Februar 2013

28.02.2013

Mindeststandards der Europäischen Union für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten

Richtlinie der Europäischen Union

 

Die Richtlinie der EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurde im Oktober 2012 erlassen und trat am 15. November 2012 in Kraft.

Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, 14.11.2012, DE, L 315/57). Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die neue Richtlinie stärkt in erheblichem Maße die Rechte der Opfer und ihrer Familienangehörigen auf Information, Unterstützung und Schutz sowie ihre Verfahrensrechte in Strafverfahren.

Sie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die gewährleisten, dass Fachkräfte im Umgang mit Opfern geschult werden, und die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung für die Rechte der Opfer fördern.

Zurzeit [scil. Zum Stand vom Februar 2013, KrimG] wird im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament über einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen beraten. Die Verordnung soll 2013 im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Direkter Zugang zu der deutschsprachigen Version (auch zu 21 anderssprachigen Versionen) in den Formaten PDF, HTML, TIFF:
http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?checktexts=checkbox&val=691388%3Acs&p...

Europäisches Justizportal, Abteilung „Opfer von Straftaten“, Unterabteilung „Rechte im Strafverfahren“:
https://e-justice.europa.eu/content_victims_of_crime_in_criminal_proceed...

Hauptseite des Europäischen Justizportals mit allen Abteilungen:
https://e-justice.europa.eu/home.do?plang=de&action=home


 

27.02.2013

Sicherungsverwahrung nach Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug?

Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen

 

In einem am 27.2.2013veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bekräftigt. Bis zum Inkrafttreten der
erforderlichen gesetzlichen Neuregelung, längstens jedoch bis 31. Mai 2013, darf diese nur noch ausgesprochen werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung leidet.

Die genannten Grundsätze gelten auch dann, wenn der Betroffene zuvor in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht war. In diesen Fällen wird nicht lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt, sondern es handelt sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Erfolgt dieser auf der Grundlage eines Gesetzes, das im Zeitpunkt der Verurteilung wegen der Anlasstaten noch nicht in Kraft getreten war, kommt den betroffenen Vertrauensschutzbelangen ein besonders hohes Gewicht zu.
Weitere Einzelheiten der PM unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-013.html

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/2013 vom 27. Februar 2013)
Hyperlink zum Beschluss vom 6.2.2013: 2 BvR 2122/11 2 BvR 2705/11


 

26.02.2013

„TWINLIFE“: Weltweit einmalige Studie zu sozialer Ungleichheit

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft richtet neues Langfristvorhaben ein / 4000 Zwillingspaare als Teilnehmer / Fragen nach dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt

 

Wie entsteht soziale Ungleichheit? Und wie wirken dabei Gene und Umweltfaktoren zusammen?

Zur Klärung dieser Fragen richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Langfristvorhaben ein. In diesem wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Universitäten Bielefeld und Saarbrücken 4000 Zwillingspaare in unterschiedlichen Lebensabschnitten befragen, umso besser zu verstehen, wie aus individuellen Unterschieden soziale Ungleichheit erwächst.

Titel der weltweit einmaligen Studie:

„Genetic and Social Causes of Life Chances. Establishing a Genetically Informative, Longitudinal Study of the Life Course and Individual Development (TWINLIFE)”.

Die cross-sequenzielle, verhaltensgenetische Studie ist auf zwölf Jahre angelegt und wird zunächst in den kommenden drei Jahren mit gut vier Millionen Euro gefördert. Mit ihr soll die Entstehung sozialer Ungleichheit über die Lebensspanne erforscht werden.

Die beteiligten Psychologen und Soziologen fokussieren dabei auf fünf bedeutsame Bereiche:

  • Bildung und Bildungserfolg,
  • Karriere und Erfolge auf dem Arbeitsmarkt,
  • Integration und Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben, Lebensqualität und wahrgenommene Handlungsmöglichkeiten und schließlich
  • Verhaltensprobleme und abweichendes Verhalten.

Die so erhobenen Daten sollen der wissenschaftlichen Gemeinschaft zugänglich gemacht werden.

