Nachrichten aus 2017

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

Repeat Violent Victimization, 2005-14

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner:
Das neue Bayerische Polizeirecht

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS):
Häusliche Gewalt 2009 -2016

Neues aus der Schweiz
Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

Neues aus der Schweiz:
Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

System der Bundesjustiz in den USA

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Violence Against Women: Evidence from Europe

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Aktuelle Strafrechtsreform:
Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht:
Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Dezember 2017

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

Anlage und Umwelt – Rezente Diskussion in den USA

 National Academies of Science

PNAS invites you to explore the interplay of culture and biology
with free access (also in PDF) to the 
 
Sackler Colloquium on

The Extension of Biology through Culture

Culture suffuses all aspects of human life, shaping both our minds and bodies. Current research reveals that social learning is, in fact, widespread in the animal kingdom as well. The cumulative inheritance of knowledge introduces a second inheritance system to living systems. Acting parallel to genetic inheritance, the inheritance of learned behavior is still grounded on the evolutionary foundations of biological inheritance. How these two inheritance systems interact, extending each other in new and unexpected ways, is the topic of this provocative Sackler Colloquium. Studies in this collection range from exploring cultural transmission in whales and dolphins to social learning in bumblebees and in songbirds, or to the emergence of behavioral innovation in capuchin monkeys. With regard to human culture, one study examines the relationship between ecological niche expansions and cultural shifts, and another reveals how children actively seek out new information from others. An additional study suggests that large brains and long lifespans promoted increased reliance on culture in some primates, in turn driving further increases in cognitive abilities and lifespan.

Access the PNAS Digital Edition

 

 

November 2017

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

Jugendämter leiten immer häufiger Heimerziehung ein

 Statistisches Bundesamt WIESBADEN:

Für 53 300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20 % mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50 %.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7 000 im Jahr 2014 über 14 400 im Jahr 2015 auf 21 600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57 %) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Dorothee von Wahl,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
Kontaktformular

Pressemitteilung Nr. 420 vom 20.11.2017

Weiteres:Ergebnisse und weiterführende Informationen

liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.

Oktober 2017

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

Anstieg der Verfahren in Deutschland zur Kindeswohlgefährdung betrug im Jahr 2016 knapp 6 %

 

 

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig als Kindeswohl-gefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %.

Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“).

In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+ 7,8 %).

Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel (19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,0 %.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren. Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise: Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales abrufbar.

[Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 350 vom 04.10.2017; für KrimG leicht modifiziert]

Weitere Auskünfte gibt: Dorothee von Wahl, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
Kontaktformular
 

Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Kinder- und Jugendhilfe vor.

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September 2017

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

Repeat Violent Victimization, 2005-14

 

5. Symposium der Polizeidirektion Osnabrück und des Instituts für Islamische Theologie - Universität Osnabrück - 22. Februar 2018 in der Schlossaula der Universität Osnabrück

 „Polizei und Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft -
Osnabrücker Ansätze zu den neuen Herausforderungen für Zivilgesellschaft, Kommunen und Sicherheitsbehörden“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Radikalisierung stellt kein in sich isoliertes Phänomen dar. Vielmehr bilden komplexe soziale und sozialpsychologische Zusammenhänge einen negativen Nährboden zur Verbreitung extremistischer Ideologien.

Vor diesem dynamischen Hintergrund stehen Organisationen, die mit derartigen Prozessen befasst sind, vor der Herausforderung, flexibel zu reagieren und neue Akteure mit einzubeziehen.

In den Bereichen, in denen die Polizei potenzielle oder reale Straftäter nur bedingt erreicht, können Fachkräfte für Soziale Arbeit vor Ort – und zwar in Schulen, Jugendzentren, Moscheen, Justizvollzugsanstalten oder aber durch direkten Kontakt in informellen Kontexten – betroffene Menschen im Sinne einer Rückführung in die Gesellschaft begleiten.

