht

 

Näheres ist nachzulesen in dem Aufsatz von:
Jane B. Sprott, Cheryl Marie Webster, Anthony N. Doob:
Punishment Severity and Confidence in the Criminal Justice System

It is frequently suggested that Canadians would have more confidence in the courts, in criminal sentences, and in the justice system more generally if sentences were harsher.
Taking advantage of the fact that there is variation across provinces in sentencing practices, this
paper demonstrates that there is essentially no relationship between the punitiveness of a province's courts and that province's residents' views of courts, sentences, and the justice system.

Source: Canadian Journal of Criminology 55 (2), April 2013, Pp. 279-292.
(Online DOI: 10.3138/cjccj.2012.E.27)
http://utpjournals.metapress.com/content/2l53765jl7kq4787/?p=5874ce0a265...


 

05.04.2013

Nutzen die Bürgerinnen und Bürger den Opfernotruf in nennenswertem Umfang?

Eine positive Meldung dazu aus dem österreichischen Bundesministerium für Justiz

 

Opfer-Notruf im Jahr 2012: Unterstützung für Opfer von Straftaten – Rund um die Uhr

Auch im Jahr 2012 wurde der Oper-Notruf des Bundesministeriums für Justiz häufig in Anspruch genommen. Es gingen 12.150 Anrufe beim Opfer-Notruf ein (im Jahr 2011: 12.033).
Im Schnitt wurden täglich rund 30 Gespräche geführt, pro Monat gab es mehrere Spitzentage mit 50 - 80 Gesprächen.

Im Berichtsjahr waren 59% der anrufenden Personen Frauen und 41% Männer.

Meist sind die AnruferInnen selbst Opfer einer Straftat (im Jahr 2012 68% der AnruferInnen), ca. 13% waren Angehörige von Opfern.
Die restlichen 19% verteilten sich auf allgemein Ratsuchende, AnruferInnen von anderen Institutionen, ArbeitgeberInnen von Opfern und - in geringem Ausmaß - Angehörige von Beschuldigten und Beschuldigte selbst.

Die meisten Anrufe betrafen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (25%) und strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (21%)

 

Leistungen des Opfer-Notrufs

Der Opfer-Notruf bietet folgende Leistungen:

  • kostenfreie Beratung für Opfer von Straftaten unter kostenfreier Telefonnummer
  • umfassende anonyme und vertrauliche Beratung
  • Entlastung und Orientierungshilfe
  • Rasche Hilfe in Notsituationen
  • Kompetente Information über passende Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der Opferhilfe in ganz Österreich
  • auf Wunsch die Herstellung einer direkten Verbindung zur entsprechenden Beratungs- und Betreuungseinrichtung
  • Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Auswahl umsetzbarer Maßnahmen
  • Information und Beratung über Opferrechte
  • Information über Institutionen, die Ihnen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anbieten

Nähere Informationen zum Opfer-Notruf, der im Auftrag des Justizministeriums vom Weißen Ring betrieben wird, finden Sie auf dessen eigener Homepage
unter (http://www.opfer-notruf.at/).

Telefonisch ist der Notruf rund um die Uhr unter der Nummer: 0800-112-112 erreichbar.

Weitere Anfragen oder Rückfragen beantwortet: Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin, Bundesministerium für Justiz, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik

E-Mail: medienstelle.ressort@justiz.gv.at

Mobil: 0676/898912138

(Quelle: Pressemitteilung vom 28. März 2013)


 

04.04.2013

Ein Bericht in Spiegel-Online vom 1.4.2013, mit Hyperlinks zur Los Angeles Times:

Elektronische Fußfessel in den USA

Technikpannen in Kalifornien bei der Straftäter-Überwachung mit bestimmtem Gerätetyp

 

"Akku-Probleme, Ausfälle wegen Alufolie, falsche Positionsangaben:
In einem teilweise veröffentlichten Test sieht die kalifornische Gefängnisaufsicht eine bestimmte elektronische Fußfessel als "Gefahr für die Öffentlichkeit".
Die Geräte waren vier Jahre lang im Einsatz."

"Die kalifornische Gefängnisverwaltung tauscht im April 2012 überraschend die elektronischen Fußfesseln von 4000 verurteilten Straftätern gegen Geräte eines anderen Herstellers aus.
Nun wird klar, wie es zu dieser Hauruck-Aktion kam." ...........
[KrimG: Weiter im Original unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/elektronische-fussfessel-kaliforn...


 

02.04.2013

Neuer „Victims Code“ für Kriminalitätsopfer in England & Wales

Ein aktueller Konsultationsvorschlag des englischen Justizministeriums

 

„Opferministerin“ Helen Grant fasste die wesentlichen, öffentlich zur Diskussion gestellten, Punkte zur geplanten weiteren künftigen Verbesserung der Opferrechte im Strafverfahren in einer öffentlichen Erklärung vom 29. März wie folg zusammen:

[Guaranteed support for victims of crime]:

Victims of crime will now be able to hold the criminal justice system to account for the support it provides and be backed by a clear set of entitlements thanks to a statutory new Victims Code, Victims’ Minister Helen Grant announced today.

A simple new Code – written for victims rather than the ‘System’ for the first time - has today been put out to consultation to ensure it gives victims what they need. It tells people what they can expect from the moment they report a crime to the end of a trial, and who to demand help from if it is not provided. The Code will also ensure extra support for victims of the most serious crimes and offer specialist help to young victims.

The Code will:

  • Make sure victims of the most serious crime, the most persistently targeted victims or the most vulnerable/intimidated victims receive extra help and support - including pre-trial therapy and counselling and access to support services to help them cope and recover.
  • Give victims a louder voice. For the first time it will provide all the information needed for a victim to tell the court about the effect a crime has had by providing a Victim Personal Statement. Victims who give Personal Statements report this helps them immensely, but previously information about how to give one was provided on an ad hoc basis which saw very low take-up rates. The Code will tackle this postcode lottery and incentivise much better use across England and Wales.
  • Be written for victims, not the system, to make sure they receive all the help and support they deserve, every step of the way.
  • Ensure a right to redress by making all criminal justice agencies have a clear, accessible complaints system to deal with problems quickly and properly and point victims in the direction of the Parliamentary and Health Services Ombudsman where further action is needed.
  • Provide a specialist support and advice designed to help young (under 18) victims of crime and their guardians so they are better prepared for what to expect from the criminal justice system.

Now all victims are automatically offered support once they have experienced a crime, but in 80 per cent of cases victims don’t want this. For instance, someone who has their phone stolen from their bag probably doesn’t want to be referred for help. Instead we now propose automatically offering help to those who most need it, such as victims of the most serious crimes. However any victim of any crime continues to have an entitlement to support and will be able to get help if they want it.

Weiterer Text unter:
http://www.justice.gov.uk/news/press-releases/moj/guaranteed-support-for...

Die Homepage der „Consultation“ mit Online-Survey steht unter:
https://consult.justice.gov.uk/digital-communications/code-victims-crime

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März 2013

28.03.2013

Überblick über die Bereiche der Rechtspflege 2012

 

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 1, „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“, für das Berichtsjahr 2012, ist erschienen.

Inhalt:

  • Gerichtswesen: Organisation, Personal und Geschäftsabwicklung
  • Tatermittlung
  • Strafverfolgung
  • Strafvollzug
  • Bewährungshilfe

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Um die Fachserie 10, Reihe 1, 2012, herunterzuladen, können Sie auf der Internetseite von DESTATIS

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Quersch...

die gewünschte Dateiversion (unten rechts, Downloads, Excel- oder PDF) auswählen und Sie im Anschluss abspeichern oder online einsehen.
(Quelle: Bearbeitet nach einer Mitteilung von Destatis, Stefan Alter, vom 21.3.2013).