Mit ihren Langfristvorhaben stellt die DFG in den Verhaltens- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Förderinstrument bereit, um methodisch aufwendige Untersuchungen durchzuführen. Der langfristige Planungshorizont von bis zu zwölf Jahren ermöglicht die Erhebung umfangreicher Datensätze und die Erforschung langfristiger Veränderungsprozesse. Damit trägt das Langfristprogramm entscheidend zum Aufbau dauerhafter Infrastrukturen im jeweiligen Fach bei.

(Quelle:Pressemitteilung der DFG Nr. 64 vom 7. Dezember 2012. Weitere Informationen erteilen die Projektleiter.
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: Dr. Anne Brüggemann, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2213 Anne.Brueggemann@dfg.de )


 

25.02.2013

Öffentliche Meinung, Neue Medien und Moralpanik in den USA.

Ein aktueller Beitrag zur Sexualtäter-Debatte, auch mit "Zukunftsaussichten" für Deutschland!?

 

Incurable Sex Offenders, Lousy Judges & The Media: Moral Panic Sustenance in the Age of New Media
Kathryn J. Fox

American Journal of Criminal Justice
March 2013, Volume 38, Issue 1, pp 160-181

Abstract

There is consensus that since the 1990s, we have experienced a spike in public concern over sexual offenders.

Analyzing this concern as a moral panic, this paper argues that national television coverage, as it picks up local news, adds heat to the fire by re-naming the villain as an inadequate judicial system.

This process helps to sustain a moral panic, while narrowing the available discourse about the nature of appropriate punishment.

Drawing upon a well-publicized example of a media event in Vermont, this paper extends the theory of moral panics to add another stage to the process—a stage presented by the advent of cable news programming, the relationship between local and national media, and the explosion of blogs.

In order for a panic to sustain over an extended time period, the rhetoric about it must transform. In particular, the claimsmaking about the nature of the problem must evolve. In particular, the panic has evolved from sex offenders as folk devils to an attack on judicial discretion. The development of the outcry over judicial discretion was due, in part, to media distortion of the case. I will thus trace the trajectory of this one case to demonstrate the role of the media in shaping and sustaining the panic.

http://link.springer.com/article/10.1007/s12103-012-9154-6


 

22.02.2013

Kategoriale oder nur dimensionale psychologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen?

Eine aktuelle Studie aus den USA mit Belang auch für manche kriminologischen Fragestellungen

 

Men and women are from Earth: Examining the latent structure of gender.
Carothers, Bobbi J.; Reis, Harry T.
Journal of Personality and Social Psychology, Vol 104(2), Feb 2013, 385-407. doi: 10.1037/a0030437

Abstract
Taxometric methods enable determination of whether the latent structure of a construct is dimensional or taxonic (nonarbitrary categories).
Although sex as a biological category is taxonic, psychological gender differences have not been examined in this way.
The taxometric methods of mean above minus below a cut, maximum eigenvalue, and latent mode were used to investigate whether gender is taxonic or dimensional.

Behavioral measures of stereotyped hobbies and physiological characteristics (physical strength, anthropometric measurements) were examined for validation purposes, and were taxonic by sex.

Psychological indicators included

  • sexuality and mating (sexual attitudes and behaviors, mate selectivity, sociosexual orientation),
  • interpersonal orientation (empathy, relational-interdependent self-construal),
  • gender-related dispositions (masculinity, femininity, care orientation, unmitigated communion, fear of success, science inclination, Big Five personality), and
  • intimacy (intimacy prototypes and stages, social provisions, intimacy with best friend).

Constructs were with few exceptions dimensional, speaking to Spence's (1993) gender identity theory. Average differences between men and women are not under dispute, but the dimensionality of gender indicates that these differences are inappropriate for diagnosing gender-typical psychological variables on the basis of sex.

http://psycnet.apa.org/journals/psp/104/2/385/

(PsycINFO Database Record (c) 2013 APA, all rights reserved)


 

20.02.2013

Hilfreiches Akut-Angebot für Opfer von Gewalttaten

Universität Heidelberg ríchtet die erste Klinisch-Forensische Ambulanz für Baden-Württemberg ein

 

Zitat aus der Ärzte-Zeitung: "Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt haben ab sofort eine direkte ambulante Anlaufstelle am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg.

