November 2015

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Neues aus Österreich

Hilfe zur Erziehung für junge Menschen in Deutschland im Jahr 2014

Im Jahr 2014 hat für 531.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Dies waren 11.700 junge Menschen mehr als im Jahr 2013 (+ 2,3 %).

Begonnene Hilfen zur Erziehung in Deutschland 2014 nach Hilfeart
(einschließlich der Hilfen für junge Volljährige)
Art der Hilfe
 
Anzahl der Hilfen/ jungen Menschen
 
Anteil an allen Hilfen Veränderung zum Vorjahr
in %
    
Hilfen zur Erziehung insgesamt
(§§ 27 bis 35 SGB VIII)
483 713 100,0 2,1
davon:
Einzelhilfen 423 769 87,6 1,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 9 427 1,9 –4,5
Erziehungsberatung 311 907 64,5 0,6
Soziale Gruppenarbeit 7 427 1,5 –0,1
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 27 721 5,7 4,7
Erziehung in einer Tagesgruppe 8 120 1,7 –1,7
Vollzeitpflege in einer anderen Familie 16 082 3,3 3,8
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 39 719 8,2 8,3
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 366 0,7 0,7
Familienorientierte Hilfen 59 944 12,4 6,5
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) 12 845 2,7 16,1
Sozialpädagogische Familienhilfe 47 099 9,7 4,1
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in den Familien 107 689 X 5,5
nachrichtlich:      
Anzahl der jungen Menschen in neu begonnenen erzieherischen Hilfen insgesamt 531 458 X 2,3

 

Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht.

Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 64,5 % die Erziehungsberatung: Knapp 312 000 junge Menschen waren im Jahr 2014 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % an. Rund 60 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 6,5 % mehr als im Jahr 2013. Mit dieser Hilfeart wurden knapp 108 000 junge Menschen erreicht.

Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für 55 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 3 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2013. Fast die Hälfte (48 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (19 600) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 436 vom 27.11.2015:
Weitere Ergebnisse bieten die Publikationen aus dem Bereich "Kinder und Jugendhilfe".
Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8141, Kontaktformular

Neues aus der Schweiz: Strafurteilsstatistik 1984-2014

Bundesamt für Statistik, Bern, Abt.19 - Kriminalität und Strafrecht

Vorstrafen, junges Alter oder Handel mit Betäubungsmitteln erhöhen die Rückfallrate

Neuchâtel, 23.11.2015 (BFS) – Rund 38 Prozent einer Gruppe von Erwachsenen des gleichen Jahrgangs mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die bereits einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal verurteilt. Bei mehr als der Hälfte (51%) der Rückfälligen kam es zu einer dritten Verurteilung. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) über die kriminelle Laufbahn einer Kohorte von im Jahr 1966 geborenen Schweizerinnen und Schweizern hervor.

Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher ist die Rückfallrate. Die Rate des ersten Rückfalls betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Bei der dritten Verurteilung ist dieser Unterschied jedoch nicht mehr auszumachen. Bei Personen, deren erste Verurteilung den Handel mit Betäubungsmitteln betraf, ist das Rückfallrisiko höher.

Je mehr Vorstrafen, desto höher die Rückfallrate
Von den Personen der untersuchten Gruppe wurden 8690 in den ersten zehn Jahren ihres Erwachsenenalters wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt und ins Strafregister eingetragen.

Diese Gruppe wurde nach dem ersten Urteil durch ein Erwachsenengericht über einen Zeitraum von neun Jahren beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 38 Prozent dieser Gruppe (3306 Personen) eine weitere Straftat, für die sie verurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden.

Diese Gruppe von 3306 Rückfälligen wurde anschliessend während weiteren neun Jahren ab der zweiten Verurteilung durch ein Erwachsenengericht beobachtet. In diesem Zeitraum begingen 51 Prozent von ihnen eine weitere Straftat, die zu einer dritten Verurteilung und einem dritten Strafregistereintrag führte. Mit anderen Worten: Die Rückfallrate steigt mit der Zahl der ausgesprochenen Urteile (38% Rückfällige mit einer Vorstrafe und 51% Rückfällige mit zwei Vorstrafen).