 

26.03.2013

Strafverfolgung und Verfolgungsverzicht

Mengengerüst (nur) der anhängig gewesenen Verfahren gegen konkrete Beschuldigte, die im Jahr 2011 von den Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten „erledigt“ wurden

 

Art der Erledigung
Anzahl
Anteil an den erledigten Verfahren der jeweiligen Oberkategorie
Anteil an allen erledigten Verfahren
I.)Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung bzw. Sanktionierung
1.079.122
100 %
23,4 %
*Anklagen zum AG oder LG
508.026
47,1 %
 
*Strafbefehlsanträge an AG
538.739
49,9 %
 
*Anträge auf beschleunigtes Verfahren
19.723
1,8 %
 
*Anträge auf vereinfachtes  Jugendverfahren
11.951
1,1 %
 
*Anträge auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens
492
0,05 %
 
*Anträge auf Durchf. eines Objektiven Verfahrens
191
0.02 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
II.) Verfahren mit dem Ziel / Ergebnis einer „alternativen Sanktionierung“ (Absehen v. d. Verfolgung unter Auflagen oder Weisungen)
277.117
100 %
6,0 %
*Absehen mit Auflage oder Weisung nach StPO
191.166
69,0 %
 
*Absehen nach § 46 Abs. 2 JGG wegen bereits anderweitig erfolgter  Erziehungsmaßnahmen
 
80.093
 
28,9 %
 
*Absehen nach § 45 Abs. 3 S. 2 JGG (Maßn. d. JugRi)
5.834
2,1 %
 
*Absehen nach §§ 37, 38 BtMG (Therapieprogramm)
24
0,009 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
III.) „Folgenlose“ Einstellungen v.a. nach dem Opportunitätsprinzip (Absehen nach StPO)
1.190.034
100 %
25,8 %
Absehen nach Vorschriften der StPO
875.179
73.6 %
 
Absehen nach § 45 Abs. 1 JGG (n. § 153 StPO)
77.482
6,5 %
 
Absehen nach § 31a Abs. 1 BtMG (Eigenverbrauch)
52.516
4,4 %
 
Verweisung d. Verletzten auf Privatklageweg
184.857
15,5 %
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
IV.) Einstellungen nach dem Legalitätsprinzip
1.298.265
100 %
28,0 %
Schuldunfähigkeit des Beschuldigten (§ 20 StGB)
9.202
0,7 %
 
Sonstige mangelnde „Anklagereife“ (genügender Anlass) gemäß § 170 Abs. 2 StPO
(Sachverhalt, Tatbestand, Unrecht, Schuld, objektive Strafbarkeitsbedingungen, Beweisbarkeit)
 
1.289.063
 
99,3 %
 
V.) Andere Erledigungsarten
765.248
100 %
16,6 %
VI.) Summer aller „Erledigungen“
4.609.786
./.
100 %

 

 

Vermerk 1: Die Zuordnung einzelner Erledigungsarten weicht aus kriminologischen Erwägungen von derjenigen der amtlichen Statistik ab, so bei § 45 Abs. 2 JGG (hier bei II, Statistik bei III) und bei Verweis auf den Privatklageweg (hier bei III, Statistik bei V; § 376 StPO analog, ggf. wegen gleichzeitig geprüfter Offizialdelikte verbunden mit Einstellungen des Verfahrens direkt oder entsprechen § 170 Abs. 2 StPO, bzw. Opportunitätseinstellungen).
Vermerk 2: Zu den anderen Erledigungsarten (hier V.) gehören sehr viele Verfahren, die am Ende der „wirklich endgültigen“ Erledigung mit einem Schuldspruch, einer Bestrafung, einer alternativen Sanktionierung oder einem Bußgeldbescheid bedacht worden sein können. Dies sind: 278.637 Verbindungen mit einer anderen Sache, 201.663 Abgaben an eine andere StA, 246.335 Abgaben als OWi an eine Verwaltungsbehörde, und 26.777 vorläufige Einstellungen.
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Staatsanwaltschafts-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Tabelle 2.2.1.1). Hinweis: Erledigte Verfahren StA bei den OLG bzw. Generalstaatsanwaltschaften in 2011 = 4.408.

 


 

25.03.2013

Bundestag verabschiedet das STORMG

 

Der Bundestag hat am 14. März 2013 die endgültige Version des "Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" verabschiedet. Das nicht der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat unterliegende Gesetz bringt insbesondere Veränderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz mit sich.

Der Vorschlag der Bundesregierung findet sich in der BT-Drucksache 17/6261, der endgültige Text in der Beschlussvorlage BT-Drucksache 17/12735. Beide Texte können (neben anderen Materalien) wie folgt angesteuert werden:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/351/35125.html

Weitere Materialien zur Entstehungsgeschichte des Gesetzes sind auf der Homepage des BGH nachgewiesen:
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Stormg.html

Die DVJJ hat spezifisch im Hinblick auf die nicht erfolgte Änderung des § 37 JGG eine kritische Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es:

" Bis zum Stadium des Regierungsentwurfs enthielt es auch eine Änderung des § 37 JGG dahingehend, dass Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte präziser und verbindlicher als bisher gefasst werden sollten. Diesen Teil des Gesetzes hat der Bundesrat durch seine Beschlussempfehlung vom 13.3.2013 verhindert. Die vorgeschlagene Neufassung des § 37 JGG wäre allen Kindern und Jugendlichen zugute gekommen, die als Opfer bzw. Zeugen oder als Beschuldigte mit dem Strafrecht in Kontakt kommen."

Der volle Text der Pressemitteilung vom 15. März mit letzter Änderung vom 19. 3. 2013 findet sich unter:
http://www.dvjj.de/artikel.php?artikel=1758


 

22.03.2013

Sind Absprachen im Strafprozess verfassungwidrig?

Bundesverfassungsgericht lässt die Gesetzesreform von 2009 gelten, setzt aber der "informellen" Erledigungspraxis klare Grenzen

 

"Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess sind trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sogenannte informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die von den Beschwerdeführern angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen wegen
Verfassungsverstößen im jeweiligen Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen."

Weiter unter folgender URL:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-017.html

(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 17/2103 vom 19.3.2013)

Direkter Link zum vollständigen Text der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130319_2bvr262...


 

21.03.2013

Dürfen intime Details aus dem Leben eines Angeklagten nach Prozessende in den Medien veröffentlicht werden?

Der zuständige Zivilsenat des BGH bejaht im "Fall Kachelmann" diese Frage jedenfalls grundsätzlich.

 

Details in einem aktuellen Bericht bei Spiegel-Online vom 19.3.2013, 19:45 Uhr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-bgh-weist-klage-d...


 

20.03.2013

„Lastenverteilung“ bei den Strafgerichten (Einzelrichter bzw. Spruchkörper) in Deutschland für das Jahr 2011, bezogen auf „erledigte Strafverfahren“

 

Gericht bzw. Art des Spruchkörpers
Anzahl der erledigten Verfahren
Anteil an allen Erledigungen
 
(gerundet auf 1 Stelle nach dem Komma)
    Innerhalb der Gerichtsebene bezogen auf alle Gerichtsebenen
 
BGH (Strafsenate)
 
3.387
 
100 %
 
0,4 %
 
OLG (Strafsenate)
 
6.196
 
100 %
 
0.7 %
 
LG (Strafkammern), darunter
Wirtschaftsstrafkammern
Schwurgerichtskammern
Große Strafkammern
Kleine Strafkammern
Große Jugendkammern
Kleine Jugendkammern
 
 
69.114
1.728
1.722
9.568
46.122
7.095
2.879
 
100 %
2,5 %
2,5 %
13,8 %
66,7 %
10,3 %
4,2 %
 
 
8,1 %
 
AG (Schöffengerichte bzw. Einzelrichter),
darunter
Schöffengerichte
Jugendschöffengerichte
Strafrichter als Einzelrichter
Jugendrichter als Einzelrichter
 
 
772.867
 
38.128
53.155
491.535
190.049
 
100 %
 
4,9 %
6,9 %
63,6 %
24,6 %
 
90.8 %
 
Gesamtheit der erledigten Strafverfahren (i.e.S.)
 