Dies führt zur Herausbildung eines weiteren Berührungspunktes zwischen Polizei und Universität: Am Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück wird ab Wintersemester 2019 der Studiengang Soziale Arbeit als Ergänzungsstudium angeboten. Dies stellt eine Chance für die Entstehung neuer fachlicher Berührungspunkte dar.

Es liegt auf der Hand, dass in Zeiten von Radikalisierung einerseits und der verstärkten Verbreitung islamophober Bewegungen andererseits zukünftige Fachkräfte im Bereich der Extremismusprävention von großer Bedeutung sind, die auch Sicherheitsbehörden mit ihrer Expertise und insbesondere praktischer sozialer Arbeit unterstützen können.

Soziale Arbeit kann einen bedeutenden Beitrag zur Lösung gesellschafts- und polizeirelevanter Problemfelder leisten. Über die Möglichkeiten des Einsatzes von Sozialarbeitern sowie die Zusammenführung fachlicher Synergien im polizeilichen Kontext diskutieren wir mit kompetenten Gästen.

Der Tagungsablauf, die Anmeldemöglichkeiten und alle weiteren Informationen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Wir hoffen bereits jetzt auf Ihr Interesse.

Ihre Polizeidirektion Osnabrück

 

Hyperlink der Polizeidirektion Osnabrück:

www.pd-os.polizei-nds.de/aktuelles/veranstaltungen/5-symposium-der-polizeidirektion-osnabrueck-und-des-instituts-fuer-islamischetheologie---universitaet-osnabrueck--112406.html

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Repeat Violent Victimization, 2005-14

Bureau of Justice Statistics, USA / August 31, 2017

Repeat Violent Victimization, 2005-14 (NCJ 250567) is now available on BJS.gov

This report presents national data on the prevalence of total, single, and repeat violent victimization and statistics on the characteristics of repeat violent victimization for the 10-year aggregate period from 2005 to 2014, including—

  • type of crime (rape or sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault)
  • demographic characteristics of repeat victims
  • victim-offender relationship (intimate partner, well-known or casual acquaintance, relative, and stranger).

Data are from BJS’s National Crime Victimization Survey from 1993 to 2014, which collects information on nonfatal crimes, reported and not reported to the police, against persons age 12 or older. Repeat violent victimization is defined as experiencing two or more violent victimizations during the year.

Download the Full Report »

Download the Summary »

 

August 2017

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner:
Das neue Bayerische Polizeirecht

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

Angewandte Polizeiforschung in England und Wales

The What Works Centre for Crime Reduction was established in 2013 and is part of the College of Policing.

New reviews have recently been published on

  • electronic monitoring;
  • speed camera to reduce speeding traffic and road traffic injuries; and
  • What Works in retail tagging.
  • An independent review of the WWCCR itself, and its progress over the last 3 years, has also been published. More ...

The focus of the What Works Centre for Crime Reduction is on:

  • reviewing research on practices and interventions to reduce crime;
  • labelling the best available evidence on interventions in terms of impact on crime reduction, how they work, where they work, how to do it and economic cost. Go to Crime Reduction Toolkit.
  • providing Police and Crime Commissioners (PCCs) and other crime reduction stakeholders with the knowledge, tools and guidance to help them target their resources more effectively.

The Centre is led by a core team from the College of Policing and has been supported by a Commissioned partnership programme which was jointly funded by the College and the Economic and Social Research Council.

The What Works Centre for Crime Reduction is part of a network of What Works Centres created to provide robust and comprehensive evidence that will guide decision-making on public spending. For more information, see the Gov.uk website.

Homepage of the WWC: http://whatworks.college.police.uk/About/Pages/default.aspx

Research results: http://whatworks.college.police.uk/About/News/Pages/News-Summary.aspx

 

Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind und bei denen mehr als zwei Beteiligte unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

Kostenloser Donwload des Bundeslagebildes OK 2016 unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebi...