Höhere Rückfallrate bei jungen Erwachsenen
Der Vergleich der Rückfallrate nach Alter der untersuchten Erwachsenen zeigt: Je jünger die Personen bei der ersten Straftat waren, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten und dritten Verurteilung. Bei den Personen, die ihre erste Straftat im Alter von 18 Jahren begangen haben, betrug die Rate des ersten Rückfalls 49 Prozent und jene des zweiten Rückfalls 57 Prozent. Wurden die Personen im Alter von 22 Jahren erstmals straffällig, sinkt die Rückfallrate auf 33 Prozent bzw. 43 Prozent.

Zweiter Rückfall: kaum Unterschiede nach Geschlecht
Die Männer sind sowohl bei den Ersttätern als auch bei den erstmalig Rückfälligen übervertreten. Die Rate des ersten Rückfalls nach neun Jahren betrug 40 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. Nach einer zweiten Verurteilung war die Rückfallrate der Frauen hingegen leicht höher als die der Männer: Die Rate des zweiten Rückfalls betrug bei den Männern 51 Prozent, während sie bei den Frauen bei 53 Prozent lag.

Handel mit Betäubungsmitteln erhöht Rückfallwahrscheinlichkeit
Die Raten des ersten und des zweiten gesamthaften Rückfalls waren bei den Erwachsenen, deren kriminelle Laufbahn mit der Begehung einer Straftat gegen das BetmG begann, höher (52% bzw. 61%) als bei den Personen, deren Erstverurteilung eine Straftat gegen das StGB (39% bzw. 54%) oder das SVG (38% bzw. 48%) betraf. Eine Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu Beginn der kriminellen Karriere erhöht somit die Rückfallwahrscheinlichkeit.

Strassenverkehrsdelinquenz: drei von vier Rückfällen erneut im Strassenverkehr
Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das SVG betrafen drei von vier Rückfällen erneut dieses Gesetz (spezifischer Rückfall). Bei einem Referenzurteil aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das BetmG zeigt sich hingegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten (nur gut jeder dritte Rückfall betrifft erneut das BetmG).

Zu dieser Medienmitteilung finden Sie ausserdem auf der Website des BFS:

  • Tabellen
  • eine Publikation

 

Link

 


Auskunft
Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 58 463 64 59,
E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch
Medienstelle BFS, Tel.: +41 58 463 60 13, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

Neuester Bericht des US-amerikanischen Bureau of Justice Statistics: Police Use of Nonfatal Force, 2002–11 (NCJ 249216)

This report presents data on the threat or use of nonfatal force by police against white, black, and Hispanic residents during police contact. It describes —

  • characteristics of the contact;
  • type of force threatened or used;
  • perceptions that force was excessive or the police behaved properly during the contact;
  • trends in the threat or use of force;
  • officer and driver race and Hispanic origin in traffic stops involving the threat or use of force.

The threat or use of nonfatal force included shouting, cursing, threatening, pushing or grabbing, hitting or kicking, using pepper spray, using an electroshock weapon, pointing a gun, or using other force.

The experiences reported are based on average annual estimates from the BJS 2002, 2005, 2008, and 2011 Police-Public Contact Surveys (PPCS), a sample self-report survey of U.S. residents age 16 or older. They do not include data from police records. The PPCS is the only national source of data on the use of nonfatal force and excessive force by police.

Download the Report

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Neues zur Jugendgerichtsbarkeit in den USA

Federal Advisory Committee on Juvenile Justice Releases 2015 Report

The Federal Advisory Committee on Juvenile Justice (FACJJ) has issued its 2015 Report. This report makes recommendations to the President, Congress, and OJJDP on three areas of major concern to the juvenile justice community:

  • Issues related to the confidentiality, sealing, and expungement of juvenile records.
  • Priorities for research and education supported by OJJDP.
  • Reauthorization of the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

FACJJ is a consultative body established by the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act of 1974 and is supported by OJJDP.

Additional Resources:
Learn more about the Juvenile Justice and Delinquency Prevention Act.

Neues aus dem Strafvollzug der USA: Absonderung und andere Sicherheitsmaßnahmen

Bureau of Justice Statistics, October 2015

Use of Restrictive Housing in U.S. Prisons and Jails, 2011-12

(NCJ 249209)

is now available on BJS.gov.

