Aktuelles

03.02.2012

Konstanzer Inventar Sanktionsforschung (KIS)
Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK)

Neue und aktualisierte Dokumente aus der Feder von Prof. Dr. Wolfgang Heinz

 

1. Jugendkriminalität in Deutschland – Mythen und Fakten. (Januar 2012)
http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Heinz_Jugendkriminalitaet2012MythenFa...

2. Polizeilich registrierte Straftaten im Ländervergleich 2010. (Stand Juli 2011)
http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Polizeilich_registrierte_Straftaten_i...

3. Jugendstrafrecht: Aktuelle Sanktionierungspraxis und Punitivität. (Januar 2012)
http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz_2012_JGG_aktuelle_Sanktionsprax...

4. Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 — 2010. (Version 1-2012)
http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Sanktionierungspraxis-in-Deutschland-...

5. Freiheitsentziehende Maßregeln - Struktur und Entwicklung der Sanktionierungspraxis. Materialien und Thesen zur Unterbringung im psychiatrischem Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung gem. §§ 63, 64, 66 StGB, 2010. (Version 1-2012)
http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Freiheitsentziehende-Massregeln-in-De...


 

03.02.2012

Antriebe von Sexualtätern, die Kinderpornographie aus dem Internet herunterladen

Eine aktuelle Veröffentlichung aus dem British Journal of Forensic Practice

Achtung: Zeitlimit für kostenlosen Zugang zu dem Artikel bis 10. Februar 2012

 

Dear Colleague

What we know about men who download child abuse images

This paper by Kerry Sheldon focuses on men who access, download, and circulate child abuse images across the internet as the most frequently occurring type of internet sex offender.

Published in the British Journal of Forensic Practice, the conclusion from this paper is the general impression that internet offenders show many of the characteristics of paedophiles. Their theoretical importance is that they appear to be ‘desisters’ from acting out their sexual interest in children by hands-on offending.

We have made the above article free of charge for you until Friday, 10th February 2012 and hope you find this of interest.

Best wishes,

Anna Warin, Emerald Group Publishing Limited

Howard House, Wagon Lane, Bingley BD16 1WA, UK

health@emeraldinsight.com
http://www.emeraldinsight.com

Interested in writing for the journal? Please view the author guidelines for further information.


 

03.02.2012

Seventh Stockholm Symposium in Criminology, June 11-13, 2012

Information, Call for Papers, Call for Nomination of Candidates for the Stockholm Prize 2013

 

H.M. Queen Silvia to present the 2012 Stockholm Prize in Criminology
H.M. Queen Silvia will present the 2012 Stockholm Prize in Criminology to Professor Jan van Dijk, University of Tilburg on June 12. The prize will be presented to the winner in a ceremony at The China Theatre in Stockholm. The ceremony will be followed by a gala dinner. The prize award ceremony and dinner is included for delegates attending the Stockholm Criminology Symposium.

Call for papers now open
The seventh consecutive Stockholm Criminology Symposium will be held June 11-13, 2012. Following the research interest of the prize winner, the main theme will be Focusing on Victims of Crime – Comparing Crime Patterns and Improving Practice. As usual, there is also a general theme on Contemporary Criminology. This theme covers a broad range of areas of criminology and crime policy and provides an updated overview of the current state of knowledge. Find complete call for papers and guidelines on how to submit an abstract on our website.

Register now for the Early-bird offer!
The registration for the 2012 Symposium has been opened. Last day to register is May 16. The Early bird fee is 2 000 SEK and is valid until April 10. The fee includes access to the scientific program, coffee and refreshments, welcome reception on Monday June 11 as well as the award ceremony and symposium dinner at the China Theatre/Berns Salonger on the evening of June 12.
Persons wishing to attend the award ceremony and dinner ONLY can purchase a dinner ticket through the online registration form. The fee for speakers is 1700 SEK throughout the entire registration period. Please click here for further information on how to register.

Conference hotels
June is a busy period so please remember to book your accommodation well in advance. We can offer rooms at our popular conference hotels, all of which are conveniently situated within walking distance of the conference venue. Please visit our website for more information.

Nominations for the 2013 Stockholm Prize in Criminology are now accepted
The nomination period for the 2013 Stockholm Prize in Criminology is now open. The Prize is awarded for outstanding achievements in criminological research or for the application of research results by practitioners for the reduction of crime and the advancement of human rights. The prize sum amounts to at least 1 million SEK. Any three criminologists, or a criminological organization, can make a nomination. Already nominated candidates are eligible for all future awards. Last day to make a nomination is May 2, 2012. For complete instructions please see the rules of procedure.

More on the Criminology Symposium http://www.criminologyprize.com/extra/pod/?module_instance=2
More on the Criminology Prize http://www.criminologyprize.com/extra/pod/?module_instance=3


 

03.02.2012

Das Federal Bureau of Investigation der USA hat seine interessante Datenbank zu Tötungsdelikten aktualisiert:

FBI-Supplementary Homicide Reports 1980-2009

 

Easy Access to the FBI's Supplementary Homicide Reports (EZASHR) provides access to more than twenty years of national and State data on homicide victims and known homicide offenders, including information on

  • the age, sex, and race of victims
  • the age, sexe and race of offenders;
  • the victim-offender relationship, and the
  • type of weapon used.

The Victim Crosstabs and Known Offender Crosstabs tabs allow users to perform customized analyses of national and State data on homicides committed since 1980, including demographic characteristics (i.e., age, sex, and race/ethnicity) and select incident characteristics (i.e., victim-offender relationships and types of weapons used).

Use the Methods tab to learn more about the FBI's data collection program.

Näheres unter: http://ojjdp.gov/ojstatbb/ezashr/


 

01.02.2012

Aktuelles höchstrichterliches Urteil zur Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 25. 1. 2012 entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist.

Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Die Bildaufzeichnungen sind spätestens nach einem Monat zu löschen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine aufgenommene Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage installierte die Polizei auf der Reeperbahn zwölf Videokameras. Sie können um 360° geschwenkt und variabel geneigt werden. Die Kameras verfügen über eine Zoomfunktion. Sie werden in der Polizeieinsatzzentrale gesteuert. Dorthin werden die Bilder auf eine Monitorwand übertragen, die aus zwölf Bildschirmen für die einzelnen Kamerastandorte und einem größeren Bildschirm besteht, auf den jeweils ein Kamerabild als Großbild aufgeschaltet werden kann. Die Videobilder werden durch Mitarbeiter der Polizeieinsatzzentrale täglich 24 Stunden lang überwacht.

Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Haus an der Reeperbahn. Gegenüber diesem Haus ist eine der Kameras an einem Pfahl auf dem Mittelstreifen der Reeperbahn in etwa vier Meter Höhe befestigt. Sie erfasst in ihrem Schwenkbereich das Wohnhaus und den davor liegenden Straßenraum. Auf die gegen diese Videoüberwachung gerichtete Klage der Klägerin haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg der Polizei untersagt, mit der Videoüberwachung auch die Wohnräume der Klägerin und den Eingangsbereich des Hauses zu erfassen.

Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es deshalb nur noch um die Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch die gegenüber dem Wohnhaus der Klägerin installierte Kamera. Insoweit sah das Bundesverwaltungsgericht die Videowachung als rechtmäßig an.
Weiter unter:
http://www.bverwg.de/enid/15a90b3d54a5da09b85df6fc31eaf9b1,e046607365617...
(Quelle: Pressemitteilulng des BVerwG in Leipzig vom 25.1.2012).

Das vollständige Urteil "BVerwG 6 C 9.11" ist derzeit noch nicht in die elektronische Entscheidungsdatenbank eingestellt. Interessenten können in einigen Tagen selbst erneut nachschauen unter:
http://www.bverwg.de/enid/15a90b3d54a5da09b85df6fc31eaf9b1,0/Entscheidun...

Die Gewerkschaft der Polizei, die das Urteil begrüßt, fordert bei dieser Gelegenheit den/die Gesetzgeber auf, endlich auch den "Wildwuchs" von Regelungen zur optischen Überwachung in Geschäften, Banken oder Veranstaltungsräumen weitest möglich anzugleichen:
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/p120108


 

30.01.2012

MPI-Studie zur rechtspolitisch umstrittenen Vorratsdatenspeicherung

Schlussfolgerung des BMJ: Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt

 

Nach der am 27. Januar 2012 veröffentlichten Studie des Max-Planck-Instituts hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.

"Das zeigt der Blick auf deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 und der ins Ausland“, fasst Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler das Ergebnis der Studie zusammen.

Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht haben umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt.

"Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärt Stadler weiter.
Wenn Praktiker etwas anderes behaupteten, so Stadler „verweisen sie dabei auf Einzelfälle, die sie dann als typisch bezeichnen“.
Solche Behauptungen seien aber weder belegt noch belegbar.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Justizstaatssekretär Dr. Stadler sehen sich durch die Studie bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur anlasslosen Speicherung aller Daten der Bundesbürger einzusetzen.
„Wir treten als Alternative für das Quick-Freeze-Verfahren ein, bei dem Daten nur aus konkretem Anlass gespeichert werden", so Stadler.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 27.1.2012)

Die Studie kann kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden unter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VD...
(Nur Schlussfolgerungen)

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20120127_MPI_Gutachten_VD...
(Vollständiges Gutachten, >2,4 MB)

Zur Kritik aus dem BMI und dem BKA siehe beispielsweise den Bericht in Focus Online unter:
http://www.focus.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-friedric...


 

27.01.2012

Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Bedeutung auch für frühe Hilfen zur Delinquenzpropyhlaxe

 

Aus der Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.1.2012:
"Das Bundeskinderschutzgesetz baut auf den beiden Säulen Prävention und Intervention auf. Es stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

Das Gesetz steht für einen aktiven Kinderschutz vor allem durch folgende Regelungsbereiche:

  • Gesetzliche Verankerung Früher Hilfen und verlässlicher Netzwerke im Kinderschutz. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen und zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt.
  • Nachhaltige Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen und der Netzwerke "Frühe Hilfen". Das Bundesfamilienministerium stärkt mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang den Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen in den Ländern und Kommunen. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Ablauf des Modellprogramms ist der Bund verpflichtet, sein finanzielles Engagement im Bereich der Frühen Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern über 2015 hinaus dauerhaft in Höhe von 51 Millionen Euro jährlich fortzuführen. Damit trägt der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Bundeskinderschutzgesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen.
  • Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die Akteure im Kinderschutz. Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes ist jetzt Pflicht. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist. "Jugendamts-Hopping" wird erschwert oder verhindert. Das Gesetz stellt sicher, dass bei Umzug der Familie das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommt, die es braucht, um das Kind wirksam zu schützen. Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte, Psychologen oder Lehrer) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden. Zugleich werden damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Das schützt die enge Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient und schlägt gleichzeitig die Brücke zum Jugendamt
  • Stärkung der Handlungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Die Anwendung von Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ist jetzt Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung. Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Beratungsanspruch in Not- und Krisensituationen – ohne Kenntnis der Eltern.
  • Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtliche vereinbaren öffentliche und freie Träger vor Ort, für welche Tätigkeiten aufgrund der Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen dies nötig ist.
  • Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft."

Materialien:
(1) Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG):
Lesefassung unter Nr. 6 im BGBl vom 28.12.2012
http://www2.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bunde...

(2) Weitere Informationen zum Thema Bundeskinderschutzgesetz unter:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinder-und-jugendschutz,di...
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119200.html


 

24.01.2012

"Etwa jeder fünfte Deutsche ist latent antisemitisch"

Vorstellung des ersten Antisemitismusberichts der Bundesregierung im Bundestag:

 

Auszug aus der Meldung:

"In Deutschland ist das rechtsextremistische Lager weiterhin einer der wichtigsten politischen Träger eines manifesten Antisemitismus. Rund 90 Prozent aller antisemitischen Straftaten werden von Tätern begangen, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden.
Das ist eines der Ergebnisse des ersten Antisemitismusberichts, der von einem unabhängigen Expertenteam im Auftrag des Bundestages erstellt und von Prof. Dr. Peter Longerich von der University of London sowie Dr. Juliane Wetzel von der Technischen Hochschule Berlin am Montag, 23. Januar 2012, in Berlin vorgestellt wurde.

Latent antisemitische Einstellungen, also Denkmuster, die sich nicht in Straftaten äußern, sind nach Meinung der Experten in Deutschland „in erheblichem Umfang“ bis „in die Mitte der Gesellschaft“ verankert. Bei etwa 20 Prozent der Bevölkerung gebe es diesen latenten Antisemitismus, konstatieren die Wissenschaftler und Fachleute.
Weiter mit der Meldung unter: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37499490_kw04_antisemi...

