Juni 2011

27.06.2011

Office of Justice Programs Launches CrimeSolutions.gov

 

On June 22, 2011, OJP launched the Web site, CrimeSolutions.gov.

The Web site is a resource to help practitioners and policymakers understand what works in justice-related programs and practices. It includes information on more than 150 justice-related programs and assigns ratings that indicate whether a program achieves its goals.

Office of Justice Programs Assistant Attorney General Laurie Robinson said,
“CrimeSolutions.gov helps us take a ‘smart on crime’ approach that relies on data-driven, evidence-based analysis to identify and replicate justice-related programs that have shown real results in preventing and reducing crime and serving crime victims.”

Resources: Read a press release about the launch at http://www.ojp.gov/newsroom/pressreleases/2011/OJP11105.htm.

Visit www.crimesolutions.gov.


 

24.06.2011

Ein neuer Anlauf der EU zur Harmonisierung des Asylverfahrens in den Mitgliedsländern

 

Die Europäische Kommission will erreichen, dass Asylanträge in allen EU-Staaten nach den gleichen Maßstäben
beurteilt werden. Die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström bemängelte, dass die Chancen auf
Anerkennung von Land zu Land immer noch extrem unterschiedlich seien. „Das ist aber keine Lotterie“, so Malmström.

260.000 Menschen hätten 2010 um Asyl in der EU gebeten, hinter jedem Fall ständen menschliche Schicksale.
„Wir brauchen ein EU-weites effizientes, gerechtes Asylverfahren und angemessene, vergleichbare Leistungen bei
der Aufnahme von Asylbewerbern“, sagte Malmström.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission neue Vorschläge für eine Asylverfahrensrichtlinie und eine Aufnahmerichtlinie
gemacht. Damit will sie die zwischen den Mitgliedstaaten festgefahrene Diskussion über ein gemeinsames Asylrecht wieder voranbringen. Auf die bisher vorliegenden Versionen dieser beiden Richtlinien konnten sich die Staaten nicht einigen.

Mit den beiden Gesetzen sollen unter anderem Standards für Art und Dauer der Verfahren und Anhörungen von Asylbewerbern festgelegt sowie Vorgaben für ihre Unterbringung, Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt gemacht werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben das Ziel vorgegeben, bis 2012 ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen.

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm

(Quelle: EU-Nachrichten Nr. 18-2011, Bezug auf Info 17.06.2011)


 

24.06.2011

Korruptionsbekämpfung

Europäische Kommission will härter gegen Bestechung vorgehen

 

Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jährlich rund 120 Mrd EUR.

Kein Land der Welt ist immun gegen Korruption. Auch nicht die EU-Mitgliedstaaten. So sind vier von fünf EU-Bürgern
der Meinung, dass Korruption in ihrem Land ein großes Problem ist. Schätzungen zufolge kostet Korruption die europäische Wirtschaft jedes Jahr rund 120 Milliarden Euro.

Ein neues Beobachtungs- und Bewertungssystem soll nun den Kampf gegen Korruption systematisieren: Der EU-Antikorruptionsbericht wird ab 2013 im Zweijahresturnus den Stand der Korruptionsbekämpfung in allen 27 Mitgliedstaaten beleuchten. Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bericht soll Anstrengungen, Erfolge und Misserfolge offenlegen.

Zwar existieren bereits etliche internationale und europäische Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, deren Umsetzung
sei in den Mitgliedstaaten allerdings „sehr unterschiedlich“, erklärte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström:
„Ich schließe daraus, dass es den Politikern und Entscheidungsträgern am nötigen Willen zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform mangelt.“

Doch es geht der Kommission nicht um eine groß angelegte Schelte. Wie Malmström sagte, werde der Bericht vielmehr den Austausch bewährter Praktiken ermöglichen und auch Verbesserungsvorschläge für die Mitgliedstaaten enthalten. Parallel dazu werde die Kommission in allen EU-Politikbereichen verstärkt auf Bestechung achten, gab Malmström den Kurs der neuen Antikorruptionspolitik vor. Im Herbst will die Innenkommissarin Änderungen der EU-Regeln für die Beschlagnahmung illegal erworbener Vermögenswerte vorschlagen sowie eine Verbesserung der strafrechtlichen Finanzermittlungen in den Mitgliedsländern.