Was treibt den Anstieg von Gefangenenzahlen an?

Das Urban Institute vermittelt einen sehr anschaulichen Eindruck darüber, am Beispiel der USA,

mit einer interaktiven Graphik:

Rising time served in America’s prisons

“A Matter of Time,” our latest interactive feature, sheds new light on factors

driving the longest prison terms and shares stories from people who spent decades in prison.

http://apps.urban.org/features/long-prison-terms/intro.html

Sexuelle Belästigung und Gewalt an Australischen Hochschulen: Ein aktuller Nationalbericht

Change The Course: National Report on Sexual Assault and Sexual Harassment at Australian Universities (2017)

This week, the Human Rights Commission released a national, independent survey of over 30,000 students from 39 Australian universities.

The findings provided key insights into the nature, prevalence and reporting of sexual assault and sexual harassment at university.

The survey collected information regarding:

  • prevalence of sexual assault and sexual harassment among Australian university students in 2015 and 2016
  • characteristics of people who experienced sexual assault and sexual harassment
  • characteristics of perpetrators of sexual assault and sexual harassment
  • settings where students experienced sexual assault and sexual harassment at university
  • reporting of sexual assault and sexual harassment, and
  • students’ recommendations for change.

This report can be downloaded under:

https://www.humanrights.gov.au/our-work/sex-discrimination/publications/...

 

Reformen in der Jugendstrafrechtspflege der USA

All 50 States Support Keeping 16-Year-Olds out of the Adult Criminal Justice System

Two states — New York and North Carolina — recently passed legislation to end the practice of automatically prosecuting all 16- and 17-year-olds as adults.

This means that every state in the nation now recognizes that 16-year-olds are more likely to successfully transition to adulthood if justice systems are designed for youth rehabilitation.

Learn why youth belong in the youth justice system

Aktueller Artikel von Prof. Josef Franz Lindner: Das neue Bayerische Polizeirecht

 
»Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen« im Überblick

Einführung einer neuen polizeirechtlichen Kategorie der "Drohenden Gefahr".

Näheres in Publicus 08-2017 unter: https://publicus.boorberg.de/das-neue-bayerische-polizeirecht/

Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen

WIESBADEN – Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %.

Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.

 

Quelle:

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 261 vom 01.08.2017

Die vollständige Pressemitteilung mit Detailtabelle (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

 

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44 / www.destatis.de/kontakt 

Juli 2017

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Neues aus Österreich: Effiziente Sicherheitsstandards für Justizgebäude

Sicherheit und Schutz aller Personen in Gerichtsgebäuden hat höchste Priorität.

Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ist von besonderer Bedeutung: Im Jahr 2016 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden insgesamt 232.380 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich 435 Schusswaffen, 54.091 Hieb- und Stichwaffen und 178.054 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.

"Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sowie der rechtsuchenden Bevölkerung hat für mich oberste Priorität. Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet. Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätigt uns, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und unsere Kontrollen gut funktionieren", sagt Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.

"Ebenso positiv überzeugen konnten die Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die besser geschult sind, um in gefährlichen Situationen angemessen reagieren zu können. Ich möchte mich auf diesem Wege für deren großartige Arbeit bedanken", so Brandstetter.Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung von insgesamt 8 Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 15 Prozent im Vergleich zu 2015 reduziert hat:

Abgenommene Gegenstände
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Schusswaffen
403
533
418
447
509
435
Hieb- und Stichwaffen
50.352
51.686
51.487
49.726
52.496
54.091
Sonstige gefährliche Gegenstände
134.772
119.681
121.005
128.262
161.781
178.054
Gesamt
185.527
171.900
172.910
178.435
214.786
232.380

 

Aktuelle Phänomene wie staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen. Gezieltes und gründliches Vorgehen ist dabei unumgänglich: Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen und verwahrt, beim Verlassen des Gebäudes werden diese, wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegensprechen, wieder ausgehändigt.