Der Bericht im Umfang von rund 200 Seiten, der bereits unter dem Datum 10. November 2011 den Abgeordeten des Deutschen Bundestages zugestellt worden war (Bundestagsdrucksache 17/7700), kann jetzt als PDF-Datei unter folgender URL direkt herunter geladen werden:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707700.pdf


 

23.12.2011

Bundestag beschließt gesetzliche Verankerung der Mediation

 

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember in zweiter und dritter Lesung einstimmig das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen.

Die Mediation ermöglicht den Streitenden in einem strukturierten Verfahren, sich mit Unterstützung eines Mediators zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. Die gesetzliche Verankerung der Mediation hilft, Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können vermieden werden.

Im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf weiter verbessert. Die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren wird gesetzlich weiter abgesichert. Die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines „einfachen“ Mediators werden präzisiert. Zusätzlich wird die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ gesetzlich verankert und das Bundesjustizministerium durch Gesetz ermächtigt, in einer Rechtsverordnung verbindliche Standards für den „zertifizierten Mediator“ festzulegen.

Die ursprünglich ebenfalls geplante gesetzliche Verankerung der in zahlreichen Ländern praktizierten richterlichen Mediation wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen in ein erweitertes Güterichtermodell überführt. Während sich ein Mediator jeder rechtlichen Bewertung zu enthalten hat, darf der Güterichter rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien eine Lösung des Konfliktes vorschlagen. Dieses Güterichtermodell schafft so eine klare Trennung der unterschiedlichen Rollen von Richtern und Mediatoren. Es ermöglicht den Richtern, die bisher als richterliche Mediatoren tätig waren, die auf diesem Gebiet erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in ihrer Rolle als Güterichter weiterhin gewinnbringend einzusetzen.Die Vertraulichkeit im Güterichtermodell ist geschützt: Die Verhandlung vor dem nicht entscheidungsbefugten Güterichter ist nur mit Zustimmung der Parteien öffentlich; auch ein Verhandlungsprotokoll darf nur mit Zustimmung aller Beteiligten erstellt werden.
Mehr zum Thema: Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung - Beschlussempfehlung und Bericht (PDF, 312 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetzentwurf_zur_Foerder...

(Quelle: Pressemeldung des BMJ vom 15.12.2011)


 

23.12.2011

Das Beccaria-Portal

Neues Präsentationsgewand und interessante Inhalte lohnen einen Besuch der Website

 

The Beccaria Portal aims at the knowledge transfer in crime prevention in Europe and the world.

The exchange, the dialogue and the networking in the field of crime prevention are promoted
through professional electronic knowledge and information management.
More details: http://www.beccaria-portal.org/


 

21.12.2011

Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Missbrauch in Institutionen

DJI-Impulse:

 

Das Bulletin des Deutschen Jugendinstituts, widmet sich in der Ausgabe 03/2011 dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Vorgestellt werden Forschungsergebnisse und Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz.

Die einzelnen Artikel befassen sich

  • mit der Sichtweise und dem Erleben der Betroffenen,
  • mit Rollenbildern und institutionellen Rahmenbedingungen, die sexuelle Gewalt begünstigen,
  • aber auch mit den Problemen, mit denen Fachkräfte konfrontiert werden, die mit (potenziellen) Opfern sexueller Gewalt arbeiten.

Ferner werden erste Ergebnisse des "Runden Tisches" sowie Forschungsergebnisse und Anregungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgestellt.

Die PDF-Version des Heftes 3/2011 (Bulletin Nr. 95) kann kostenlos unter folgender Adresse herunter geladen werden:
http://www.dji.de/bulletin/d_bull_d/bull95_d/DJIB_95.pdf


 

19.12.2011

Frühe Hilfen und Wirkungsorientierung – Ergebnisse einer Fachtagung

Auf einer Fachtagung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) am 15.11.2011 in Offenburg gaben führende Expertinnen und Experten aus dem Bereich Früher Hilfen einen Überblick über empirische Forschungsergebnisse zur Wirksamkeit Früher Hilfen und über künftig anstehende Aufgaben.

 

Es gibt eine Reihe von Ansätzen, damit Frühe Hilfen wirken können. Dazu gehört: systematisch Zugang zu Familien zu finden, Belastungen und Risiken frühzeitig zu erkennen, Familien zur Annahme von Hilfen zu motivieren, Hilfen an die Bedarfe von Familien anzupassen, Entwicklung von Familien und Kindern nachhaltig zu begleiten (Monitoring), professionsübergreifend zusammenzuarbeiten und Frühe Hilfen als Regelangebot zu verstetigen.

Weiter zum Kurzbericht über: http://www.fruehehilfen.de/nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzfh/nzfh-ak...

Der Fachvortrag zur Lage in Deutschland, verfasst von Frau Ilona Renner vom NZFH, kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Fru...


 

14.12.2011

DESTATIS: Zahl der Woche Nr.050 vom 13.12.2011

Zugewanderte leben im Schnitt seit 21 Jahren in Deutschland

 

WIESBADEN – 10,6 Millionen Migrantinnen und Migranten lebten im Jahr 2010 in Deutschland – diese waren im Durchschnitt vor 21 Jahren zugewandert.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am 13. Dezember weiter mitteilt, war die Türkei mit 1,5 Millionen Zuwanderern das wichtigste Herkunftsland. Darauf folgten Polen (1,1 Millionen Personen) und die Russische Föderation (1,0 Millionen Personen).

Fast die Hälfte der Migrantinnen und Migranten (47 %) hatten 2010 die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung in 10-Jahreszeiträumen bis zum Jahr 2010.

Quelle: Eigenes Schaubild KrimG, nach der Ausgangstabelle (bis 1990 Angaben zu 10-Jahres-Zeiträumen, von 1991 bis 2010 Jahresangaben) von DESTATIS, zu finden in der vollständigen Pressmitteilung vom 13.12.2011 unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Pr...

Detaillierte Informationen enthält die Tabelle 3 der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2010“.
Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: +49 611 75 4323, www.destatis.de/kontakt


 

08.12.2011

Bundeskriminalamt und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichten über ihre Arbeit auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht Jahresbericht 2010 der Financial Intelligence Unit Deutschland

 

Die Zahl der Verdachtsanzeigen gemäß §11 Geldwäschegesetz (GwG) stieg 2010 um 22 Prozent auf 11.042 an, was laut BKA-Präsident Jörg Ziercke einen absoluten Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993 bedeutet.