Mit dieser ersten Klinisch-Forensischen Ambulanz in Baden-Württemberg ist eine umgehende Verletzungsdokumentation und Spurensicherung nach gewaltsamen Ereignissen gewährleistet - und das rund um die Uhr.

Bestandteil des ambulanten Angebots ist ein rechtsmedizinischer ärztlicher 24-Stunden-Bereitschaftsdienst am Telefon".

Weiter mit dem Artikel von Ingeborg Bördlein unter:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/?sid=827529


 

19.02.2013

Opferschutz und Opferhilfe

 

Ein für Opfer von Straftaten, und für deren Umfeld oder Unterstützende, nicht nur in Baden-Württemberg nützliches Angebot bietet die Plattform
"service-bw" des Landes Baden Württemberg

Opfer von Straftaten finden in der für sie belastenden und ungewohnten Situation Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Zugang zur gesamten Homepage unter:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=51E...

Einzelne Fragen können direkt mit den folgenden Hyperlinks angesteuert werden:

Ein Dank für den Hinweis gebührt Tina Neubauer von der Zeugenbegleitung Stuttgart:
http://www.bewaehrungshilfe-stuttgart.de/content/125/zeugenbegleitung

Zu NERO und NEROkidz, einem von Rechtsanwälten gestalteten Angebot, siehe ergänzend
http://www.praeventsozial.de/content/153/nero-nerokidz


 

18.02.2013

Hohes Schmerzensgeld für das Opfer einer brutalen Vergewaltigung

 

Eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts hat einer jungen Frau, die vor vier Jahren vergewaltigt wurde, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen.
Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.

Die Kammer berücksichtigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat:
Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangengehalten und immer wieder vergewaltigt worden.
Zur Tatzeit war sie schwanger.

Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten

Weitere Einzelheiten im Bericht von Spiegel-Online vom 5.2.2013 unter:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuppertal-vergewaltigte-schuelerin...


 

15.02.2013

Dauerobservation

Entlassene Straftäter in "mobiler Sicherungsverwahrung"

 

"Ludwig Roser wird nun seit fast zweieinhalb Jahren von der Polizei überwacht. 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Die Bevölkerung hat Angst vor dem ehemals Sicherungsverwahrten, der nach einem Urteil des EGMR entlassen werden musste.
Rechtsexperten zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Überwachung, während die Gerichte und der Gesetzgeber noch zögern."

Weiter mit dem anschaulichen Bericht von Dr. Claudia Kornmeier in LEGAL TRIBUNE Online vom 31.01.2013 unter folgender URL:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sicherungsverwahrung-dauerobserv...


 

15.02.2013

Bewährungshilfe 2011

DESTATIS veröffentlicht neuesten Berichtsband

 

Das statistische Bundesamt Wiesbaden hat in diesen Tagen die Daten zum Berichtsjahr 2011 über die Bewährungshilfe in Deutschland veröffentlicht.

Der Band in der Fachserie 10, Reihe 5 der Rechtspflegestatistik vermittelt Daten über

  • Zahl der Unterstellungen unter Bewährungsaufsicht nach angewendetem Strafrecht,
  • Unterstellungsgründe,
  • Beendigungsgründe;
  • unterstellte Personen nach Alter,
  • nach Geschlecht,
  • nach Staatsangehörigkeit und
  • nach Art der (führenden) Straftat.

Der Band kann als PDF- oder Excel-Datei unter folgender URL kostenlos herunter geladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Bewaehr...

Weitere Auskünfte erteilt:
Stefan Alter,
Hauptsachbearbeiter Rechtspflegestatistik
Telefon 0611.754199; Fax 03018.10.644.4199, E-Mail stefan.alter@destatis.de


 

14.02.2013

GIWK-PREIS FÜR DEN KRIMINOLOGISCHEN NACHWUCHS 2013

 