Überarbeitet werden sollen auch die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen sowie für Bilanzierung und Abschlussprüfung. Eine Strategie zur Verhinderung von Betrug zulasten der Finanzinteressen der EU ist ebenfalls in Arbeit. Mehr Aufmerksamkeit gegenüber Korruption soll künftig nicht nur Ländern, die der EU beitreten wollen oder die von der EU-Entwicklungszusammenarbeit profitieren, gelten – auch vor der eigenen Haustür will Malmström kehren: „Wir müssen sicherstellen, dass EU-Mittel korrekt vergeben werden. Hier bleibt auch in den EU-Institutionen einiges zu tun.“

Deutschland muss nachbessern: Einiges zu tun gibt es auch in Deutschland. So gibt eine Korruptions-Rangliste
von Transparency International Aufschluss über den Grad der wahrgenommenen Bestechlichkeit von Beamten und Politikern weltweit: Während Somalia die Negativ-Spitze markiert und Dänemark die Flagge der Unbestechlichen trägt, tummelt sich Deutschland mit Platz 15 im Mittelfeld – gemessen an vergleichbaren europäischen Industrieländern allerdings keine vorteilhafte Position.

„Das Wichtigste ist, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert“, meint Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland. Auch gebe es in Deutschland „kein Korruptionsregister“, das schwarze Schafe auflistet. „Es gilt, Auslands- und Inlandsbestechung gleichermaßen zu bekämpfen“, betont Humborg. Wer Bestechung bei Geschäften im Ausland akzeptiere, müsse damit rechnen, „den Bumerang ins eigene Land zurückzubekommen“.

Vorbildfunktion: Bezogen auf die Weltwirtschaft, attestiert Professor Holger Görg vom Kieler Institut für Weltwirtschaft den europäischen Bemühungen gegen Bestechungen derweil Vorbildfunktion. „Einerseits kommen durch die Globalisierung Migranten aus Ländern zu uns, wo Korruption akzeptierter ist, das könnte bei uns etwas verändern“, so der Globalisierungsexperte: „Aber der positive Umkehrschluss dürfte stärker sein. So müssen sich die Länder, denen es wirtschaftlich schlecht geht, an gesünderen Volkswirtschaften orientieren.“ Sie müssten ihre Rahmenbedingungen verbessern und Korruption abbauen, um mitspielen zu können. Egal in welchem Land bedeute Korruption aber immer Kosten für die Volkswirtschaften, ist sich der Experte sicher. Korruption untergrabe zudem das Vertrauen der Bürger in politische Institutionen und schwäche damit die Demokratie. Und das zu unterbinden, bleibe Hauptziel der EU-Strategie. (lbl)

http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/news_intro_en.htm#201100606

(Quelle: EU-Nachrichten 18-2011, Bezug auf Info 06.06.2011)


 

22.06.2011

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

 

Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in gemeinsamer Trägerschaft das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Das Zentrum hat im März 2007 die Arbeit aufgenommen. Am 10. Juli 2007 wurden die Konzeption und "erste Schritte" der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Zentrum unterstützt die Praxis dabei, familiäre Belastungen früher und effektiver zu erkennen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen.
Die gemeinsame Trägerschaft soll Ausdruck sein für die beispielgebende Entwicklung multiprofessioneller Kooperationen im Arbeitsfeld Frühe Hilfen.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist es, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen. Um dies zu verwirklichen, muss insbesondere die Erreichbarkeit von Risikogruppen verbessert werden.

Konzeption und Methode

Die Arbeit des Zentrums wird von drei Säulen getragen: einer Wissensplattform, der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Feld Früher Hilfen mit dem Ziel des Wissenstransfers.

Direkter Zugang unter folgender URL: http://www.fruehehilfen.de/nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzfh/


 

10.06.2011

Sicherungsverwahrung - Umsetzung des verfassungsrechtlichen „Abstandsgebots“ auf den Weg gebracht

 

Zu Fragen der künftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung haben am 7. Juni auf Einladung des Bundesjustizministeriums die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen aus Bund und Ländern im Bundesjustizministerium beraten und die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 gefordert, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss. Sicherungsverwahrte bleiben eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe bereits vollständig verbüßt haben. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss daher stärker als bisher freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden.

Nach der föderalen Aufgabenteilung ist der Vollzug der Sicherungsverwahrung in erster Linie Sache der Länder. Die Verfassungsrichter sehen daneben den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, wesentliche Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorzugeben, da das Instrument der Sicherungsverwahrung auf einem Bundesgesetz beruht. Die bundesgesetzlichen Leitlinien müssen dann von den Ländern näher ausgestaltet und umgesetzt werden.

Bund und Länder stehen damit gemeinsam in der Verantwortung, ein neues Gesamtkonzept für den freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung zu entwickeln. Die gemeinsame Aufgabe erfordert eine enge Abstimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern zwei Jahre Zeit gegeben, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Zeitplan kann nur eingehalten werden, wenn alle an einem Strang ziehen und parallel mit den Arbeiten beginnen.