 
851.564
 
 
./.
 
 
100 %
 
 
 
 

Quelle:  Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner), nach den Ausgangsdaten in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1, 3. 6 und 9).


 

18.03.2013

Art der Erledigung von Verfahren in Strafsachen durch die Strafgerichte in Deutschland 2011

 

Bezeichnung der Erledigungsart bzw. Erledigungsnorm(en)
AG
 LG
1.
Instanz
LG
2.
Instanz
OLG
1.
Instanz
OLG
2. o. 3.
Instanz
BGH
Insgesamt
1) Urteile in Anklagesachen bzw. Offizialsachen  273.341  9.635  25.769  24  215  147  309.131
2) Strafbefehl § 407 mit § 410 III StPO  55.156  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  55.156
3) Strafbefehl in HV gemäß § 408 a StPO  27.093  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  27.093
4) Rücknahme von Einsprüchen geg. StrBef.  38.577  ./.  ./.  ./.  ./.  ./.  38.577
5) Urteile in Privatklagesachen  317  ./.  14  ./.  ./.  ./.  317
6) Urteile in sonstigen Verfahren  15.050  ./.  309  ./.  ./.  ./.  15.359
7) § 153a II StPO  59.191  206  2.214  1  4  0  61.616
8) §§ 37,38 BtMG  147  0  5  0  0  0  152
9) § 47 JGG  42.593  8  121  0  1  0  42.723
 +  +  +  +  +  +  +  +
10) § 153 II StPO  35.472  78  908  0  41  0  36.499
11) § 154 II StPO  32.874  475  890  0  19  0  34.258
12) § 154b IV StPO  428  14  19  0  0  0  461
13) § 205 StPO  19.894  179  239  0  0  0  20.312
14) § 206a StPO  2.839  76  145  0  16  0  3.076
15) § 206b StPO  18  2  1  0  0  0  21
16) Sonstige StPO und BtMG  877  22  107  0  (217)  0  1.223
17) § 204 StPO  2.979  252  n.b.  0  n.b.  n.b.  3.231
Erledigte Verfahren insgesamt, auch andere als bei 1- 17 aufgeführte Arten  772.867  13.867  51.572  28  6.168  2.904  847.406

 Quelle: Eigene Tabelle KrimG-Geschäftsstelle (Kerner) nach den Ausgangszahlen in der Geschäftsstatistik der Strafgerichte (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.2, 4.2, 5.2, 6.2, 7.2, 8.2, 9)


 

14.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Mengengerüst der Neuzugänge bei den Strafgerichten in Deutschland im Jahr 2011

 

Art des Gerichts
Strafsachen, auch Revisionen bzw. Berufungen bzw. Rechtsbeschwerden
Bußgeldsachen,
 bzw.  besondere Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten
Sonstige Sachen
Insgesamt
 
Bundesgerichtshof
 
3.325
 
3
 
92
 
3.420
 
Oberlandesgerichte
 
25.504
 
10.323
 
9.845
 
45.672
 
Landgerichte
 
80.081
 
3.807
 
126.182
 
210.070
 
Amtsgerichte
 
1.341.014
 
410.401
 
1.309.343
 
3.060.758
 
Alle Gerichte
 
1.449.924
 
424.534
 
1.445.462
 
3.319.920

 

*Vermerk 1: Zähleinheit sind Verfahren. Neuzugänge sind ohne Abgaben von Fällen innerhalb der Gerichte dargestellt.
*Vermerk 2: Bei den Gerichten wird hier nicht nach erstinstanzlichen und Rechtsmittelverfahren (Beschwerdesachen, Berufungssachen, Revisionssachen) unterschieden.
*Vermerk 3: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim AG zählen hier, nach der angefallen Menge geordnet: 564.257 „sonstige“ richterliche Maßnahmen, 452.004 Erzwingungshaftanträge, 119.064 „sonstige“ Vollstreckungen in Strafsachen, 75.818 Haftsachen, 47.866 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter in Jugendarrest-Strafsachen als Vollzugsleiter tätig wurde, 23.312 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 13.354  Vollstreckungen in Jugendgerichtssachen, 13.354 sonstige Vollstreckungen, 10.395 Anträge auf gerichtliche Entscheidung zur Halterhaftung, 3.864 sonstige Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, 1.953 Vollstreckungen, in denen der Jugendrichter als Vollzugsleiter in Jugendarrest-Bußgeldsachen tätig wurde, 1.320 Rechtshilfeersuchen in Bußgeldsachen.
*Vermerk 4: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim LG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 105.526 Verfahren vor der Kleinen Strafvollstreckungskammer (darunter 94.768 Sachen der Vollstreckung von Freiheitstrafen, 10.099 Sachen gemäß §§ 109, 110, 138 StVollzG, und 659 Sachen nach dem IRG), 10.764 „sonstige“ Verfahren, 9.892 Verfahren vor der Großen Strafvollstreckungskammer in Sachen von lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. der Unterbringung im Psychiatrischen Krankenhaus.
*Vermerk 5: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim OLG zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 2.902 Anträge auf Haftentscheidung, 2.855 Klageerzwingungsverfahren, 2.061 Auslieferungsverfahren, 1.447 Anträge nach § 51 RVG,  580 Verfahren nach § 23 EGGVG.
*Vermerk 6: Zu den „Sonstigen Sachen“ beim BGH zählen hier, nach der angefallenen Menge geordnet: 47 Gerichtsstandsbestimmungen, 25 Haftprüfungen, 19 berufsgerichtliche bzw. Disziplinarverfahren, 1 Verfahren nach EGGVG.
 
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Strafgerichte-Statistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.3, Strafgerichte 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 1.1, 3.1, 6.1, 9).

 

13.03.2013

Stellenausschreibung für eine dreiviertel Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen eines Drittmittelprokekts "Amok" in Gießen

 

An der Professur Bannenberg ist im Rahmen eines Drittmittelprojektes zur umfassenden empirischen Erforschung sogenannter Amoktaten in einem interdisziplinären Forschungsverbund zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 2 Jahren (mit der Möglichkeit der Verlängerung) eine dreiviertel Stelle mit einer/einem Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www1.uni-giessen.de/stellenmarkt/pdf/stelle0006665.pdf


 

12.03.2013

Strafjustiz als „Millionen-Betrieb“

Die Arbeitslast der Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften
in Deutschland 2011, Mengengerüst der Neuzugänge im Jahresverlauf

 