Weiter zur vollständigen Pressemitteilung unter:
http://www.bka.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2011/110916__Gemein...

Der Lagebericht kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.bka.de/nn_233148/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Jahres...


 

07.12.2011

Menschenhandel - BKA veröffentlicht Bundeslagebild 2010

 

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 470 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 12 Prozent (2009: 534). Auch die Anzahl der Opfer ist mit 610 um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2009: 710) gesunken.

Weiteres in der vollständigen Pressemitteilung:
http://www.bka.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2011/110926__Bundes...

Das Bundeslagebild kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bka.de/nn_233148/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Menschenhande...  


 

06.12.2011

Empfehlungen des Europarates zum Datenschutz bei "Profiling" mit Hilfe des Internets

The protection of individuals with regard to automatic processing of personal data in context of profiling
- Recommendation CM/Rec(2010)13 and explanatory memorandum (01/11/2011)

 

Recommendation CM/Rec(2010)13 is the first text to lay down internationally agreed minimum privacy standards in the context of profiling, to be implemented both by the public and private sector, through national legislation and self-regulation.

It has been adopted by the Council of Europe and complements the Convention for the Protection of Individuals with regard to Automatic Processing of Personal Data (ETS No. 108).

Profiling - the technique of observing people's behaviour on the Internet, and thus collecting and using their personal data - can benefit businesses, the economy and society, as well as, in some cases, private individuals, for instance by leading to better market segmentation or by permitting an analysis of risks and fraud. However, the use of profiling techniques without precautions and specific safeguards could damage human dignity and unjustifiably deprive individuals of access to certain goods or services.

The recommendation's objectives are: - to provide a coherent regulatory framework which strikes a fair balance between the interests at stake; - to ensure effective protection of the rights of data subjects and fair procedures in situations where mass quantities of data are processed; - to avoid situations where profiles give rise automatically to negative decisions, discrimination or stigmatisation.

Hinweis KrimG:
(1) Die gebundene Ausgabe der Empfehlungen mit erläuterndem Memorandum kann bei "Council of Europe Publishing" in einer englischen bzw. in einer französischen Version gekauft werden.
To place an order directly http://book.coe.int/sysmodules/RBS_page/admin/redirect.php?id=36&lang=EN...

(2) Eine PDF-Version der Empfehlungen steht kostenlos unter folgender URL zum Herunterladen zur Verfügung:
http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/dataprotection/CMRec_2010_13E.pdf
Ergänzende Materialien finden sich unter:
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1693029&Site=CM&BackColorInternet=C3C...


 

02.12.2011

Neue Resultate zu
Strafverfolgung, Aburteilung, Strafvollstreckung und Strafvollzug
im Portal Statistik Schweiz

 

(I) Aktualisierung der Daten zu den Urteilsstatistiken

Die Daten 2010 der Statistik der Jugendurteile (JUSUS) und der Strafurteilsstatistik der Erwachsenen (SUS) stehen zur Verfügung. Die Tabellen wurden aktualisiert und können auf dem Statistikportal des BFS heruntergeladen werden. Die Statistik der Jugendurteile deckt die Jahre 1999 bis 2010 und die Strafurteilsstatistik der Erwachsenen die Jahre 1984 bis 2010 ab.

(I.1) Statistik der Jugendurteile
Im Jahr 2010 wohnten 680'298 Minderjährige im Alter von 10 bis 17 Jahren in der Schweiz. Im Laufe dieses Jahres wurden 15'646 Urteile für diese Bevölkerungsgruppe ausgesprochen (2%).
Die Anzahl Jugendurteile ist von 15'174 im Jahr 2009 auf 15'646 im Jahr 2010 (+3,1%) gestiegen. Die Anzahl Jugendurteile aufgrund von Gewaltstraftaten ist ebenfalls angestiegen. Von 2'392 im Jahr 2009 auf 2'619 im Jahr 2010 (+9,5%). Die Verteilung der Sanktionen, die gegen die Minderjährigen verhängt wurden, hat sich nicht verändert. Es handelt sich meistens um persönliche Leistungen und Verweise. Die Rückfallrate stieg in den Jahren von 1999 bis 2002 von 30 auf 34% und schwankt seitdem zwischen 34 und 35%.
Kennzahlen und Indikatoren: Statistik Schweiz - Jugendstrafurteile
Kommentar: Jugendstrafurteil - Kommentar

(I.2) Statistik der Strafurteile für Erwachsene
Die Anzahl Strafurteile ist von 95'766 im Jahr 2009 auf 98'200 im Jahr 2010 (+2,5%) gestiegen. Der Anstieg verteilt sich auf alle Gesetze.
Die Verteilung der ausgesprochenen Sanktionen hat sich nicht verändert. Weiterhin ist die bedingte Geldstrafe mit 73% die am Häufigsten verhängte Strafe.
Kennzahlen und Indikatoren: Statistik Schweiz - Verurteilungen Erwachsene

(II) Vollzug von Strafen 2010

Die Strafvollzugsstatistiken sind aktualisiert worden. Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Vollzug von Strafen

(II.1) Strafvollzug
Detaillierte Daten zu den Einweisungen, zum Bestand und zu den Entlassungen können unter Strafvollzug heruntergeladen werden.

(II.2) Einsätze von gemeinnütziger Arbeit
Daten zu den geleisteten und abgebrochenen Einsätzen können unter Gemeinnützige Arbeit heruntergeladen werden.

(Quelle: Bundesamt für Statistik, Bern, Pressemitteilung vom 29. November 2011. Reihenfolge der Nachweise durch KrimG geändert)


 

28.11.2011

Die Bedeutung des Opferschutzes in Justiz und Politik –

Anforderungen an die Zeugen- und Prozessbegleitung

 

Tagung vom 8. bis 10. Dezember 2011

in der Evangelischen Akademie Bad Boll

 

Die Opferschutz-Fachtagung in Baden-Württemberg rückt näher und es sind noch Plätze frei.
Deshalb sei erneut auf die Tagung hingewiesen

Informationen zu Inhalt und Ablauf der Veranstaltung finden sich unter:
http://www.ev-akademie-boll.de/index.php?id=142&tagungsid=521411

Für ergänzende Fragen steht zur Verfügung.:

 

Tina Neubauer

Zeugenbegleitung

beim Verein Bewährungshilfe Stuttgart e. V.

im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart

 

Archivstr. 15, 70182 Stuttgart (3. Stock, Raum 431)

Tel.: 0711/212-3537 // Fax: 0711/2398850

e-mail: Neubauer@LGStuttgart.justiz.bwl.de

http://www.sd-stgt.de


 

24.11.2011

Neues (in englischer Sprache) zu nicht-freiheitsentziehenden Sanktionen in Frankreich

SENTENCE-SERVING WITHIN THE COMMUNITY :
CAUGHT BETWEEN CRIMINOLOGICAL DIAGNOSIS AND FLOW MANAGEMENT

 

Paris - 23 November

Xavier DE LARMINAT is preparing his doctoral thesis at the CESDIP and working as Temporary Teaching and Research Attaché (ATER) in political science at the University Versailles-Saint-Quentin. He discusses some of his findings on sentence-serving within the community.