This report examines the use of disciplinary or administrative segregation or solitary confinement in U.S. prisons and jails, including —

  • the percentage of prison and jail inmates who were currently held in restrictive housing, those who had spent any time in restrictive housing in the last 12 months or since coming to the facility, if less than 12 months, and the total time spent in restrictive housing
  • prevalence rates for inmates by selected demographic characteristics, criminal justice status and history, current and past mental health status, and indicators of misconduct while in the facility
  • the relationship between the use of restrictive housing and facility-level characteristics, such as measures of facility disorder and facility composition.

Findings are based on data from the National Inmate Survey (NIS), 2011-12, conducted in 233 state and federal prisons and 358 local jails, with a sample of 91,177 inmates nationwide.

 

Download the Report

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Neues aus dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik

Kriminalität und Strafrecht – Vollzug von Sanktionen und Bewährungshilfen 2014

Quelle: Pressemitteilung des BFS in Bern

Straf- und Massnahmenvollzug

Im Jahr 2014 wurden 12'744 Strafen und Massnahmen vollzogen, 6 Prozent weniger als im Vorjahr. 9‘224 Personen (72%) wurden in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen, 26 Prozent verrichteten eine gemeinnützige Arbeit und 2 Prozent verbüssten ihre Strafe mit einer elektronischen Fussfessel.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Verwahrte Personen am 31.12.2014

Ende 2014 befanden sich 141 Personen in der Verwahrung. Fast ausschliesslich betrifft es Männer (98%) und drei Viertel sind Schweizer. Die Hälfte der Verwahrten ist zwischen 45 und 59 Jahren alt, rund ein Viertel 60 Jahre oder älter. Je 40 Prozent der Verwahrten sind wegen einem schweren Gewalt- oder einem Sexualdelikt inhaftiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Rückfall nach Strafentlassung

Von den 1472 im Jahr 2009 aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassenen Schweizerinnen und Schweizern wurden innerhalb von drei Jahren 43 Prozent wiederum strafrechtlich verurteilt und 16 Prozent erneut in ein Gefängnis eingewiesen. Rund 90 Prozent der entlassenen Personen waren Männer.

Die höchste Wiederverurteilungsrate mit 67 Prozent wiesen die Personen auf, die wegen Diebstahls inhaftiert waren. Unterdurchschnittlich sind mit 24 Prozent die inhaftierten Personen mit einem Verkehrsdelikt.

Mit der Einführung der Geldstrafe und der gemeinnützigen Arbeit 2007 haben sich die Wiedereinweisungsraten ab 2008 halbiert.

Tabellen mit detaillierten Zahlen können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Neues aus Österreich

 

(1)    100 Tage Generaldirektion für Straf- und Maßnahmenvollzug

 

Rückblick: Am 30. Juni 2015 wurde die Vollzugsdirektion aufgelöst und durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen ersetzt, die nunmehr direkt im Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist

Der neue Generaldirektor und damit zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche, Erich Mayer, stellt in einer ersten Bestandaufnahme fest: Lesen Sie mehr ...

 

(2)    62 zusätzliche Plätze im Maßnahmenvollzug

 

Das Forensische Zentrum Asten in Oberösterreich ist neben der Justizanstalt Göllersdorf die zweite justizielle Einrichtung für geistig abnorme zurechnungsunfähige Rechtsbrecher (§ 21 StGB) in Österreich. Mit dem nun fertig gestellten Ausbau wird die Gesamtkapazität von bisher 91 Therapieplätzen auf 153 erhöht und ein sozialtherapeutischer Bereich eingerichtet.

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(3)    Rechtsstaatlichkeitsindex 2015: Österreich top!

 

Seit dem Jahr 2009 veröffentlicht das „World Justice Project“ (WJP) jährlich den Rule of Law Index/Rechtsstaatlichkeits-Index. Dieser gibt Auskunft darüber, wie die Rechtsstaatlichkeit seitens der breiten Öffentlichkeit in insgesamt 102 Ländern auf der Welt wahrgenommen und erlebt wird.

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