Bei dem Treffen hat Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, mit ihren Länderkolleginnen und –kollegen erörtert, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Leitlinien des Bundesgesetzgebers zur Ausgestaltung des Abstandsgebots aussehen könnten. Dabei geht es etwa um Vorgaben für die Betreuung und Behandlung der Untergebrachten, um Regelungen zur Trennung von Sicherungsverwahrung und Strafvollzug oder um Verbesserungen beim Rechtsschutz.

Im Bundesjustizministerium werden im Lichte der Diskussion jetzt Eckpunkte für die bundesgesetzlichen Leitlinien formuliert und den Ländern zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Gespräche werden bereits im kommenden Monat fortgesetzt, damit die Länder schnell Klarheit gewinnen und ihre eigenen Umsetzungsmaßnahmen auf den Weg bringen können.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 7.6.2011)


 

01.06.2011

Ein großer Schritt für den Kinderschutz:

Erklärung von BMJ Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Vormundschaftsrechts, namentlich für Fälle des Entzugs des elterlichen Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung

 

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte am 27.5.2011 zu Verbesserungen beim Kinderschutz durch Änderungen im Vormundschaftsrecht, die heute den Bundesrat passiert haben:

"Das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Das ist ein großer Schritt für den Kinderschutz. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie versagt. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und darum das Sorgerecht verlieren, steht ein Vormund den Kindern zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind".

"Ohne persönlichen Kontakt kann der Schutz der Vormundschaft nicht greifen. Ein Kind passt nicht zwischen zwei Aktendeckel. Ein direkter Draht und Einblicke in das Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund oft 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben. Bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200 Kinder. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich".

"Das neue Gesetz stellt sicher, dass jeder Vormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Ein Amtsvormund darf künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. Das Schicksal von Kevin darf sich nicht wiederholen".

Zum Hintergrund:
Die Änderungen des Vormundschaftsrechts, die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen worden sind, haben am 27.5.2011 den Bundesrat passiert. Das Gesetz, das jetzt noch ausgefertigt und verkündet werden muss, stärkt den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel.

Ein Vormund wird nicht nur für Waisen bestellt, sondern auch dann, wenn das Familiengericht den Eltern ihr Sorgerecht wegen akuter Kindeswohlgefährdung entzieht. Der Vormund ist dann an Stelle der Eltern zur umfassenden Sorge für Person und Vermögen des Kindes verpflichtet. In der Vergangenheit kam es auch bei bestehender Vormundschaft wiederholt zu Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch Pflegepersonen.

Der oftmals fehlende persönliche Kontakt zwischen Vormund und Mündel führt dazu, dass auch der Vormund Misshandlungen und Vernachlässigungen nicht rechtzeitig erkennt. In der Praxis übernehmen zumeist Mitarbeiter des Jugendamtes die Vormundschaft als Amtsvormund. Da ein einziger Amtsvormund häufig 120 Kinder oder mehr betreut, kennt er seine Mündel oft kaum persönlich und kann daher seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Hätte beispielsweise der Amtsvormund im Fall Kevin regelmäßigen persönlichen Kontakt und Einblicke in das persönliche Umfeld gehabt, hätte er seine Kontrollfunktion besser wahrnehmen und das Unglück möglicherweise vermeiden können.

Das neue Gesetz sieht deshalb folgendes vor:

  • Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 240 Kinder.
  • Der Vormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen.
  • Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.
  • Die Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes werden ausgeweitet.
  • Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.

Auch im Betreuungsrecht, also bei der rechtlichen Betreuung von Erwachsenen, ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten besonders wichtig. Mit der Neuregelung wird deshalb im Betreuungsrecht ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung von Betreuern ausdrücklich genannt. Diese Regelung soll insbesondere dazu führen, dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht damit stärker beaufsichtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110527_Ein_gro...

Zum Gesetzentwurf als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_...

Zum Bericht bzw. zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses als PDF-Datei:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschlussempfehlung_und_B...


 

01.06.2011

Keine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Dr. Max Stadler fordert eine genaue Prüfung der Anti-Terror-Gesetze

 

In einem Interview vom 27.5.2011 mit dem Deutschlandfunk hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, erneut gegen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze ausgesprochen.

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste müssten stattdessen Punkt für Punkt daraufhin abgeklopft werden, ob Grundrechtseingriffe, die sehr in den privaten Bereich hineinreichten, auch zehn Jahre nach dem 11. September 2001 noch berechtigt seien. Zudem müsse der Rechtsschutz für von den Überwachungsmaßnahmen Betroffene ausgebaut werden, forderte Stadler.

Zum vollständigen Artikel:
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072011_007.html

Quelle: Pressemitteilung des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz vom 27.5.2011.