Kategorie der Neuzugänge

Anzahl der Verfahren

Anteil an allen Neuzugängen

 Anzeigen gegen unbekannte Täter

 3.294.017

 34.5 %

 Anzeigen gegen bekannte Täter

 4.587.467

 48,0 %

 Vollstreckungssachen

 1.112.235

 11,6 %

 OWiG-Anzeigen gegen bekannte Täter

 386.592

 4,0 %

 Ins AR-Register einzutragende Anzeigen und sonstige Mitteilungen

 106.846

 1,1 %

 Rechtshilfesachen

 44.516

 0,5 %

 Gnadensachen

 14.829

 0,2 %

 DNA- Identitätsfeststellungen

 8.721

 0,1 %

 Entschädigungen nach dem StrEG

 2.081

 0,02 %

 Zivilsachen

 475

 0.005 %

 Antrag auf Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung

 108

 0.001 %

 Alle Neuzugänge

 9.557.887

 100 %

 
Vermerk 1: Bezüglich der UJs-Verfahren (Anzeigen etc. gegen unbekannte Täter) ist ergänzend interessant, wie oft die zunächst gemäß § 205 StPO analog vorläufig eingestellten Verfahren nachträglich erneut aufgegriffen und nun gegen einen konkretisierten oder mehrere konkretisierte Beschuldigte fortgesetzt wurden. Gemäß den Anweisungen zur Zählkartenerhebungen sind solche Verfahren wie ein frischer Fall neu statistisch zu erfassen. Die veröffentlichte Statistik weist Entsprechendes nicht bei den Neuzugängen aus. Daher sind solche Fälle nicht in die obige Tabelle eingestellt. Bei den 4.609.786  „Erledigten Verfahren“, die in Js-Sachen des Jahres 2011 erfasst wurden, trugen 121.174 Verfahren einen entsprechen Vermerk.
Vermerk 2: Amtsanwälte (Rechtspfleger mit besonderer Qualifikation bzw. Erfahrung) sind in Bayern und Sachsen nach Wikipedia angeblich in reduziertem Maß, sonst in jeder Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten der Bundesländer tätig. Sie sind dort für bestimmte Verfahren vor den Amtsgerichten zuständig (§ 145 Abs. 2 mit § 142 Abs. 2 GVG; nach der Geschäftsverteilung meist in Einzelrichtersachen). Separate „Amtsanwaltschaften“ als solche sind bislang entsprechend einer aktuellen Recherche anscheinend nur in Berlin und Frankfurt am Main eingerichtet worden. Referendaren kann  die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall auch der Aufgaben eines StA unter dessen Aufsicht übertragen werden (§ 142 Abs. 3 GVG).
Quelle: Eigene Tabelle Geschäftsstelle KrimG (Kerner) nach den Ausgangszahlen der Statistik der Staatsanwaltschaften (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften 2011, Wiesbaden 2012, Tabelle 1.1).

 

11.03.2013

Viktimisierung im Internet, aber auch durch direkten Kontakt

Eine amerikanische Studie findet hohe Opferraten, jedoch auch beachtliche Täterraten, für Jugendliche in den USA

 

Urban Institute, Justice Policy Center:
Findings

  • Girls in a relationship are digitally victimized more often than boys, especially when the abuse is sexual.
    Approximately 15 percent of girls report sexual digital abuse, compared with 7 percent of boys.
  • Tampering with a partner’s social media account is the most prevalent form of digital abuse. More than one in twelve teens in a relationship (8.7 percent) say their partner used their social networking account without their permission.
  • Acts of sexual digital abuse are the second and third most-reported complaints.
    Approximately 7 percent of teenagers say their partner sent them texts and/or emails asking them to engage in unwanted sexual acts.
    The same percentage says their partner pressured them to send a sexually explicit photo of themselves.
  • Digital harassment is a red flag for other abuse.
    Digital abuse in a relationship rarely happens in isolation: 84 percent of the teens who report digital abuse said they were also psychologically abused by their partners,
    52 percent say they were also physically abused, and 33 percent say they were also sexually coerced.
  • Roughly 1 out of 12 teens report being both perpetrators and victims of digital abuse. Approximately 8 percent of teens say they were subjected to digital abuse, but also said they treated their partners the same way.
  • Schools are relatively free from digital harassment, but remain the centers for physical and psychological abuse.
  • Most digital harassment happens before or after school; only 17 percent of the teens who report digital harassment say they experienced it during school hours.

Weiteres unter:
http://www.urban.org/digitizingabuse/?utm_source=iContact&utm_medium=ema...


 

08.03.2013

Schützt das Gefängnis vor tödlicher Gewalt oder sonstigem Tod, zumindest vergleichsweise?

Ein interessanter aktueller Bericht aus den USA zum Todesrisiko innerhalb und außerhalb der Mauern

 

Evelyn J. Patterson
Incarcerating death: Mortality in U.S. state correctional facilities, 1985–1998

Demography
August 2010, Volume 47, Issue 3, pp 587-607

Abstract:
Using data from the U.S. Bureau of Justice Statistics and Census Bureau, I estimate death rates of working-age prisoners and nonprisoners by sex and race.

Incarceration was more detrimental to females in comparison to their male counterparts in the period covered by this study.

White male prisoners had higher death rates than white males who were not in prison. Black male prisoners, however, consistently exhibited lower death rates than black male nonprisoners did.

Additionally, the findings indicate that while the relative difference in mortality levels of white and black males was quite high outside of prison, it essentially disappeared in prison.
Notably, removing deaths caused by firearms and motor vehicles in the nonprison population accounted for some of the mortality differential between black prisoners and nonprisoners.

The death rates of the other groups analyzed suggest that prison is an unhealthy environment; yet, prison appears to be a healthier place than the typical environment of the nonincarcerated black male population.
These findings suggest that firearms and motor vehicle accidents do not sufficiently explain the higher death rates of black males, and they indicate that a lack of basic healthcare may be implicated in the death rates of black males not incarcerated.

http://link.springer.com/article/10.1353/dem.0.0123?utm_campaign=SOC1866...


 

06.03.2013

Migrationsbericht 2011 der Bundesregierung

 

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2013 den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2011 verabschiedet.
Der Bericht gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland.
Er stellt die verschiedenen Migrationsarten detailliert dar und informiert über die Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Wesentliche Ergebnisse

  • Deutschland hat als Hauptzielland von Migration weiter an Attraktivität gewonnen.
  • Die Zahl der Zuzüge hat sich 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 20% erhöht, die Fortzüge blieben konstant.
  • Die Zuwanderung von gut qualifizierten Arbeitnehmern und Selbständigen ist angestiegen.
  • Hauptherkunftsland der Zuwanderer war wie schon in den Vorjahren Polen.
  • Die Zuzüge aus Rumänien und Bulgarien sind seit dem EU-Beitritt im Jahr 2007 stark angestiegen.
  • Deutlich angestiegen ist auch die Zuwanderung aus den südeuropäischen EU-Staaten Spanien, Italien und Griechenland.
  • Der Anstieg der Asylbewerberzahlen hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Zuwachs um 11% weiter fortgesetzt.
  • Die Zahl der Bildungsausländer, die in Deutschland ihr Studium begannen, ist erneut gestiegen und hat 2011 den bislang höchsten Stand erreicht.
  • Der Familiennachzug hält sich seit fünf Jahren auf konstantem Niveau.
  • Die Zuwanderung von Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen war weiter rückläufig.

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird im Auftrag des Bundestages jährlich erstellt. Der Migrationsbericht 2011 schließt in seinem Aufbau an den letztjährigen Bericht an.
Ausführlicher als im vorhergehenden Bericht wird jedoch das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich sowie die Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten behandelt.

Eine kostenlose PDF-Version des Berichts, auch einer Kurzfassung, kann unter folgender URL des BAMF herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2013/20130130-migrationsberic...


 

Februar 2013

28.02.2013

Mindeststandards der Europäischen Union für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten

Richtlinie der Europäischen Union

 

Die Richtlinie der EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurde im Oktober 2012 erlassen und trat am 15. November 2012 in Kraft.

Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 14.11.2012, DE, L 315/57). Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die neue Richtlinie stärkt in erheblichem Maße die Rechte der Opfer und ihrer Familienangehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie ihre Verfahrensrechte in Strafverfahren.

Sie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die gewährleisten, dass Fachkräfte im Umgang mit Opfern geschult werden, und die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung für die Rechte der Opfer fördern.

Zurzeit [scil. Zum Stand vom Februar 2013, KrimG] wird im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament über einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen beraten. Die Verordnung soll 2013 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Direkter Zugang zu der deutschsprachigen Version (auch zu 21 anderssprachigen Versionen) in den Formaten PDF, HTML, TIFF:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?checktexts=checkbox&val=691388%3Acs&p...

