September 2015

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

14. Tagung der Kriminologischen Gesellschaft in Köln

Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Gefährdung des Kindeswohls: Viele „Gefährdungseinschätzungen“ für Kinder durch die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2014

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2014 rund 124 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 18 600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“).

Dies ist gegenüber 2013 ein Anstieg um 8,2 %. Bei 22 400 Verfahren (+ 4,7 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Der stärkste Anstieg (+ 9,8 %) betrifft 41 500 Fälle, in denen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis kamen, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt, allerdings mit einem geringeren Anstieg gegenüber 2013 von 6,1 %.

  • 63,6 % der Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf.
  • In 27,2 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt.
  • Etwas weniger häufig (23,6 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf.
  • Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,6 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (24,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (20,0 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,2 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 15,3 %.

  • Am häufigsten, nämlich bei 20,4 % der Verfahren, machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam.
  • Bei 13,1 % der Verfahren gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach.
  • Bei 12,5 % der Verfahren kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen.
  • Gut jeden zehnten Hinweis (11,5 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise

Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe bieten die Publikationen.

Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

2014: Jugendämter führten rund 124 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch (PDF, 72 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weiteres Ergebnisse liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor. Methodische Hinweise befinden sich in den Erläuterungen zur Statistik.

Quelle: DESTATIS-Pressemitteilung Nr. 336 vom 11.09.2015

Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update

OJJDP Bulletin, September 2015, Highlights

Second National Survey of Children’s Exposure to Violence

MENTORLogoOJJDP has released “Children’s Exposure to Violence, Crime, and Abuse: An Update.” This bulletin, cosponsored by OJJDP and the Centers for Disease Control and Prevention, presents findings from the second National Survey of Children’s Exposure to Violence (NatSCEV II), which was conducted in 2011. NatSCEV II gathered data about exposure to violence among a new group of 4,500 children ages 1 month to 17 years. In addition to the types of exposure to violence, crime, and abuse covered in the original survey, NatSCEV II added the categories of conventional crime, child maltreatment, peer and sibling victimization, and Internet/cell phone victimization. NatSCEV II confirmed the first NatSCEV’s finding that children’s exposure to violence is common; nearly 60 percent had been exposed to violence in the past year, and more than 1 in 10 reported 5 or more exposures.

Resources:

Learn more about NatSCEV II at the OJJDP-funded Safe Start Center website.
Access OJJDP’s NatSCEV publications.
Learn more about the Attorney General’s Defending Childhood Initiative

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Prestige von Berufsgruppen in Deutschland 2015

Eine Forsa-Umfrage für den Deutschen Beamtenbund, auch mit Rückblick auf Veränderungen seit 2007

Die Spitzenränge in der „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2015“ für ein sehr hohes bzw. hohes Ansehen besetzten im aktuellen Jahr unter den 31 einbezogenen Berufsgruppen:

  • Feuerwehrmann mit 95 %
  • Arzt mit 90 %
  • Krankenpfleger bzw. Altenpfleger mit 90 %
  • Erzieher im Kindergarten bzw. in einer KiTa mit 85 %
  • Polizist mit 84 %
  • Richter mit 79 %
  • Müllmann mit 77 % [nebenbei: höchste Wertsteigerung aller einbezogenen Berufsgruppen zwischen 2007 und 2014]
  • Hochschulprofessor mit 74 %

Link zur Studie (PDF-Datei): http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2015/forsa_2015.pdf

 

Möglichkeit zur eigenen aktiven Analyse von Datenbeständen über die bundesweiten Opferbefragungen in den USA

Bureau of Justice Statistics | Office of Justice Programs | U.S. Department of Justice

September 15, 2015 2014

data added to NCVS Victimization Analysis Tool (NVAT)

You can access data on criminal victimization, including —

  • violent victimization (rape or sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault)
  • property victimization (household burglary, theft, and motor vehicle theft)
  • personal theft (pocket picking, completed purse snatching, and attempted purse snatching).

Users can analyze victimization counts, rates, and percentages by select victim, household, and incident characteristics, and crimes reported and not reported to police. Data are from the National Crime Victimization Survey.

Access the NVAT Data Tool under:
http://www.bjs.gov/index.cfm?ty=nvat&utm_source=juststats-091015&utm_med...

Geldentschädigung für einen Gefangenen wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil des Kammergerichts in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung teilweise aufgehoben.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte mit einer am 5. November 2009 veröffentlichten Entscheidung die Verletzung der Menschenwürde eines Beschwerdeführers in einem anderen Verfahren aufgrund seiner mehrmonatigen Unterbringung in einer Einzelzelle von 5,25 m² ohne abgetrennte Toilette bei täglichem Einschluss zwischen 15 und fast 21 Stunden festgestellt. Der Beschwerdeführer dieses Verfahrens war unter ähnlichen Bedingungen untergebracht.

Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist das Urteil des Kammergerichts, soweit es Amtshaftungsansprüche für die Zeit vor Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs verneint und zudem eine zweiwöchige Umsetzungsfrist zur Umsetzung dieser Entscheidung einräumt. Die Ablehnung einer Geldentschädigung auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist verkennt jedoch Bedeutung und Tragweite der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.

Sie können den Text der vollständigen Pressemitteilung Nr. 68/2015 vom 16. September, mit Hyperlink zum Text des Kammerbeschlusse, im Internet über folgende URL erreichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

Einlieferungen in Notfallambulanzen als Vorläufer /Indikatoren für spätere Tötung.