Um nachhaltig sicherzustellen, dass effizient gearbeitet wird, werden permanent Qualitätskontrollen wie beispielsweise halbjährliche „Mystery Checks“ und laufend Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Natürlich bilden sich auch die Justizbediensteten im Sinne der Sicherheit weiter: Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung stehen regelmäßig auf dem Programm. Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nun alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen.

(Quelle: Pressemitteilung 30.6.2017. Leitende Staatsanwältin Mag. Britta Tichy-Martin, Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Ressortmediensprecherin, 1070 Wien, Museumstraße 7, Tel.: +43 1 52152 2138, Fax: +43 1 52152 2727, Mobil.: +43 676 89891 2138. E-Mail: britta.tichy-martin@bmj.gv.at. )

 

DESTATIS Mehr als 10 Millionen Ausländer in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2016 im Ausländerzentralregister (AZR) gut 10,0 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Das ist die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Seit 2014, das heißt in den Jahren 2015 und 2016, hat die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 1,886 Millionen zugenommen (+ 23,1 %).

Die vollständige Nachricht (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Quelle:PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 227 vom 30.06.2017)

Juni 2017

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS):
Häusliche Gewalt 2009 -2016

Neues aus der Schweiz
Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

Neues aus der Schweiz:
Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister

Am 22. Juni ging die zweitägige Frühjahrskonferenz der Länder-Justizminister-Konferenz (JUMIKO) im rheinland-pfälzischen Deidesheim zu Ende.

Gemeinsam berieten die Teilnehmenden über eine Fülle von aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen und Themen.

Empfindliche Gefängnisstrafen bei illegalen Autorennen

„Die Auswirkungen von Illegalen Straßenrennen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte“, so Bundesminister Heiko Maas. „Ich begrüße es daher ganz ausdrücklich, dass sich die Justizministerkonferenz sich dieses wichtigen Themas angenommen hat. Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich reagieren und die Strafen deutlich erhöhen. Diese Raser-Events sind ein Hobby von Verrückten. Das ist russisches Roulette auf deutschen Straßen - nur, dass die Täter das Leben anderer aufs Spiel setzen. Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen. Das sind keine Bagatellen, wir brauchen deutlich härtere Straßen. Bloße Geldstrafen allein reichen nicht aus. Den Rasern sollten empfindliche Gefängnisstrafen drohen und ihr Fahrzeug sollte eingezogen werden können - und zwar nicht erst dann, wenn Unbeteiligte zu Schaden gekommen sind, sondern schon vorher.“

 

Konsequente Bekämpfung der Hasskriminalität

Erstmalig wurde 2015 eine statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/ fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Auf dem von Minister Maas einberufenen Justizgipfel im März 2016 wurde beschlossen, die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt zu verbessern.

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf der JUMIKO dafür ausgesprochen, dass bundesweit „Hasskriminalität“ mittels entwickelter Erhebungsbögen nach einheitlichen Kriterien erfasst werden. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob eine Zusammenführung der bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen erhobenen Daten vom Bundesamt für Justiz übernommen und den Landesjustizverwaltungen eine Erläuterung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens zur Verfügung gestellt werden kann.

Dazu Bundesminister Maas: „Die Entschlossenheit der Justizministerkonferenz ist ein unmissverständliches Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Denn die Aufgabe der Justiz ist klar: Keine Tat darf unbestraft bleiben. Und: Wir müssen die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt weiter verbessern. Hasskriminalität sichtbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt, um sie möglichst wirksam zu bekämpfen. Wenn wir präzise wissen, in welchen Fällen die Täter ermittelt und wie sie bestraft werden, können wir Rassismus und Extremismus noch effektiver begegnen.“

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 22.06.2017)

United Nations Office on Drugs and Crime World Drug Report 2017: 29.5 million people globally suffer from drug use disorders, opioids the most harmful

  • In 2015 about a quarter of a billion people used drugs. Of these, around 29.5 million people - or 0.6 per cent of the global adult population - were engaged in problematic use and suffered from drug use disorders, including dependence.
  • Opioids were the most harmful drug type and accounted for 70 per cent of the negative health impact associated with drug use disorders worldwide, according to the latest World Drug Report, released today by UNODC.