For the criminal justice system, measures and sanctions are said to be « within the community » when they are enforced « outside prison walls » but require some form of control. In that sense, the community differs both from prison and from sentences requiring no supervision, such as simple suspended sentences, sanctions of a monetary, material, or administrative nature (such as a fine, seizure of a vehicle, a suspended driving license). In France, the main measures involved here are suspended sentences under probation, community service orders, release on parole and social and judicial supervision. Other measures include arrangements such as electronic monitoring, semi-liberty and day-leave [1]. All are implemented by probation officers within the département-level [2] prison rehabilitation and probation services (SPIP).

[1] Both latter measures allow a convict to leave the prison to work, train, undergo medical treatment and more generally let him participate in any social activity meant to facilitate their rehabilitation. One difference is that in the case of day leave, they may receive night accommodation in another facility than a prison (an association for instance or even a relative).

[2] The département is one of the basic territorial division of the French administrative organisation.

PDF-File (320 KB) under: http://www.cesdip.fr/IMG/pdf/PI_05_2011.pdf


 

15.11.2011

Englische Versionen deutscher Gesetze im German Law Archive

 

A very short history: The German Law Archive became the first law website at the University of Oxford when it went on-line in December 1997 and was publicised in March 1998. It was officially inaugurated in a ceremony at Gray's Inn Great Hall, London, on 4 November 1998, by the German Ambassador in London, HE Gebhardt von Moltke. In February 1999, the German Law Archive moved from the University of Oxford network to its own domain, iuscomp.org, which also hosts the Oxford University Comparative Law Forum and the website of the Institute of European and Comparative Law of the University of Oxford.
What is the German Law Archive? The German Law Archive:

  • Publishes cases, statutes and literature on German Law in English language
  • helps you to find cases, statutes and literature on German law in English language by publishing bibliographies and by running a database on German law in English language,
  • allows you to exchange ideas on German law through its discussion forum.

Jugendgerichtsgesetz - Youth Court Law (eingestellt im Oktober 2011)
http://www.iuscomp.org/gla/statutes/JGG.html

Gerichtsverfassungsgesetz - Courts Constitution Act (eingestellt im April 2011)
http://www.iuscomp.org/gla/statutes/GVG.html

Ergänzende Informationen:

Grundgesetz - Basic Law (Verweis auf eine aktualisierte Übersetzung der Parlamentsdienste des Deutschen Bundestags)
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/80201000.pdf

Strafgesetzbuch - German Penal Code (Verweis auf eine Übersetzung zum Stand 2010 bei Juris / BMJ)
http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stgb/index.html

Strafprozessordnung - German Code of Criminal Procedure (Verweis auf eine aktualisierte Übersetzung zum Stand 2011 bei Juris / BMJ)
http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stpo/index.html


 

11.11.2011

Bulletins Crimiscope

Crimiscope: un moyen de lier la recherche à la pratique
Crimiscope: Ein Mittel für die Verbindung von Theorie und Praxis

 

[Auszug aus der Ankündigung der Redaktion]: Nach mehr als zehn Jahren wird die Zeitschrift Crimiscope der ESC der UNIL mehrere Veränderungen erfahren.

Einerseits wird unsere Publikation bald ein neues, moderneres und frischeres Design anbieten, so dass das Lesen für Sie hoffentlich angenehmer wird.

Andererseits wird Crimiscope ausschliesslich in elektronischer Form erscheinen und somit für alle zugänglich sein. (...)

Eine letzte Entwicklung, nicht die geringste: Die Zeitschrift wird kostenlos, um ihren Zweck von öffentlichem Nutzen am besten zu erfüllen.

Schliesslich nutzen wir dieses E-Mail, um Ihnen das Erscheinen der neuesten Crimiscope in "Alter Version" mitzuteilen, die auch mehrere visuelle und funktionnelle Veränderungen in naher Zukunft haben wird.

Marcelo F. Aebi - Vizedirektor der ESC der Universität Lausanne
Yann Marguet - Wissenschaftliche Mitarbeiter in Kriminologie und Verantwortlicher für Crimiscope

L'Ecole des Sciences Criminelles occupe une position importante dans la recherche: durant ces dix dernières années, les abstracts internationaux recensent que plus de 60% des références suisses en criminologie et 90% en police scientifique proviennent de notre équipe. Bien implantés dans les réseaux de recherche internationaux, de même que dans les grandes revues internationales de renom, nous constatons cependant que ces sources ne sont pas régulièrement accessibles aux praticiens. Pour cette raison, nous souhaitons apporter plus directement les résultats de nos recherches aux milieux de la pratique dans nos domaines de compétence; le bulletin Crimiscope répond à cette volonté.

 

Les derniers numéros / Die letzten Hefte

Bänziger M. (2011). Violence lors de manifestations sportives en Suisse /
Gewalt an Sportveranstaltungen in der Schweiz. Crimiscope 44

Courvoisier J. (2010). Infractions contre l'intégrité physique et contre la propriété /
Straftaten gegen die Körperliche Integrität und gegen das Eigentum. Crimiscope 43

Touré M. (2010). L'Euro 2008 dans le canton de Vaud ou l'efficacité du système préventif /
Euro 2008 im Kanton Waadt oder die Wirksamkeit des Präventionssystems. Crimiscope 42

Montero-Pérez-de-Tudela E. (2009). L'expulsion judiciaire des étrangers en Suisse : La récidive et autres facteurs liés à ce phénomène. /
Die gerichtliche Landesverweisung von Ausländern in der Schweiz : Rückfälligket, Vorstrafen und weitere relevanten Faktoren. Crimiscope 41.

Lucia S., Egli N., Killias M. & Aebi M.F. (2009). Eléments de compréhension des comportements déviants chez les jeunes suisses. /
Elemente zum Verständnis abweichender Verhaltensweisen der Schweizer Jugendlichen. Crimiscope 40
Crimiscope wird künftig nur noch in elektronischer Form (PDF-Dateien) erscheinen.
Die PDF-Dateien der oben genannten Hefte und aller zurückliegenden Hefte finden Sie in einer Französischen und einer Deutschen Version unter folgender URL:
http://www.unil.ch/esc/page19064.html


 

10.11.2011

Walter B. Miller: "City Gangs"
Aktuelle Veröffentlichung eines "verschollenen" wichtigen Buchs zur frühen amerikanischen Gangforschung

 

Scott Decker und Kollegen vom Gang Research Unit der School of Criminology and Criminal Justice der Arizona State University haben dankenswerterweise das Manuskript von Walter Millers Buch über Jugendgangs in einer amerikanischen Großstadt, das der Autor selbst nicht (mehr) veröffentlichen konnte, neu verschriftet, editorisch bearbeitet und mit einem Index versehen.

Der Herausgeber bemerkt dazu:

  • City Gangs is Walter Miller's unpublished masterpiece. Based on three years of field work with gang youth in Roxbury, Miller expands on the core themes of culture, family and group cohesiveness.
  • He describes in great detail the role of delinquent and non-delinquent activities in the lives of the young men and women in the seven gangs he studied.
  • The book occupies an important place in our understanding of youth programming, communities, families and gangs.

Das Buch steht nun zum kostenlosen Download als PDF-Version unter folgender URL zur Verfügung: http://gangresearch.asu.edu/

Ergänzender Vermerk: Veröffentlichungen der Forscher der Gang Research Unit sind unter folgender URL versammelt: http://gangresearch.asu.edu/research


 

05.11.2011

Neue Berichte aus dem Statistischen Bundesamt der Schweiz

 

(1) Entwicklung der Frauenkriminalität:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new.html?gnpID=...

(2) Opferhilfe 2000-2009:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new.html?gnpID=...

(3) Bewährungshilfe 2001-2009:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/01/new.html?gnpID=...


 

02.11.2011

Interessante Angaben aus dem Österreichischen Sicherheitsbericht 2010 zu Diversionsangeboten und Diversionserfolg in Strafverfahren

 

Tabelle 1:
Diversionsangebote durch Staatsanwaltschaften bzw. Strafgerichte in Österreich im Geschäftsjahr 2010, nach Häufigkeit bezüglich der Gesamtheit der Beschuldigten geordnet
(Grundlage § 198 der Strafprozessordnung, ÖStPO, bzw. §§ 35,37 des Suchtmittelgesetzes, ÖSMG)
Art des Diversionsangebots

Absolute
Zahlen

Prozent aller Angebote

Prozent
der Angebote
(nur) gemäß ÖStPO
Geldbuße (§ 198 Abs.1 Z. 1 ÖStPO)

18.560

34,3 %

45,2 %
Probezeit bei Suchtmittelmissbrauch
(§§ 35,37 ÖSMG)

12.973

24,0 %
 

n.b.
Probezeit ohne Zusatz <bei sonstigen Straftaten>
(§198 Abs.1 Z.3 ÖStPO)

9.491

17,6 %

23,1 %
Tatausgleich
(§ 198 Abs. 1 Z. 4 ÖStPO)

8.009

14,8 %

19,5 %
Gemeinnützige Leistung
(§ 198 Abs. 1 Z. 2 ÖStPO)

3.063

5,7 %

7,5 %
Probezeit mit Pflichten <bei sonstigen Straftaten>
(§ 198 Abs. 1 Z.3 ÖStPO)

1.943

3,6 %

4,7 %
Alle Diversionsangebote

54.039

100,0 %

(N = 41.066) 100,0 %

Quelle für die absoluten Zahlen: „Sicherheitsbericht 2010. Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz“ = Bericht der Bundesregierung über die Innere Sicherheit in Österreich - Teil des Bundesministeriums für Justiz, Wien 2011, Tabelle auf Seite 57; dort auch weitere tabellarische und Textangaben, z.B. zu Unterschieden bei Alterskategorien. Prozentwerte nach eigener Berechnung KrimG.

 
Tabelle 2:
Erfolg bzw. Misserfolg in Verfahren mit Diversionsangebot, die im Geschäftsjahr 2010 beendet wurden, nach den Prozentwerten für den Erfolg geordnet
Art des Diversionsangebots

Absolute
Zahlen

Erfolg+
in Prozent

Misserfolg
in Prozent
Probezeit bei anderen Delikten als SMG,
ohne Zusatz

13.305

90,6 %

*9,4 %
 
Geldbuße

18.328

82,8 %

17,2 %
Gemeinnützige Leistungen

3.221

79,2 %

**20,8 %
Tatausgleich++

8.181

73,4 %

26,6 %
Probezeit bei Suchtmittelmissbrauchsdelikten

13.188

72,9 %

27,1 %
Probezeit bei anderen Delikten als SMG, mit Pflichten

2.020

68,5 %

***31,5 %
Alle Diversionsangebote

58.243

80,3 %

19,7 %

 

* Ablehnung des Angebots durch den Beschuldigten = 5,5 %; Scheitern während der Probezeit = 3,9 %.
** Ablehnung des Angebots durch den Beschuldigten = 11,6 %; Scheitern während der Leistung = 9,2 %.
*** Ablehnung des Angebots durch den Beschuldigten = 22,1 %; Scheitern während der Probezeit = 9.5 %.
+ Definition des Erfolges = „Endgültiger Rücktritt“ von der weiteren Strafverfolgung; analog dem deutschen Absehen von der Verfolgung (durch StA) bzw. der Einstellung des Verfahrens (durch Strafgericht).
Quelle für die absoluten Zahlen: Wie bei Tabelle 1, jedoch Tabelle auf S. 59; dort auch weitere tabellarische und Textangaben, z.B. zu Unterschieden nach Nationalität und Alterskategorien. Prozentwerte nach eigener Berechnung KrimG.

++ Der Verein NEUSTART, der (auch) den Tatausgleich für die Justiz in Österreich durchführt (Bericht a.a.O. Seiten 62 bis 64), meldet (a.a.O. Seite 63) im Geschäftsjahr 2010 einen Zugang von 7.467 Beschuldigten, darunter 6.181 Erwachsenen und 1.286 Jugendlichen. Der Anteil, in denen „nach Abschluss des Tatausgleichs“ eine  „Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft“ erfolgte, wird bei Jugendlichen mit 85,7 %, bei Erwachsenen mit 69,5 % angegeben (a.a.O. Seite 64).

 

 

 

31.10.2011

3. Fachtagung der Kooperationsstelle Kriminalprävention der Freien Hansestadt Bremen

"Behördenübergreifende Fallkonferenzen bei Mehrfach- und Intensivtätern"

am 8. Dezember 2011 in Bremen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

 

Weitere Informationen zu den Referenten und Vorträgen finden Sie im Internet unter
http://www.kriminalpraevention.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen16...

Mit freundlichen Grüßen
Susann Genz
Kooperationsstelle Kriminalprävention, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen
Fon: + 49 421 361 89558 / Fax: + 49 421 496 89558 /Mailto: KSKP@Inneres.Bremen.de

Internet: www.kriminalpraevention.bremen.de 


 

28.10.2011

Ein Rückblick (auch) auf die Geschichte der sog. Schwarzen Pädagogik

Das Hans Gross Kriminalmuseum und das Zentrum für Kulturwissenschaften der Uni Graz laden zum Vortrag von

 

Michael Hagner: "Der Hauslehrer"

 

Der Tod eines Bankdirektorssohnes aus Berlin, der im Jahr 1903 von seinem Hauslehrer zu Tode geprügelt wurde, versetzte Wissenschaft wie Öffentlichkeit in Aufregung:

Der Täter Andreas Dippold, der dem Knaben mit seinen Prügelattacken die Onanie austreiben und seine Lernwilligkeit steigern wollte, gab dem sogenannten „Erziehersadismus“ oder „Dippoldismus“ seinen Namen. Der diesen Fall behandelnde Strafprozess fand große Beachtung in der Öffentlichkeit.

Michael Hagner, Wissenschaftshistoriker an der ETH Zürich, schildert diesen tragischen Fall und zeichnet die rechtlichen, medizinischen und moralischen Diskurse der Zeit um 1900 nach.
Er schafft so ein prägnantes Spiegelbild der Gesellschaft der Jahrhundertwende.
Zusätzliche Details sind in einer PDF-Datei zu finden:
http://www.uni-graz.at/kriminalmuseum/Hagner_Hauslehrer.pdf

Nach dem Vortrag wird eine kostenlose Führung durch das Kriminalmuseum angeboten.

Zeit: Donnerstag, 10. 11. 2011, 19.00 Uhr
Ort: Hörsaal 01.14, Hauptgebäude der Karl-Franzens-Universität, Univ.-Platz 3, 1. Obergeschoß, 8010 Graz

Auf Ihr Kommen freuen sich die Teams von Kriminalmuseum und Zentrum für Kulturwissenschaften!

Information und Kontakt:

DDr. Christian BACHHIESL
Hans Gross Kriminalmuseum
Universitätsmuseen
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Tel: +43 (0) 316 380-6514
christian.bachhiesl@uni-graz.at

www.uni-graz.at/kriminalmuseum/


 

28.10.2011

Aktuelle rechtspolitische Ankündigung des englischen Justizministers Clarke:

"Radical Reforms will Ensure People are Protected"

 

26 October 2011

Justice Secretary Kenneth Clarke announced tough measures to better protect people from intruders, dangerous criminals and excessive no-win no-fee legal costs.

The proposals in the Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Bill are the latest in a series of radical moves to reduce reoffending, improve sentencing and reform the legal aid system.

Mr Clarke said: 'People should feel safe in their communities and especially in their own homes and these measures, along with the rest of our radical package of reforms, will ensure they are protected.'

The measures include:

  • Making squatting in residential buildings a criminal offence
  • Strengthening people’s rights to use force to defend themselves from intruders in their own homes
  • Giving magistrates power to hand down bigger fines
  • Banning referral fees that allow middle-men to profit from encouraging others to make unnecessary compensation claims.

The new measures will be debated in the House of Commons next week and, if passed by vote, will be added to Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Bill which is currently progressing through Parliament.

Read the full amendments on the Parliament website

Press release: Better protection from intruders and excessive compensation costs


 

24.10.2011

Jugendgerichtsbarkeit in den USA:

Aktuelle Veröffentlichung zum Berichtsjahrgang 2008 und zur Entwicklung seit 1995

 

Report Provides Latest Data and Trends in Juvenile Court Cases

The National Center for Juvenile Justice has published, “Juvenile Court Statistics 2008,” which was developed with funding from the Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention.

Drawing on data from the National Juvenile Court Data Archive, the report profiles more than 1.6 million delinquency cases that U.S. courts with juvenile jurisdiction handled in 2008.
It also describes the trends in delinquency cases processed by juvenile courts between 1985 and 2008 and the status offense cases they handled between 1995 and 2008.

Read the report online.

Resources:

Download the full report at www.ojjdp.gov/ojstatbb/publications/StatBBAbstract.asp?BibID=258095.

Access the Statistical Briefing Book for detailed statistics on a variety of juvenile justice topics at, www.ojjdp.gov/ojstatbb/


 

21.10.2011

Bericht des Englischen Justizministeriums über die Entwicklung der "Anti-Social Behaviour Orders" in den vergangenen 11 Jahren bei Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen

 

The publication Anti-Social Behaviour Order statistics, England and Wales, 2010 (published on 13th September 2011) presents the number of anti-social behaviour orders issued and breached in the period 1 April 1999 to 31 December 2010.


 

20.10.2011

Verfassungswidrigkeit medizinischer Zwangsbehandlung von im Maßregelvollzug Untergebrachten

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde eines in Baden-Württemberg Untergebrachten

(Beschluss vom 12. Oktober 2011, 2 BvR 633/11)

 

Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahr 2005 im Maßregelvollzug untergebracht. Im Juni 2009 kündigte die Maßregelvollzugsklinik dem Beschwerdeführer an, dass er mit einem Neuroleptikum behandelt werden und diese Behandlung erforderlichenfalls auch gegen seinen Willen - durch Injektion unter Fesselung - durchgeführt werden solle. Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel hatten keinen Erfolg. Mit der Verfassungsbeschwerde macht der Beschwerdeführer unter anderem geltend, man dürfe ihm nicht zwangsweise Medikamente verabreichen, wenn - unstrittig - keine Psychose, sondern nur eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Eine scharfe psychiatrische Indikation sei nicht gestellt. Er leide schwer unter den Nebenwirkungen der Medikation.

Der im konkreten Fall als Rechtsgrundlage herangezogene § 8 Abs. 2 Satz 2 des baden-württem-bergischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz - UBG BW) bestimmt, dass der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht unter Absatz 3 fällt. § 8 Abs. 3 UBG BW sieht (nur) für operative Eingriffe und Eingriffe, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ein Einwilligungserfordernis vor.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG BW mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts wurden aufgehoben. Sie verletzen den Beschwerdeführer bereits deshalb in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, weil es für die Zwangsbehandlung, die sie als rechtmäßig bestätigen, an einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage fehlt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf die Erreichung des Vollzugsziels gerichteten medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2011 geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, EuGRZ 2011, S. 321 ff., sowie Pressemitteilung Nr. 28/2011 vom 15. April 2011).

Die Eingriffsermächtigung des § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG BW genügt, auch in Verbindung mit weiteren Bestimmungen des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes, den in diesem Beschluss konkretisierten Maßstäben nicht. Insbesondere ist die medizinische Zwangsbehandlung des Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels nach dieser Vorschrift nicht, wie verfassungsrechtlich geboten, auf die Fälle seiner krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit begrenzt. Einer Reihe weiterer aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitender Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss, entspricht § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG BW ebenfalls nicht.

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 63/2011 vom 20. Oktober 2011. Überschrift modifiziert von KrimG)

Hyperlink zur Entscheidung 2 BvR 633/11


 

19.10.2011

Kinder als Opfer von Gewalt: Neueste Ergebnisse aus den USA

 

The Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP) has released two new bulletins from its
National Survey of Children’s Exposure to Violence (NatSCEV) series and a fact sheet on the survey.

"Polyvictimization: Children’s Exposure to Multiple Types of Violence, Crime, and Abuse" focuses on polyvictimization, which is defined as having experienced multiple victimization of different kinds, such as sexual abuse, physical abuse, bullying, and exposure to family violence.

"Children’s Exposure to Intimate Partner Violence and Other Family Violence" explores in depth the NatSCEV results regarding exposure to family violence among children in the United States, including exposure to intimate partner violence, assaults by parents on siblings of children surveyed, and other assaults involving teen and adult household members.

OJJDP also released a fact sheet that outlines the survey's objectives and key features, how the research team measured exposure to violence, and plans for followup surveys and publications.

Resources:

"Polyvictimization: Children's Exposure to Multiple Types of Violence, Crime, and Abuse" (NCJ 235504) is available online at http://www.ojjdp.gov/publications/PubAbstract.asp?pubi=257485.

"Children's Exposure to Intimate Partner Violence and Other Family Violence" (NCJ 232272) is available online at http://www.ojjdp.gov/publications/PubAbstract.asp?pubi=254358.
"Questions and Answers About the National Survey of Children’s Exposure to Violence" (NCJ 235163) is available online at http://www.ojjdp.gov/publications/PubAbstract.asp?pubi=257139.


 

17.10.2011

Neuer Rechtsschutz bei überlangen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie bei überlangen Gerichtsverfahren

 

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 14.10.2011 ist der Weg frei für den neuen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren. "Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert", erläuterte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Neuregelung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte seit vielen Jahren diese Rechtsschutzlücke in Deutschland beanstandet. Seit zehn Jahren wurde immer wieder ergebnislos über das Thema diskutiert, obwohl es mehrere Anläufe für eine Regelung gab.

Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu wehren. "Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge erfolglos bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Auf der ersten Stufe müssen die Betroffenen das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet: Man kann einem Verfahren nicht einfach seinen langen Lauf lassen und später eine Entschädigung fordern.

Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile – zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren – als Regelbetrag 1200 Euro für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem Ausgleich für die immateriellen Nachteile ist zusätzlich eine angemessene Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz eines Unternehmens führt.

Der neue Entschädigungsanspruch hängt nicht von einem Verschulden ab. Es kommt also nicht darauf an, ob den Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Neben der neuen Entschädigung sind zusätzlich – wie bisher schon – Amtshaftungsansprüche denkbar, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung beruht. Dann kann umfassend Schadensersatz verlangt werden, etwa auch der Ersatz von entgangenem Gewinn.

Der Schutz vor überlangen Verfahren wird positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen. Wo viele berechtigte Klagen wegen der Verfahrensdauer erfolgen, werden die Verantwortlichen über Verbesserung bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen. Das Gesetz stärkt somit nicht nur den Rechtschutz vor deutschen Gerichten, sondern auch die deutschen Gerichte selbst.

Die vom Bundesrat gebilligte Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 14.10.2011)


 

12.10.2011

Straßenverkerkehrsgefährdung mit schweren Folgen wird in England und Wales mit deutlich erhöhten Strafdrohungen als bisher belegt

Longer jail terms for dangerous driving

 

Dangerous drivers who seriously injure others could spend up to five years in jail thanks to a new criminal offence, Justice Secretary Kenneth Clarke announced today.

The new offence of 'causing serious injury by dangerous driving' will more than double the current maximum sentence of two years, allowing the courts to impose tougher punishments on dangerous drivers.

The changes will be taken forward as part of the Government's Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Bill.

Justice Secretary Kenneth Clarke said: 'We have listened to the victims of dangerous drivers, their families, MPs, judges and road safety groups and their experiences have directly informed these changes.

'Making our roads safer is a priority - five people died on our roads each day last year, so we need to do everything we can to further improve safety.'

Ellen Booth, from charity Brake, which supports bereaved and seriously injured victims of road crashes, said: 'This new offence finally means that serious injury is recognised within the title of the offence, and this recognition is vitally important to victims and their families.'

Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Bill

(Quelle: Pressemitteilung des Ministry of Justice, England and Wales, vom 7. Oktober 2011)


 

10.10.2011

Sexueller Kindesmissbrauch

Arbeitsgruppe im BMJ schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab

 

Zu der letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (am 4. 10.2011):

Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen.

Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im Zentrum.

Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht.

Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile:

1) Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) zahlreiche Vorschläge erarbeitet.

2) Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich begrenzt sein.

Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist.

Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein.

Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden.

3) Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen bezwecken sollen.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 4.10.2011)


 

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