Eine aufschlussreiche Studie an italienischen Frauen

Journal of Family Violence
October 2015, Volume 30, Issue 7, pp 853-858

Are Emergency Department Admissions in the Past Two Years Predictors of Femicide? Results from a Case–control Study in Italy

  • Carlo Mamo Email author
  • Selene Bianco
  • Marco Dalmasso
  • Marta Girotto
  • Luisa Mondo
  • Marina Penasso

Abstract
It is unclear if femicide represents either the final outcome of an history of violence or a dramatic isolated event.

The study aims to evaluate whether admissions in Emergency Departments during the 24 months preceding a woman’s death may be considered a risk predictor for femicide. A case–control study design was used. Victims of femicide during 2005–2010 with residence in Piedmont, Italy, were considered as cases (42). Women with the same residence who died in road traffic accidents were selected as controls (440). Odds Ratios were computed, adjusting for socio-economic characteristics.

Victims of femicide had a significantly higher probability to have an admission to Emergency Departments when compared to controls of the same age and socio-economic status. This suggests that femicide is in most cases preceded by episodes of physical violence that can be documented by admissions in Emergency Departments.

Neues aus England und Wales: Daten zum Jugendstrafvollzug

„Youth Custody Report: July 2015“

Detail: Monthly statistics on the population in custody of children and young people within secure children’s homes (SCHs), secure training centres (STCs) and young offender institutions (YOIs).

This includes those aged under 18 and 18-year-olds. Some 18-year-olds remain in the secure estate for children and young people if they only have a short period of their sentence to serve, to avoid disrupting their regimes.

The publication also contains more detailed information on the make-up of the custody population by legal basis for detention, accommodation type, age group, gender, ethnicity and region of origin.

Data are also provided on a trend basis dating back to 2000 to 2001 and 2005 to 2006 onwards for more detailed data.

Source for file download:
https://www.gov.uk/government/statistics/youth-custody-data
 

Ein neues Projekt zur Strafrechtsangleichung in Europa

Rechtsmittel im europäischen Strafrecht:

Ein weißes Feld

von Tanja Podolski, Legal Tribune Online, 28.08.2015

Die Strafrechtssysteme in Europa sind ganz unterschiedlich – und dementsprechend auch die Rechtsmittel. Eine europäische Professoren-Gruppe hat nun begonnen, die Systeme zu vergleichen.

Da werden Drogen in der Ferienwohnung eines Niederländers in Polen gefunden oder ein Deutscher hinterzieht Steuern in Luxemburg. Schon läuft die Ermittlungsmaschinerie der Länder an, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden. Doch schon die strafrechtlichen Ermittlungen sind, da genügt bereits ein Blick nach Frankreich, innerhalb Europas sehr unterschiedlich, – und infolgedessen zwangsläufig auch die Rechtsmittel.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europa-forschungsprojekt-rechtsm...

Ein aktuelles Urteil zur absoluten Geltung des Verbots unmenschlicher Behandlung in Europa

EGMR zum Umgang mit Flüchtlingen in Lampedusa:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

von Anne-Christine Herr, Legal Tribune Online, 02.09.2015

Die Menschenrechte von Flüchtlingen müssen geachtet werden, auch wenn das Ankunftsland nicht auf die Zahl der Geflohenen vorbereitet und daher völlig überlastet ist, entschied der EGMR  am Dienstag (Urt. v. 01.09.2015, Az. 16483/12). Insbesondere die Zustände in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprechen, auch dürfen Menschen nicht pauschal in Gruppen abgeschoben werden.

Weiter mit: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteil-16483-12-fluechtlinge-lampedusa-menschenwuerde-verletzt/

Neue Pläne zum Umgang der englischen Polizei mit Kindern und Jugendlichen

National Strategy for the Policing of Children and Young People

The National Police Chief’s Council has launched a National Strategy for the Policing of Children and Young People.

The aim of the strategy is “to improve the quality of policing for children and young people by acknowledging their differences, recognising their vulnerabilities and meeting their needs.”

The strategy focuses on the four key areas highlighted within the All Party Parliamentary Group for Children inquiry report, It’s all about Trust: Building Good Relationships between Children and the Police. These are:
  • stop and search
  • looked-after children
  • detention, custody and criminalisation of children and young people
  • the relationship between young people and the police.

There is a renewed positive drive within police forces around the country to get it right for children, in partnership with all agencies who do or should be playing their part.
Accompanying the strategy, an operational action plan has been created. This clearly sets out the objectives and required work, as well as providing details of ownership and timescales. The action plan will remain a living document which will allow progress to be monitored in terms of implementing the strategy.

Should you require more details or have any questions, contact Superintendent Marion Sandwell, Senior Police Adviser at the YJB.

Neues aus der Schweiz: Statistischer Atlas der Schweiz: Aktualisierungen (seit Januar 2015)

Neue Karten:

Raumgliederungen (Analyseregionen, Typologien); Mobilität, Verkehr (Pendler); Politik (Abstimmungen 2014).

Datenaktualisierung folgender Kapitel: Mobilität, Verkehr (alle Themen); Bildung, Wissenschaft (alle Themen); Kriminalität, Strafrecht (alle Themen); Bevölkerung (Sprachen, Religion); Volkswirtschaft (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung); Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft); Industrie, Dienstleistungen (Unternehmensdemographie).

Link