Disorders related to the use of amphetamines also account for a considerable share of the global burden of disease. And while the market for new psychoactive substances (NPS) is still relatively small, users are unaware of the content and dosage of psychoactive substances in some NPS. This potentially exposes users to additional serious health risks.

 

Neues aus der Schweiz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS): Häusliche Gewalt 2009 -2016

Die Statistik der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt wurde mit den Zahlen von 2016 aktualisiert.

Im Jahr 2016 wurden von der Polizei 17.685 Straftaten im häuslichen Bereich registriert. Straftaten häuslicher Gewalt können anhand der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person identifiziert werden. Die Hälfte der Straftaten ereignete sich innerhalb einer bestehenden Partnerschaft. Tätlichkeiten (31%), Drohung (24%), Beschimpfung (16%) und einfache Körperverletzung (11%) machen 82% aller von der Polizei registrierten Straftaten häuslicher Gewalt aus.

Von allen vollendeten Tötungsdelikten im Jahr 2016 wurden 42% im häuslichen Bereich verübt. Es starben somit in der Schweiz 19 Menschen infolge häuslicher Gewalt, davon 18 weibliche Personen. In 37% der Fälle war das Tatmittel eine Schusswaffe.

Allgemein machten Frauen 73% der polizeilich registrierten geschädigten Personen häuslicher Gewalt aus. Der prozentuale Anteil Frauen an den geschädigten Personen ist mit 77% bzw. 79% besonders in der bestehenden und ehemaligen Partnerschaft hoch, in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern und zwischen anderen Familienmitgliedern ist er mit 62% bzw. 58% etwas geringer.

Link zu den Details:
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrech...

Neues aus der Schweiz Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene

Stabilität bei den Verurteilungszahlen

Neuchâtel, 06.06.2017 (BFS) - Im Jahr 2016 bleibt die Anzahl der Jugendurteile mit 12'090 Fällen gemäss Jugendstrafurteilsstatistik gesamthaft stabil. Ein Anstieg aufgrund des Strafgesetzbuches (+4%) wird durch Rückgänge bei den Strassenverkehrsdelikten (-2%), beim Betäubungsmittelgesetz (-1%) und Ausländergesetz (-2%) kompensiert. Bei den Erwachsenenurteilen stagnieren die Verurteilungszahlen bei einem Wert von knapp unter 110'000 Verurteilungen. Dies zeigen die neuen Ergebnisse des Bundesamts für Statistik (BFS).
 
Die Jugendstrafurteilsstatistik weist seit 1999 alle Jugendurteile aus, die eine Straftat des Strafgesetzbuches, des Ausländergesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes oder ein Verbrechen oder Vergehen des Strassenverkehrsgesetzes enthalten. Die Strafurteilsstatistik (SUS) weist seit 1984 alle in das Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen aus, die aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens ausgesprochen wurden.
 

Jugendurteile: Anstieg nach Strafgesetzbuch, Rückgang bei den anderen Gesetzen

Mit Ausnahme des Strafgesetzbuches ist es zu einem Rückgang bei den Jugendurteilen gekommen. Gesamthaft ist die Anzahl der Jugendurteile gemäss Jugendstrafurteilsstatistik im Vergleich zum Vorjahr aber stabil geblieben.

 

Innerhalb der Straftaten des Strafgesetzbuches verzeichnen die Gewaltstraftaten einen Anstieg von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei den Vermögensstraftaten - die den grössten Teil aller Jugendurteile gemäss StGB ausmachen - ist es zu einem Anstieg von 5 Prozent gekommen. Hauptsächlich sind Diebstahl (+6%) und Sachbeschädigung (+13%) für diesen Anstieg verantwortlich. Ein weiterer Anstieg ist bei den Beschimpfungen zu verzeichnen (+19%). Beim Betäubungsmittelgesetz ist es der Handel, der am Stärksten zurückgegangen ist (-9%).
 