Europäisches Justizportal, Abteilung „Opfer von Straftaten“, Unterabteilung „Rechte im Strafverfahren“:
https://e-justice.europa.eu/content_victims_of_crime_in_criminal_proceed...

Hauptseite des Europäischen Justizportals mit allen Abteilungen:
https://e-justice.europa.eu/home.do?plang=de&action=home


 

27.02.2013

Sicherungsverwahrung nach Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug?

Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen

 

In einem am 27.2.2013veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt. Bis zum Inkrafttreten der
erforderlichen gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Mai 2013, darf diese nur noch ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.

Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht war. In diesen Fällen wird nicht lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt, sondern es handelt sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Erfolgt dieser auf der Grundlage eines Gesetzes, das im Zeitpunkt der Verurteilung wegen der Anlasstaten noch nicht in Kraft getreten war, kommt den betroffenen Vertrauensschutzbelangen ein besonders hohes Gewicht zu.
Weitere Einzelheiten der PM unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-013.html

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2013 vom 27. Februar 2013)
Hyperlink zum Beschluss vom 6.2.2013: 2 BvR 2122/11 2 BvR 2705/11


 

26.02.2013

„TWINLIFE“: Weltweit einmalige Studie zu sozialer Ungleichheit

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft richtet neues Langfristvorhaben ein / 4000 Zwillingspaare als Teilnehmer / Fragen nach dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt

 

Wie entsteht soziale Ungleichheit? Und wie wirken dabei Gene und Umweltfaktoren zusammen?

Zur Klärung dieser Fragen richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Langfristvorhaben ein. In diesem wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken 4000 Zwillingspaare in unterschiedlichen Lebensabschnitten befragen, umso besser zu verstehen, wie aus individuellen Unterschieden soziale Ungleichheit erwächst.

Titel der weltweit einmaligen Studie:

„Genetic and Social Causes of Life Chances. Establishing a Genetically Informative, Longitudinal Study of the Life Course and Individual Development (TWINLIFE)”.

Die cross-sequenzielle, verhaltensgenetische Studie ist auf zwölf Jahre angelegt und wird zunächst in den kommenden drei Jahren mit gut vier Millionen Euro gefördert. Mit ihr soll die Entstehung sozialer Ungleichheit über die Lebensspanne erforscht werden.

Die beteiligten Psychologen und Soziologen fokussieren dabei auf fünf bedeutsame Bereiche:

  • Bildung und Bildungserfolg,
  • Karriere und Erfolge auf dem Arbeitsmarkt,
  • Integration und Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben, Lebensqualität und wahrgenommene Handlungsmöglichkeiten und schließlich
  • Verhaltensprobleme und abweichendes Verhalten.

Die so erhobenen Daten sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden.

Mit ihren Langfristvorhaben stellt die DFG in den Verhaltens- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Förderinstrument bereit, um methodisch aufwendige Untersuchungen durchzuführen. Der langfristige Planungshorizont von bis zu zwölf Jahren ermöglicht die Erhebung umfangreicher Datensätze und die Erforschung langfristiger Veränderungsprozesse. Damit trägt das Langfristprogramm entscheidend zum Aufbau dauerhafter Infrastrukturen im jeweiligen Fach bei.

(Quelle:Pressemitteilung der DFG Nr. 64 vom 7. Dezember 2012. Weitere Informationen erteilen die Projektleiter.
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: Dr. Anne Brüggemann, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2213 Anne.Brueggemann@dfg.de )


 

25.02.2013

Öffentliche Meinung, Neue Medien und Moralpanik in den USA.

Ein aktueller Beitrag zur Sexualtäter-Debatte, auch mit "Zukunftsaussichten" für Deutschland!?

 

Incurable Sex Offenders, Lousy Judges & The Media: Moral Panic Sustenance in the Age of New Media
Kathryn J. Fox

American Journal of Criminal Justice
March 2013, Volume 38, Issue 1, pp 160-181

Abstract

There is consensus that since the 1990s, we have experienced a spike in public concern over sexual offenders.

Analyzing this concern as a moral panic, this paper argues that national television coverage, as it picks up local news, adds heat to the fire by re-naming the villain as an inadequate judicial system.

This process helps to sustain a moral panic, while narrowing the available discourse about the nature of appropriate punishment.

Drawing upon a well-publicized example of a media event in Vermont, this paper extends the theory of moral panics to add another stage to the process—a stage presented by the advent of cable news programming, the relationship between local and national media, and the explosion of blogs.

In order for a panic to sustain over an extended time period, the rhetoric about it must transform. In particular, the claimsmaking about the nature of the problem must evolve. In particular, the panic has evolved from sex offenders as folk devils to an attack on judicial discretion. The development of the outcry over judicial discretion was due, in part, to media distortion of the case. I will thus trace the trajectory of this one case to demonstrate the role of the media in shaping and sustaining the panic.

http://link.springer.com/article/10.1007/s12103-012-9154-6


 

22.02.2013

Kategoriale oder nur dimensionale psychologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen?

Eine aktuelle Studie aus den USA mit Belang auch für manche kriminologischen Fragestellungen

 

Men and women are from Earth: Examining the latent structure of gender.
Carothers, Bobbi J.; Reis, Harry T.
Journal of Personality and Social Psychology, Vol 104(2), Feb 2013, 385-407. doi: 10.1037/a0030437

Abstract
Taxometric methods enable determination of whether the latent structure of a construct is dimensional or taxonic (nonarbitrary categories).
Although sex as a biological category is taxonic, psychological gender differences have not been examined in this way.
The taxometric methods of mean above minus below a cut, maximum eigenvalue, and latent mode were used to investigate whether gender is taxonic or dimensional.

Behavioral measures of stereotyped hobbies and physiological characteristics (physical strength, anthropometric measurements) were examined for validation purposes, and were taxonic by sex.

Psychological indicators included

  • sexuality and mating (sexual attitudes and behaviors, mate selectivity, sociosexual orientation),
  • interpersonal orientation (empathy, relational-interdependent self-construal),
  • gender-related dispositions (masculinity, femininity, care orientation, unmitigated communion, fear of success, science inclination, Big Five personality), and
  • intimacy (intimacy prototypes and stages, social provisions, intimacy with best friend).

Constructs were with few exceptions dimensional, speaking to Spence's (1993) gender identity theory. Average differences between men and women are not under dispute, but the dimensionality of gender indicates that these differences are inappropriate for diagnosing gender-typical psychological variables on the basis of sex.

http://psycnet.apa.org/journals/psp/104/2/385/

(PsycINFO Database Record (c) 2013 APA, all rights reserved)


 

20.02.2013

Hilfreiches Akut-Angebot für Opfer von Gewalttaten

Universität Heidelberg ríchtet die erste Klinisch-Forensische Ambulanz für Baden-Württemberg ein

 

Zitat aus der Ärzte-Zeitung: "Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt haben ab sofort eine direkte ambulante Anlaufstelle am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg.

Mit dieser ersten Klinisch-Forensischen Ambulanz in Baden-Württemberg ist eine umgehende Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach gewaltsamen Ereignissen gewährleistet - und das rund um die Uhr.

Bestandteil des ambulanten Angebots ist ein rechtsmedizinischer ärztlicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst am Telefon".

Weiter mit dem Artikel von Ingeborg Bördlein unter:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/?sid=827529


 

19.02.2013

Opferschutz und Opferhilfe

 

Ein für Opfer von Straftaten, und für deren Umfeld oder Unterstützende, nicht nur in Baden-Württemberg nützliches Angebot bietet die Plattform
"service-bw" des Landes Baden Württemberg

Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Zugang zur gesamten Homepage unter:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=51E...