  1. Die GESELLSCHAFT FÜR INTERDISZIPLINÄRE WISSENSCHAFTLICHE KRIMINOLOGIE E.V. schreibt alle zwei Jahre einen Preis für den kriminologischen Nachwuchs aus. Mit diesem Preis soll der kriminologische Nachwuchs an deutschsprachigen Hochschulen gefördert werden.
  2. Es werden jährlich bis zu zwei akademische Abschlussarbeiten (in der Regel Diplom-, Master- oder Magisterarbeiten) ausgezeichnet, die an einer deutschsprachigen Hochschule verfasst worden sind.
  3. Prämiert werden, entsprechend der interdisziplinären und wissenschaftlichen Ausrichtung der GIWK, hervorragende kriminologische Arbeiten. Bewertungskriterien sind neben der Originalität der Fragestellung das methodische wie theoretische Reflexionsniveau.
  4. Arbeiten können nur von einer Betreuerin oder einem Betreuer bzw. einer Gutachterin oder einem Gutachter für den GIWK-Preis vorgeschlagen werden. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen. Neben der Arbeit sind die Gutachten sowie eine kurze, den Vorschlag erläuternde Stellungnahme einzureichen.
  5. Der Preis wird öffentlich ausgeschrieben.
  6. Die Arbeiten, Gutachten und Stellungnahme sind bis zum 30. April 2013 (Eingang) bei der Geschäftsstelle der GIWK (c/o Prof. Dr. Axel Groenemeyer, Technische Universität Dortmund, Fachbereich Erziehungswissenschaften und Soziologie, Emil-Figge-Straße 50, D-44227 Dortmund; E-Mail: axel.groenemeyer@uni-dortmund.de) einzureichen.
  7. Der Preis wird bis Ende des Jahres 2013 an bis zu zwei Arbeiten verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils max. € 500,- verbunden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Die Preisträgerinnen oder Preisträger werden von einer Jury bestimmt, die sich aus dem jeweils amtierenden Vorstand der GIWK zusammensetzt und durch externe, vom Vorstand der GIWK benannte Mitglieder verstärkt werden kann

 

13.02.2013

Wie viele „Polizisten“ gab es in Deutschland im Jahr 2011?

 

Zur Beantwortung dieser Frage ist die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, jedenfalls dem Grunde nach hilfreich. Die Reihe 6 dieser Fachserie vermittelt Angaben über „Personal des öffentlichen Dienstes“ zum 30.6.2011. Sie erfasst das Personal von Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung. Hier interessiert das Personal im Statistik-Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Unterschieden wird nach insgesamt „Beschäftigten“ einerseits, speziell nach „Beamtinnen / Beamten“ andererseits. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.

 

Beschäftigte des Bereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“  in Deutschland  im Jahr 2011

Bezeichnung
 
 
Bund
 
N
Länder
 
N
Kommunen
 
N
Gesamtzahlen
 
N
(1) Alle Beschäftigten
(einschließlich Bereich Sozialversicherung)
524.728
2.336.973
1.367.178
4.602.939
Darunter:
Beamte, Richter und Soldaten
 
 
367.958
 
1.293.933
 
168.219
 
1.883.734
(2) Beschäftigte im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
45.351
279.469
118.283
443.103
Darunter:
Beamtete Beschäftigte
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148
(3) Nur bei der Polizei des Bundes und der Länder Beschäftigten
44.467
264.322
n.b.
308.789
Darunter:
Beamtete Polizisten
bzw. Polizistinnen
 
 
36.451
 
225.697
 
n.b.
 
262.148

Quelle: Eigene Tabelle der Geschäftsstelle KrimG, erstellt nach den Zahlen in  Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2011, Wiesbaden 2012, Tabellen 2.8.1 und 2.8.2. 

Details zum Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden ( v.a. BKA), kein getrennter Nachweis mehr. Letzter Nachweis in der Statistik 2010: Bund insgesamt 36.625, davon Bundespolizei = 33.334, andere Polizeibehörden des Bundes = 3.291.

Details zur Geschlechterverteilung 2011: Im Bund nach Tabelle 3.1.1 = Weibliche Beamte 5.566 von insgesamt 36.451, also 15,3 %; in den Ländern nach Tabelle 4.1.1 = Weibliche Beamte 43.859 von insgesamt 225.697, also 16,2 %.

 

 

Ergänzend bietet es sich an, den Trend in Deutschland nach der Wiedervereinigung zu analysieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist nicht einfach. Alle Quellen, die über Behördenhomepages, Homepages von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie freie Suche im Internet derzeit gefunden werden können, greifen entweder explizit oder anscheinend implizit auf Erhebungen von EUROSTAT zurück, die sich auf Meldungen aus den EU-Mitgliedstaaten stützen. Der einzige Nachweis im Netz, der einen längeren Zeitraum widerspiegelt, stammt von „Statista“, nach eigenen Angaben ein Partner von IfD Allensbach. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) veröffentlicht seit dem Jahrgang 2002 in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, auch Angaben zur Polizei in Bund und Ländern, anfänglich für den Bund auch zu dem noch zum nicht förmlich als „Polizei“ geführten Bundesgrenzschutz. Art, Detailtiefe und tabellarische Aufbereitung der amtlichen Angaben schwanken im Lauf der Jahre. In der folgenden Tabelle sind die Angaben von Statista und DESTATIS für 2002 bis 2011 soweit möglich nebeneinander gestellt. Worauf die doch merklichen Differenzen im Einzelnen beruhen, müsste gesondert untersucht werden.

 

Entwicklung der Zahl der Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtinnen in Deutschland  zwischen 1997 und 2011

Berichtsjahr der Statistik
Angaben von „Statista“, unter Bezug auf EUROSTAT
Angaben der amtlichen Bundesstatistik DESTATIS
1997
229.424
k.A.
1998
237.786
k.A.
1999
252.230
k.A.
2000
250.178
k.A.
2001
248.277
k.A.
2002
247.190
(mit BGS für Bund)                263.192
2003
245.415
(mit BGS für Bund)               263.910
2004
246.756
(mit BGS für Bund)               264.518
2005
248.188
(mit BGS für Bund)               262.364
2006
250.284
262.319
2007
250.353
261.170
2008
247.649
260.043
2009
245.752
260.528
2010
k.A.
261.225
2011
k.A.
262.148
Quellen:
  • Für Statista = (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/156792/umfrage/anzahl-der-polizisten-in-deutschland/, zuletzt besucht am 10.02.2013. Erhebungszeitpunkt im jeweiligen Jahr war nicht erkennbar.
  • Für die Amtliche Bundesstatistik = Statistisches Bundesamt, DESTATIS (Hrsg.), Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes, Jahrgänge 2002 bis 2012, Wiesbaden 2003 bis 2012, unterschiedliche Aufbereitungsart und Tabellen, meist Tab. 2 oder Tab. 3 oder Tab. 4.1.1.  Ab 2006 für den Bund: Bundespolizei und andere Polizeibehörden (v.a. BKA) zusammen genommen. Erhebungszeitpunkt ist durchgehend der 30. Juni eines Berichtsjahrs. Vor 2011 waren in einzelnen Jahrgängen auch jeweils wenige kommunale Vollzugsbeamte als Polizeibeamte mit erfasst.
 
Herkunft der Nachricht: © Geschäftsstelle der Kriminologischen Gesellschaft, Homepage KrimG, Rubrik „Aktuelles“,  eingestellt am 13.02.2013 (V.i.S.d.P.: Geschäftsstellenleitung, Seniorprof. Dr. H.-J. Kerner) http://www.krimg.de/drupal/node/86

 

12.02.2013

Trierer Forum zum Thema "Medien im Strafverfahren" im März 2013

 

Am Donnerstag, dem 21. März 2013 veranstaltet das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP)
gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz das Zweite Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS).
Das Thema der hochkarätig besetzten Tagung lautet „Medien im Strafverfahren“.
Zum Tagungsflyer mit weiteren Informationen zum Veranstaltungsprogramm und einem Anmeldeformular gelangen Sie hier.


 

12.02.2013

DESTATIS veröffentlicht die Maßregelvollzugs-Statistik 2011/2012

Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte

 

Die Maßregelvollzugsstatistik erstreckt sich auf die Personen, gegen die aufgrund einer Straftat strafrichterlich als Maßregel der Besserung und Sicherung Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gemäß § 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (gemäß § 64 StGB) angeordnet wurde.
In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen.

Der Berichtsband des Statistischen Bundesamtes kann als PDF-Datei oder als XLS-Datei kostenlos herunter geladen werden unter:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

(Ergänzende Auskünfte gibt: Stefan Alter | Hauptsachbearbeiter, Rechtspflegestatistik , Telefon 0611.754199, Fax 03018.10.644.4199, stefan.alter@destatis.de )


 

11.02.2013

Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat am 1. Februar den Bundesrat passiert.

 

Erklärung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden nach der Neuregelung für eine Zwangsmedikation hoch.

Zunächst soll immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. Die Maßnahme muss erforderlich sein, wenn dem Betreuten erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Und die Maßnahme muss immer durch einen Richter genehmigt werden – das gilt genauso wie bei der Unterbringung. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Notsituationen beschlossen, in denen es gar nicht anders geht.

Davon unberührt bleibt als Patient die Möglichkeit, durch Verfügung festzulegen, wie der Patient behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig ist. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist außerdem nur im Rahmen der stationären Unterbringung zulässig und nicht ambulant. Die Neuregelung schafft Rechtssicherheit, nachdem der Bundesgerichtshof 2012 seine bisherige Rechtsprechung verändert hatte.

Zum Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 20. Juni 2012 entschieden, dass es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten fehlt. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein unter Betreuung stehender Mensch gegen seinen natürlichen Willen nur auf der Grundlage eines – derzeit fehlenden – Gesetzes und unter eingeschränkten Voraussetzungen medizinisch behandelt werden darf. Dazu gehört insbesondere die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und bestimmter verfahrensrechtlicher Sicherungen. Wegen der derzeit fehlenden rechtlichen Grundlage können Menschen, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit fehlt, häufig medizinisch nicht ausreichend versorgt werden. Dies kann unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. So kann beispielweise bei einem psychisch Kranken eine akute Krankheitsepisode bei einer Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen. Dies kann für den Betroffenen mit einem extremen Leiden verbunden sein. Zugleich führt eine fehlende Behandlung unter Umständen auch zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungszeit einschließlich zusätzlicher unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie z.B. Fixierungen.

Mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz soll durch Änderungen in § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine hinreichend bestimmte Regelung zur Einwilligung des Betreuers in die Behandlung des Betreuten getroffen werden. Die Änderungen werden durch verfahrensrechtliche Regelungen flankiert. Die ärztliche Zwangsmaßnahme soll näher bezeichnet werden.

Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:

  • Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht;
  • die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein;
  • der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden können;
  • der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen und
  • vor der Einwilligung muss erfolglos versucht worden sein, die Zustimmung des Betreuten zu der geplanten Maßnahme zu erreichen.

Die Neuregelungen bilden die bis zu den jüngsten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs bestehende Rechtslage möglichst nah ab. Eine Zwangsbehandlung darf nur im Rahmen einer stationären Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgen, eine ambulante Zwangsbehandlung bleibt weiterhin unzulässig. Wie die Unterbringung selbst bedarf auch die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme der gerichtlichen Genehmigung und unterliegt denselben strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Regelungen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur Bestellung eines Verfahrenspflegers. Zusätzlich muss der Beschluss über die Genehmigung der Einwilligung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 1.2.2013. Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Telefon 030/18 580 9090, Telefax 030/18 580 9046, presse@bmj.bund.de)

Ergänzungshinweis KrimG: Die BR-Drucksachen 11/13 und 11/1/13, die den Beratungen und der Entscheidung des Bundesrates zugrunde lagen, lassen sich auf der Homepage des Bundesrates in der Abteilung "Plenarsitzungen" bei der Tagesordnung der 906. Sitzung unter TOP 14 kostenlos als PDF-Dateien herunter laden:

http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/...


 

8.02.2013

Führungsaufsicht aktuell - DBH-Fachtagung im März 2013

 

Auf der bundesweiten Fachtagung vom 11.-12.03.2013 in Kassel wird über aktuelle Entwicklungen in der Anwendung der Führungsaufsicht berichtet.
In Arbeitsgruppen können praktische Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert werden.
Zu folgenden Themen werden Referenten Stellung nahmen:

  • Zwischenbericht zur Evaluation der Führungsaufsicht,
  • Aktuelle FA-Zahlen,
  • Forensische Ambulanzen und die Erfahrungen der Bewährungshilfe in Hessen,
  • Überblick der Gesetzesentwicklung,
  • Erfahrungen in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 des DBH-Bildungswerkes

 

Der Fortbildungskalender des Bildungswerkes des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Es werden wieder viele fachspezifische Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte in der Strafrechtspflege angeboten.
Weitere Information