Persönliche Leistung als häufigste Strafe

Bei den ausgesprochenen Strafen hat es keine merklichen Änderungen zum Vorjahr gegeben. Jugendliche vor dem 15. Lebensjahr erhielten in 66 Prozent eine persönliche Leistung (Kurse oder gemeinnützige Arbeiten) und in 34 Prozent einen Verweis (formelle Ermahnung). Auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres ist es meistens eine persönliche Leistung, zu der der Jugendliche verurteilt wird. Da ab diesem Moment auch Freiheitsentzüge und Bussen verhängt werden dürfen, sinkt der Anteil der persönlichen Leistungen auf 47 Prozent und der der Verweise auf 26 Prozent. Der Anteil Freiheitsstrafen beläuft sich auf 6 Prozent und jener der Bussen auf 26 Prozent. 3 Prozent aller Verurteilungen enthalten auch eine Massnahme. In 94 Prozent der Fälle ist diese ambulant. Stationäre Massnahmen sind somit im Jahr 2016 sehr selten angeordnet worden.
 

Erwachsenenurteile: Stabilität auf hohem Niveau

Zwar weist die Strafurteilsstatistik mit 109'116 Verurteilungen für das Jahr 2016 einen Rückgang von -2 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus, dieser darf aber nicht überinterpretiert werden. Noch nicht alle Verurteilungen des Jahres 2016 sind rechtskräftig und können aus diesem Grund nicht in der Statistik berücksichtigt werden. Der Rückgang betrifft alle wichtigen Gesetze (StGB: -2% ; SVG: -2% ; BetmG: -6% ; AuG: -3%).
 

Geldstrafe meist bedingt, Freiheitsstrafe meist unbedingt ausgesprochen

Die Geldstrafe ist weiterhin die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (86%, 94'109 Verurteilungen). Diese wird in den allermeisten Fällen bedingt ausgesprochen (82%), d.h. der Verurteilte muss die Strafe nur bezahlen, wenn er später rückfällig wird oder Bewährungsauflagen nicht einhält. Neben der bedingten Busse wird sehr häufig eine Busse angeordnet, die der Verurteilte in jedem Fall bezahlen muss. Insgesamt werden pro Jahr unbedingte Geldstrafen und Bussen in einem Gesamtwert von fast 42 Mio. Franken verhängt. Bedingt wird zudem noch einmal die Summe von knapp 223 Mio. Franken ausgesprochen. Der Anteil gemeinnütziger Arbeit hat sich seit 2009 fast halbiert und liegt 2016 bei 2 Prozent.
 
Freiheitsstrafen machen bei den Erwachsenen insgesamt 11 Prozent aller Hauptsanktionen aus (12'086). Im Gegensatz zur Geldstrafe werden diese aber mehrheitlich unbedingt ausgesprochen (74%).

 

Der Anteil der unbedingten Freiheitsstrafen an allen Strafen liegt bei 8 Prozent, ist aber je nach Gesetz unterschiedlich hoch. Mit 1,3 Prozent Freiheitsstrafen liegt der Anteil bei den Personen, die wegen des Strassenverkehrsgesetzes verurteilt wurden, am niedrigsten. Straftaten gegen das Ausländergesetz oder gegen das Betäubungsmittelgesetz werden sehr viel häufiger mit einer unbedingten Freiheitsstrafe (25% resp. 23%) geahndet. Die unbedingten Freiheitsstrafen haben in 3 von 4 Fällen eine Dauer von unter 6 Monaten (75%).