Einzelne Fragen können direkt mit den folgenden Hyperlinks angesteuert werden:

Ein Dank für den Hinweis gebührt Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung Stuttgart:
http://www.bewaehrungshilfe-stuttgart.de/content/125/zeugenbegleitung

Zu NERO und NEROkidz, einem von Rechtsanwälten gestalteten Angebot, siehe ergänzend
http://www.praeventsozial.de/content/153/nero-nerokidz


 

18.02.2013

Hohes Schmerzensgeld für das Opfer einer brutalen Vergewaltigung

 

Eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts hat einer jungen Frau, die vor vier Jahren vergewaltigt wurde, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.
Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.

Die Kammer berücksichtigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat:
Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangengehalten und immer wieder vergewaltigt worden.
Zur Tatzeit war sie schwanger.

Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten

Weitere Einzelheiten im Bericht von Spiegel-Online vom 5.2.2013 unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin...


 

15.02.2013

Dauerobservation

Entlassene Straftäter in "mobiler Sicherungsverwahrung"

 

"Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei überwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Die Bevölkerung hat Angst vor dem ehemals Sicherungsverwahrten, der nach einem Urteil des EGMR entlassen werden musste.
Rechtsexperten zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Überwachung, während die Gerichte und der Gesetzgeber noch zögern."

Weiter mit dem anschaulichen Bericht von Dr. Claudia Kornmeier in LEGAL TRIBUNE Online vom 31.01.2013 unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sicherungsverwahrung-dauerobserv...


 

15.02.2013

Bewährungshilfe 2011

DESTATIS veröffentlicht neuesten Berichtsband

 

Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat in diesen Tagen die Daten zum Berichtsjahr 2011 über die Bewährungshilfe in Deutschland veröffentlicht.

Der Band in der Fachserie 10, Reihe 5 der Rechtspflegestatistik vermittelt Daten über

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht nach angewendetem Strafrecht,
  • Unterstellungsgründe,
  • Beendigungsgründe;
  • unterstellte Personen nach Alter,
  • nach Geschlecht,
  • nach Staatsangehörigkeit und
  • nach Art der (führenden) Straftat.

Der Band kann als PDF- oder Excel-Datei unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Bewaehr...

Weitere Auskünfte erteilt:
Stefan Alter,
Hauptsachbearbeiter Rechtspflegestatistik
Telefon 0611.754199; Fax 03018.10.644.4199, E-Mail stefan.alter@destatis.de


 

14.02.2013

GIWK-PREIS FÜR DEN KRIMINOLOGISCHEN NACHWUCHS 2013

 

  1. Die GESELLSCHAFT FÜR INTERDISZIPLINÄRE WISSENSCHAFTLICHE KRIMINOLOGIE E.V. schreibt alle zwei Jahre einen Preis für den kriminologischen Nachwuchs aus. Mit diesem Preis soll der kriminologische Nachwuchs an deutschsprachigen Hochschulen gefördert werden.
  2. Es werden jährlich bis zu zwei akademische Abschlussarbeiten (in der Regel Diplom-, Master- oder Magisterarbeiten) ausgezeichnet, die an einer deutschsprachigen Hochschule verfasst worden sind.
  3. Prämiert werden, entsprechend der interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung der GIWK, hervorragende kriminologische Arbeiten. Bewertungskriterien sind neben der Originalität der Fragestellung das methodische wie theoretische Reflexionsniveau.
  4. Arbeiten können nur von einer Betreuerin oder einem Betreuer bzw. einer Gutachterin oder einem Gutachter für den GIWK-Preis vorgeschlagen werden. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen. Neben der Arbeit sind die Gutachten sowie eine kurze, den Vorschlag erläuternde Stellungnahme einzureichen.
  5. Der Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
  6. Die Arbeiten, Gutachten und Stellungnahme sind bis zum 30. April 2013 (Eingang) bei der Geschäftsstelle der GIWK (c/o Prof. Dr. Axel Groenemeyer, Technische Universität Dortmund, Fachbereich Erziehungswissenschaften und Soziologie, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund; E-Mail: axel.groenemeyer@uni-dortmund.de) einzureichen.
  7. Der Preis wird bis Ende des Jahres 2013 an bis zu zwei Arbeiten verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils max. € 500,- verbunden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Die Preisträgerinnen oder Preisträger werden von einer Jury bestimmt, die sich aus dem jeweils amtierenden Vorstand der GIWK zusammensetzt und durch externe, vom Vorstand der GIWK benannte Mitglieder verstärkt werden kann

 

13.02.2013

Wie viele „Polizisten“ gab es in Deutschland im Jahr 2011?

 

Zur Beantwortung dieser Frage ist die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, jedenfalls dem Grunde nach hilfreich. Die Reihe 6 dieser Fachserie vermittelt Angaben über „Personal des öffentlichen Dienstes“ zum 30.6.2011. Sie erfasst das Personal von Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung. Hier interessiert das Personal im Statistik-Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Unterschieden wird nach insgesamt „Beschäftigten“ einerseits, speziell nach „Beamtinnen / Beamten“ andererseits. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.

 

Beschäftigte des Bereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“  in Deutschland  im Jahr 2011

Bezeichnung
 
 
Bund
 
N
Länder
 
N
Kommunen
 
N
Gesamtzahlen
 
N
(1) Alle Beschäftigten
(einschließlich Bereich Sozialversicherung)
524.728
2.336.973
1.367.178
4.602.939
Darunter:
Beamte, Richter und Soldaten
 
 
367.958
 
1.293.933
 
168.219
 
1.883.734
(2) Beschäftigte im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
45.351
279.469
118.283
443.103
Darunter:
Beamtete Beschäftigte
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148
(3) Nur bei der Polizei des Bundes und der Länder Beschäftigten
44.467
264.322
n.b.
308.789
Darunter:
Beamtete Polizisten
bzw. Polizistinnen
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148

Quelle: Eigene Tabelle der Geschäftsstelle KrimG, erstellt nach den Zahlen in  Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.8.1 und 2.8.2. 

Details zum Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden ( v.a. BKA), kein getrennter Nachweis mehr. Letzter Nachweis in der Statistik 2010: Bund insgesamt 36.625, davon Bundespolizei = 33.334, andere Polizeibehörden des Bundes = 3.291.

Details zur Geschlechterverteilung 2011: Im Bund nach Tabelle 3.1.1 = Weibliche Beamte 5.566 von insgesamt 36.451, also 15,3 %; in den Ländern nach Tabelle 4.1.1 = Weibliche Beamte 43.859 von insgesamt 225.697, also 16,2 %.

 

 

Ergänzend bietet es sich an, den Trend in Deutschland nach der Wiedervereinigung zu analysieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht einfach. Alle Quellen, die über Behördenhomepages, Homepages von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie freie Suche im Internet derzeit gefunden werden können, greifen entweder explizit oder anscheinend implizit auf Erhebungen von EUROSTAT zurück, die sich auf Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten stützen. Der einzige Nachweis im Netz, der einen längeren Zeitraum widerspiegelt, stammt von „Statista“, nach eigenen Angaben ein Partner von IfD Allensbach. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) veröffentlicht seit dem Jahrgang 2002 in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, auch Angaben zur Polizei in Bund und Ländern, anfänglich für den Bund auch zu dem noch zum nicht förmlich als „Polizei“ geführten Bundesgrenzschutz. Art, Detailtiefe und tabellarische Aufbereitung der amtlichen Angaben schwanken im Lauf der Jahre. In der folgenden Tabelle sind die Angaben von Statista und DESTATIS für 2002 bis 2011 soweit möglich nebeneinander gestellt. Worauf die doch merklichen Differenzen im Einzelnen beruhen, müsste gesondert untersucht werden.