 

8.02.2013

Fortbildungskalender 2013 der DVJJ

 

Der Fortbildungskalender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen für das Jahr 2013 ist erschienen und steht (auch) als PDF-Datei zur Verfügung.
Bundesweit besonders wichtig ist der 29. Deutsche Jugendgerichtstag vom 14.09. bis 17.09.2013 in Nürnberg

Weitere und ergänzende Information zu einzelnen Veranstaltungsarten unter: http://www.dvjj.de/ebene.php?ebene=15


 

07.02.2013

Englischsprachiger Masterstudiengang in Bochum
„Criminal Justice, Governance and Police Science“

Bewerbungsmöglichkeit noch bis 28.02.2013

 

Am Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) wird der berufsbegleitende Masterstudiengang „Criminal Justice, Governance and Police Science“ angeboten.

Das Curriculum wurde gemeinsam mit der Forschungseinrichtung „Governing and Policing Security“ (GaPS) des University College Ghent entwickelt und ist als englischsprachiger Fernstudiengang konzipiert.

Das Programm richtet sich an Bewerber, die in internationalen Organisationen in den Bereichen der inneren und äußeren Sicherheit tätig werden wollen oder tätig sind. Entsprechend liegt der Fokus des Programms in der Aus- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die in Transitions- oder Post-Konflikt-Gesellschaften im Bereich von Sicherheitspolitik, Kriminalitätsbekämpfung, (internationaler) Strafverfolgung und des Menschenrechtsschutzes aktiv sein wollen oder sind.

Bewerbungsschluss für den Beginn des Studiums im April 2013 ist der 28. Februar 2013. Weitere Informationen zum Studiengang, zum Zulassungsverfahren und zu Stipendien: www.macrimgov.eu


 

06.02.2013

Diskussion zur aktuellen Bedeutung von Straftheorien

 

Das jüngste Heft der Zeitschrift "Law and Philosophy" (Vol. 32, No. 1, January 2013) widmet sich als Schwerpunktheft der gegenwärtigen Bedeutung von Straftheorien, mit besonderer Rücksicht auf Vergeltungstheorien (Retributivism).
Die Grundzüge der Argumentation in den Beiträgen können kostenlos über die Abstracts und teilweise die erste(n) Seite(n) der Texte eingesehen werden.
Die Beiträge selbst sind nicht frei zugänglich, sondern müssen individuell über Uni-Lizenzen besorgt oder sonstwie käuflich erworben werden.
http://link.springer.com/journal/10982/32/1/page/1#


 

05.02.2013

Neues aus der Schweiz

Gefangene in Untersuchungshaft, im Strafvollzug, im Maßnahmenvollzug und im Jugendstrafvollzug

 

Freiheitsentzug: Neuer Höchststand der Gefängnisinsassen

Am 5. September 2012 waren in der Schweiz 6599 Personen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs für Erwachsene inhaftiert, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste Bestand seit 1999.

Von den Inhaftierten befanden sich 31 Prozent in Untersuchungshaft, 60 Prozent im Straf- und Massnahmenvollzug, 6.5 Prozent waren im Rahmen von Zwangsmassnahmen gemäss Ausländergesetz und 2.5 Prozent aus anderen Gründen inhaftiert.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ab 1. Januar 2011 nahm die Anzahl der inhaftierten Personen in Untersuchungshaft um 10 Prozent ab. Im 2012 stieg die Anzahl Untersuchungshäftlinge um 20 Prozent an und erreichten mit 2051 Insassen den zweit höchsten Stand seit 1999.

Die Erhebung zum Freiheitsentzug wurde in 109 Anstalten und Institutionen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente durchgeführt. Am Stichtag waren 6599 der insgesamt 6978 Haftplätze belegt. Mit 94.6 Prozent stieg die Belegungsrate auf einen neuen Höchststand.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberbli...

 

Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)

Sie finden gleichzeitig neue Zahlen zur Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS). Dieses Jahr werden die Ergebnisse der Stichtagserhebungen (2010-2012) erstmals einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt.
Die Zahlen und Schaubilder sind zugänglich unter folgendem Link:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/vollzug_...
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 28.1.2013, technisch bearbeitet durch KrimG)