Unbedingte kurze Freiheitsstrafen hauptsächlich für Verurteilte ohne B- oder C-Ausweis

Nach Nationalität betrachtet, ist der Anteil der Schweizer, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, etwas niedriger als bei den Ausländern mit B- oder C-Ausweis (2,9% resp. 3,6%). Hingegen wurden 18 Prozent der verurteilten Ausländer, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies führt dazu, dass 71 Prozent aller Verurteilungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe Ausländer betreffen, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnhaft sind. Bei den unbedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten liegt ihr Anteil sogar bei 77 Prozent der Verurteilungen. Die mit der Revision 2007 angestrebte Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe konnte für diese Gruppe aus praktischen Gründen (kein Einkommen oder fester Wohnsitz) nicht erreicht werden.
 
 
Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem nachfolgenden PDF.

 

Deutlicher Rückgang der Jugendgewalt in den USA zwischen 1980 und 2015

 Neueste Angaben von OJDDP auf der Basis von Festnahme-Daten des FBI

In 2015, the male arrest rate for aggravated assault reached its lowest level since at least 1980 while the female arrest rate for aggravated assault in 2015 was 11% above its 1980 low-point. [Read more]

The relative decline in juvenile simple assault arrest rates was greater for males (49%) than females (41%) between 2004 and 2015. [Read more]

Learn more about law enforcement & juvenile crime.
 

Neues aus der Schweiz: Höheres Rückfallrisiko von minderjährigen Verurteilten im Erwachsenenalter.

Eine Studie zeigt, dass ein Viertel der jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter mit Jahrgang 1992 als Erwachsene erneut verurteilt werden.
Dabei ist das Wiederverurteilungsrisiko im Erwachsenenalter bei Männern tendenziell höher.
Weitere Risikofaktoren sind zahlreiche Vorstrafen im Jugendalter sowie schwere Straftaten im Kindes- und Jugendalter.
Dies geht aus einer Analyse des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Details und Hyperlinks finden sich unter: https://www.bfs.admin.ch/news/de/2016-0430
Quelle: BfS, Neuchâtel, Pressemitteilung vom 29.05.2017 (OFS)

Mai 2017

System der Bundesjustiz in den USA

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Violence Against Women: Evidence from Europe

System der Bundesjustiz in den USA

 Aktualisierte interaktive Datenbank zu Strafverfolgung, Aburteilung und Strafvollzug

2014 data added to the Federal Criminal Case Processing Statistics (FCCPS) tool on BJS.gov

You can access data on suspects and defendants processed in the federal criminal justice system, including the areas of—

  • federal law enforcement
  • prosecution and courts
  • incarceration.

Users can also look up data based on title and section of the U.S. Criminal Code. Data are from BJS's Federal Justice Statistics Resource Center, which compiles comprehensive information describing persons processed in the federal criminal justice system, ranging from arrest to reentry.

Access the FCCPS tool »

 

 

 

Arbeitspapiere der Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Diese Arbeitspapiere (im Jahr 2017 zu bislang 16 Themen) sind als „Impuls für aktuelle sicherheitspolitische Debatten“ gedacht.

Zu den Themen gehören beispielsweise auch die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Eine vollständige Auflistung der frei als PDF-Dokumente zugänglichen Themenhefte findet sich unter:

https://www.baks.bund.de/de/service/arbeitspapiere-sicherheitspolitik.

März 2017

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Strafgefangene und Verwahrte im März 2016:

Eine neue Ausgabe der Fachserie 10, Reihe 4.1, Strafvollzug, ist in der Fortschreibung dieser Publikation zur Stichtagszählung zum 31.3.2016 im März 2017 erschienen. Sie bietet

Informationen zu demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3.2016

Diese Veröffentlichung kann kostenfrei auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden unter
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die Presse im Zusammenhang mit einem Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung

Kurztexte: Die Zivilgerichte müssen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung das Gewicht der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind, ausreichend berücksichtigen.
Von Bedeutung ist dabei unter anderem, ob sich die abgebildete Person im öffentlichen Raum bewegt. Betrifft die visuelle Darstellung die Privatsphäre oder eine durch räumliche Privatheit geprägte Situation, ist das Gewicht der Belange des Persönlichkeitsschutzes erhöht.
Über die sich hieraus näher ergebenden Anforderungen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden.

Sie können den ausführlichen Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 17/2017 vom 15. März 2017; Modifikation KrimG)

Februar 2017

Aktuelle Strafrechtsreform:
Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

Aktuelle Strafrechtsreform: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Die Bundesregierung hat am 8. Februar den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen.

Dazu Bundesminister Heiko Maas: „Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel. Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen. Tätliche Angriffe gegen sie müssen besser erfasst und härter bestraft werden. Dafür schaffen wir einen neuen Tatbestand im Strafrecht. Wir wollen Polizisten nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern in ihrem gesamten Dienst schützen. Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. In gleichem Maße werden Rettungskräfte und Feuerwehrleute geschützt. Wichtig bleibt aber: wir müssen auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird. Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse deutlich zu viel gespart worden.“

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen.

Geplant ist im Wesentlichen, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB-E). Die vorgesehene Norm verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.

Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert: Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht. Außerdem wird ein neues Regelbeispiel eingefügt, das Fälle erfasst, in denen die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Über die bereits im geltenden Recht vorhandene Verweisung kommen die nun vorgeschlagenen Änderungen auch Rettungskräften zu Gute.

Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 8.2.2017. Überschrift und Textgestalt durch KrimG leicht geändert)

Zugang zu dem RegE und dem RefE:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/%C2%A7113.html?n...

„Fragen und Antworten“ zu der geplanten Reform:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/FAQ/DE/%C2%A7113/faqList.html?nn=6704238

Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen

Im Jahr 2015 hatten 33 % der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21 %).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69 %). +++ Die vollständige „Zahl der Woche“ (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Informationen, mit Verweis zu Dateein, unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2...

((Quelle: PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 07.02.2017))

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

BAG-S und DHS:
Kritische Stellungnahme zu geplanten Änderungen beim Fahrverbot und bei der Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung

 

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im Juni 2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, um verschiedenen Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht neu zu regeln.

Am 21. Dezember 2016 hat nun das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen.

Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) verabschiedete die BAG-S eine detaillierte Stellungnahme zu den aufgeführten Vorschlägen des Entwurfs.

Die BAG-S hatte die dort genannten Vorhaben zur Ausweitung des Fahrverbots auf alle Strafen und die Neuregelung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben bei Straßenverkehrsdelikten abgelehnt.

Die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen und die Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit wurden begrüßt.

Eine ausführliche Begründung zu den jeweiligen Punkten finden sie in der genannten Stellungnahme.

Januar 2017

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht:
Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Neues aus der Schweiz: Kriminalität und Strafrecht: Freiheitsentzug und Jugendsanktionsvollzug 2016

Neuchâtel: Am 7. September 2016 waren schweizweit 477 Minderjährige nach Begehung einer Straftat ausserhalb ihrer Familien platziert.

Zum ersten Mal seit Beginn der Stichtagserhebung für fremdplatzierte Jugendliche im Jahr 2010 zeigt sich ein Anstieg (+5%, +22 Personen zum Vorjahr).

Der langjährige Trend liegt hingegen seit 2010 bei -45 Prozent.

Am gleichen Tag waren 6912 Erwachsene in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert (+28 Personen zum Vorjahr).

Zwischen 1999 und 2016 hat sich die Anzahl inhaftierter Personen im vorzeitigen Strafvollzug auf 1032 mehr als verdoppelt.

Weiteres unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.as...
In der dort angebotenen PDF-Datei gibt es Verlinkungen zu Grafiken, Tabellen und Karten.

(Quelle: Bundesamt für Statistik, Medienmitteilung vom 23.01.2017)