 

Entwicklung der Zahl der Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtinnen in Deutschland  zwischen 1997 und 2011

Berichtsjahr der Statistik
Angaben von „Statista“, unter Bezug auf EUROSTAT
Angaben der amtlichen Bundesstatistik DESTATIS
1997
229.424
k.A.
1998
237.786
k.A.
1999
252.230
k.A.
2000
250.178
k.A.
2001
248.277
k.A.
2002
247.190
(mit BGS für Bund)                263.192
2003
245.415
(mit BGS für Bund)               263.910
2004
246.756
(mit BGS für Bund)               264.518
2005
248.188
(mit BGS für Bund)               262.364
2006
250.284
262.319
2007
250.353
261.170
2008
247.649
260.043
2009
245.752
260.528
2010
k.A.
261.225
2011
k.A.
262.148
Quellen:
  • Für Statista = (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/156792/umfrage/anzahl-der-polizisten-in-deutschland/, zuletzt besucht am 10.02.2013. Erhebungszeitpunkt im jeweiligen Jahr war nicht erkennbar.
  • Für die Amtliche Bundesstatistik = Statistisches Bundesamt, DESTATIS (Hrsg.), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, Jahrgänge 2002 bis 2012, Wiesbaden 2003 bis 2012, unterschiedliche Aufbereitungsart und Tabellen, meist Tab. 2 oder Tab. 3 oder Tab. 4.1.1.  Ab 2006 für den Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden (v.a. BKA) zusammen genommen. Erhebungszeitpunkt ist durchgehend der 30. Juni eines Berichtsjahrs. Vor 2011 waren in einzelnen Jahrgängen auch jeweils wenige kommunale Vollzugsbeamte als Polizeibeamte mit erfasst.
 
Herkunft der Nachricht: © Geschäftsstelle der Kriminologischen Gesellschaft, Homepage KrimG, Rubrik „Aktuelles“,  eingestellt am 13.02.2013 (V.i.S.d.P.: Geschäftsstellenleitung, Seniorprof. Dr. H.-J. Kerner) http://www.krimg.de/drupal/node/86

 

12.02.2013

Trierer Forum zum Thema "Medien im Strafverfahren" im März 2013

 

Am Donnerstag, dem 21. März 2013 veranstaltet das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP)
gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz das Zweite Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS).
Das Thema der hochkarätig besetzten Tagung lautet „Medien im Strafverfahren“.
Zum Tagungsflyer mit weiteren Informationen zum Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular gelangen Sie hier.


 

12.02.2013

DESTATIS veröffentlicht die Maßregelvollzugs-Statistik 2011/2012

Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte

 

Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde.
In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen.

Der Berichtsband des Statistischen Bundesamtes kann als PDF-Datei oder als XLS-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

(Ergänzende Auskünfte gibt: Stefan Alter | Hauptsachbearbeiter, Rechtspflegestatistik , Telefon 0611.754199, Fax 03018.10.644.4199, stefan.alter@destatis.de )


 

11.02.2013

Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat am 1. Februar den Bundesrat passiert.

 

Erklärung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden nach der Neuregelung für eine Zwangsmedikation hoch.

Zunächst soll immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. Die Maßnahme muss erforderlich sein, wenn dem Betreuten erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Und die Maßnahme muss immer durch einen Richter genehmigt werden – das gilt genauso wie bei der Unterbringung. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Notsituationen beschlossen, in denen es gar nicht anders geht.

Davon unberührt bleibt als Patient die Möglichkeit, durch Verfügung festzulegen, wie der Patient behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig ist. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist außerdem nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 seine bisherige Rechtsprechung verändert hatte.

Zum Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines – derzeit fehlenden – Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen.

Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden.

Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:

  • Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht;
  • die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein;
  • der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden können;
  • der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen und
  • vor der Einwilligung muss erfolglos versucht worden sein, die Zustimmung des Betreuten zu der geplanten Maßnahme zu erreichen.

Die Neuregelungen bilden die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 1.2.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)

Ergänzungshinweis KrimG: Die BR-Drucksachen 11/13 und 11/1/13, die den Beratungen und der Entscheidung des Bundesrates zugrunde lagen, lassen sich auf der Homepage des Bundesrates in der Abteilung "Plenarsitzungen" bei der Tagesordnung der 906. Sitzung unter TOP 14 kostenlos als PDF-Dateien herunter laden:

http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/...


 

8.02.2013

Führungsaufsicht aktuell - DBH-Fachtagung im März 2013

 

Auf der bundesweiten Fachtagung vom 11.-12.03.2013 in Kassel wird über aktuelle Entwicklungen in der Anwendung der Führungsaufsicht berichtet.
In Arbeitsgruppen können praktische Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert werden.
Zu folgenden Themen werden Referenten Stellung nahmen:

  • Zwischenbericht zur Evaluation der Führungsaufsicht,
  • Aktuelle FA-Zahlen,
  • Forensische Ambulanzen und die Erfahrungen der Bewährungshilfe in Hessen,
  • Überblick der Gesetzesentwicklung,
  • Erfahrungen in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 des DBH-Bildungswerkes

 

Der Fortbildungskalender des Bildungswerkes des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Es werden wieder viele fachspezifische Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte in der Strafrechtspflege angeboten.
Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 der DVJJ

 

Der Fortbildungskalender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Bundesweit besonders wichtig ist der 29. Deutsche Jugendgerichtstag vom 14.09. bis 17.09.2013 in Nürnberg

Weitere und ergänzende Information zu einzelnen Veranstaltungsarten unter: http://www.dvjj.de/ebene.php?ebene=15


 

07.02.2013

Englischsprachiger Masterstudiengang in Bochum
„Criminal Justice, Governance and Police Science“

Bewerbungsmöglichkeit noch bis 28.02.2013

 

Am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) wird der berufsbegleitende Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ angeboten.

Das Curriculum wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung „Governing and Policing Security“ (GaPS) des University College Ghent entwickelt und ist als englischsprachiger Fernstudiengang konzipiert.

Das Programm richtet sich an Bewerber, die in internationalen Organisationen in den Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit tätig werden wollen oder tätig sind. Entsprechend liegt der Fokus des Programms in der Aus- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die in Transitions- oder Post-Konflikt-Gesellschaften im Bereich von Sicherheitspolitik, Kriminalitätsbekämpfung, (internationaler) Strafverfolgung und des Menschenrechtsschutzes aktiv sein wollen oder sind.

Bewerbungsschluss für den Beginn des Studiums im April 2013 ist der 28. Februar 2013. Weitere Informationen zum Studiengang, zum Zulassungsverfahren und zu Stipendien: www.macrimgov.eu


 

06.02.2013

Diskussion zur aktuellen Bedeutung von Straftheorien

 

Das jüngste Heft der Zeitschrift "Law and Philosophy" (Vol. 32, No. 1, January 2013) widmet sich als Schwerpunktheft der gegenwärtigen Bedeutung von Straftheorien, mit besonderer Rücksicht auf Vergeltungstheorien (Retributivism).
Die Grundzüge der Argumentation in den Beiträgen können kostenlos über die Abstracts und teilweise die erste(n) Seite(n) der Texte eingesehen werden.
Die Beiträge selbst sind nicht frei zugänglich, sondern müssen individuell über Uni-Lizenzen besorgt oder sonstwie käuflich erworben werden.
http://link.springer.com/journal/10982/32/1/page/1#


 

05.02.2013

Neues aus der Schweiz

Gefangene in Untersuchungshaft, im Strafvollzug, im Maßnahmenvollzug und im Jugendstrafvollzug

 

Freiheitsentzug: Neuer Höchststand der Gefängnisinsassen

Am 5. September 2012 waren in der Schweiz 6599 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs für Erwachsene inhaftiert, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste Bestand seit 1999.

Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 60 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6.5 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Ausländergesetz und 2.5 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ab 1. Januar 2011 nahm die Anzahl der inhaftierten Personen in Untersuchungshaft um 10 Prozent ab. Im 2012 stieg die Anzahl Untersuchungshäftlinge um 20 Prozent an und erreichten mit 2051 Insassen den zweit höchsten Stand seit 1999.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde in 109 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Am Stichtag waren 6599 der insgesamt 6978 Haftplätze belegt. Mit 94.6 Prozent stieg die Belegungsrate auf einen neuen Höchststand.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberbli...

 

Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)

Sie finden gleichzeitig neue Zahlen zur Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS). Dieses Jahr werden die Ergebnisse der Stichtagserhebungen (2010-2012) erstmals einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt.
Die Zahlen und Schaubilder sind zugänglich unter folgendem Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/vollzug_...
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 28.1.2013, technisch bearbeitet durch KrimG)


 

Januar 2013

31.01.2013

Tod durch Schusswaffen in den USA

Aufschlussreiche Fakten über strafbare und ggf. nicht strafbare Todesfälle beim Hantieren mit bzw. dem Gebrauch von Schusswaffen
vermittelt ein über Spiegel-Online zugänglicher "Interaktiver Atlas der Todesschüsse"

 

Hyperlink zum Bericht in Spiegel-Online:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...

Hyperlink direkt zum Interaktiven Atlas der Todesschüsse, mit Details zu
den bereits wieder mehr als tausend Todesfällen mit Waffen seit dem Massaker von Newton am 14.12.2013:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/atlas-der-todesschuesse-alle-schus...


 

30.01.2013

Ist körperliche Züchtigung von Kleinkindern durch deren Eltern unschädlich?

 

Nach verbreiteter überlieferter Alltagserfahrung "schadet ein Klaps doch nicht", wenn Vater oder Mutter diesen in positiver erzieherischer Absicht austeilen und eine gute bzw. warme emotiole Beziehung zwischen Elternteil und Kind besteht.
Eine aktuell veröffentlichte amerikanische Studie mit einer beachtlichen Anzahl von (hier ausschließlich) Müttern und Kindern lässt da starke Zweifel aufkommen.
Anscheinend fördern körperliche Züchtigungen ziemlich generell die Ausprägung von Aggressionsbereitschaft bei den kleinen davon Betroffenen, jedenfalls in den USA.

Eine Zusammenfassung kann man unter folgender URL lesen:
Does Warmth Moderate Longitudinal Associations Between Maternal Spanking and Child Aggression in Early Childhood?
Lee, Shawna J.; Altschul, Inna; Gershoff, Elizabeth T.
doi: 10.1037/a0031630

Den Originalaufsatz muss man auf einem der üblichen Wege studieren, in einer Bibliothek oder per Campuslizenz oder durch Kauf beim Verlag.


 

29.01.2013

Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 hat am 28. Januar 2013 ihre Arbeit aufgenommen.

 

Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu bewerten.
Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.

Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der „NSU“ mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte zum Auftakt der Kommissionsarbeit:
„Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen – rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung der Kommission:
„Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe und Streubreite analysieren und kritisch bewerten.“

Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz an.

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(Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Referates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 28.1.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)


 

28.01.2013

Deutsche Digitale Bibliothek

 

Vor kurzem ist die Beta-Version der DDB ins Netz gestellt worden. Die Suchmaschine arbeitet sehr schnell. Die nach und nach von den jetzigen und weiteren erhofften Partnern eingespeisten Informationen sollen ein umfangreiches und detailliertes Recherchieren für praktisch alle wissenschaftlichen Disziplinen ermöglichen.

Für die Kriminologie und ihre Bezugswissenschaften konzentrieren sich die bisher erfassten Hinweise auf Bestände in staatlichen Archiven, (auch ältere) Bestände in Bibliotheken und auf Verlagsverzeichnisse. Die Hinweise sind von der Zahl und dem Gehalt her recht divers, jedoch grundsätzlich für aktuelle wie historisch ausgerichtete Recherchen nützlich, vor allem auch bezüglich Schriften außerhalb des regulären Verlagsgeschehenes („Graue Literatur“); auch Hörfunkbeiträge zu vielen Themen sind nachgewiesen.

Um einen Eindruck von den Einträgen zu geben, sei eine gewillkürte Auswahl dargestellt (jeweils Stichwort und Zahl der Treffer in Klammern):

  • Kriminologie (61)
  • Kriminalpolitik (4)
  • Jugendstrafrecht (25)
  • Strafrecht (343)
  • Strafprozess (231)
  • Jugendstrafvollzug (125)
  • Kriminalität (254)
  • Jugendkriminalität (68)
  • Kriminalpolizei (211)
  • Kriminalistik (12)
  • Soziologie (1.463)
  • Pädagogik (484) Sozialpädagogik (91)
  • Psychologie (1.861)
  • Psychiatrie (220)
  • Staatsanwaltschaft (157)
  • Sicherungsverwahrung (76)
  • Strafvollzug (575)
  • Polizei (7.278)
  • Vergewaltigung (329)
  • Mord (1.677)

Direkten Zugang zur DBB gibt es über:
http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/


 

25.01.2013

Neues zur Kriminalprävention in Österreich

 

Das Bundesministerium für Inneres in Wien hat den Jahresbericht zur "Kriminalprävention in Österreich 2011" veröffentlicht, und teilt auf der Aktualitätenseite dazu mit:

Gelebte Kriminalprävention erfordert, auf Menschen zuzugehen, ihnen zuzuhören und gemeinsam verständliche Lösungsvorschläge für vorgebrachte Anliegen zu erarbeiten.
800 speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamten übernehmen diese Aufgabe in Österreich.

In den abgelaufenen fünf Jahren konnten so bei über 193.000 kriminalpräventiven Maßnahmen umgesetzt und insgesamt über 1,6 Millionen Menschen von den Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten erreicht werden.
Der Mittelwert ergibt einen Tagesschnitt von über 100 Präventionstätigkeiten mit mehr als 900 erreichten Menschen.

Im abgelaufenen Kalenderjahr 2011 wurden insgesamt 340.200 Bürgerinnen und Bürger in Österreich durch ihre kriminalpräventiven Tätigkeiten in Form von Beratungen vor Ort oder in Dienststellen, bei Großberatungen, Fahrradcodierungen, Infoblattverteilungen, Messen und Ausstellungen, Projektarbeiten, Öffentlichkeitsarbeiten, Schulungen und Seminaren, Vorträgen oder per Telefon erreicht.

Die detaillierte PDF-Version des Berichtes kann kostenlos unter folgender URL heruntergeladen werden:
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/files/Jahresbericht_Prvention2...


 

22.01.2013

Innere Sicherheit in Österreich

Sicherheitsbericht 2011 auch elektronisch verfügbar

 

Die Bundesministerien für Inneres und für Justiz in Wien bearbeiten und veröffentlichen federführend für die Bundesregierung der Republik Österreich den seit vielen Jahren regelmäßig erscheinenden „Sicherheitsbericht“.

Der Sicherheitsbericht 2011 ist (ebenso wie schon der Sicherheitsbericht 2010) auch elektronisch in Gestalt von PDF-Datein frei verfügbar.

Er enthält eine Fülle von interessanten Daten und Berichten aus dem Bereich der Polizei und aus dem Bereich der Justiz, u.a. zu:

  • Kriminalitätsentwicklung
  • Kriminalitätsstruktur
  • Tatverdächtigen
  • Transnationale Strafverfolgung
  • Technische und andere Neuerungen bzw. Entwicklungen bei den Sicherheitsbehörden
  • Jugendgerichtsbarkeit
  • Strafgerichtsbarkeit
  • Bewährungshilfe
  • Diversion
  • Tatausgleich (Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich)
  • Strafvollzug
  • Maßnahmenvollzug

 

Die Berichte zum Bereich der Justiz können unter folgender URL herunter geladen werden:

 

Die Berichte zum Bereich des Inneren können unter folgender URL heruntergeladen werden: