November 2013

22.11.2013

Neues aus der Rechtspolitik

Mehrheit der Justizminister und Senatoren für die Einführung des Unternehmensstrafrechts

 

Die Länder wollen den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität verstärken.

Die Justizminister schlagen dazu ein Unternehmensstrafrecht vor. Doch es gibt Gegenwehr von Unternehmensseite: Rechtlich fraglich sei das Ganze, die Falschen würden bestraft.

Die Justizminister der Länder wollen mit einem neuen Unternehmensstrafrecht schärfer gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Bei der Herbstkonferenz der Ressortchefs am Donnerstag in Berlin sprach sich die Mehrheit der Minister für eine solche Neuregelung aus. Über die genaue Ausgestaltung wollen sie aber noch weiter beraten. Unklar ist, welche Chancen eine solche Initiative über den Bundesrat anschließend im Bundestag hätte. Familienunternehmer und Juristen kritisierten die Pläne.

Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, nicht juristische. Gegen Unternehmen können derzeit nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Die Justizminister halten das für unzureichend. "Jedes Jahr entstehen durch Wirtschaftskriminalität Milliardenschäden", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Wir müssen stärker gegen diese Form der Kriminalität vorgehen." Zahlreiche Länder - wie Frankreich, Großbritannien, Österreich oder die Niederlande - hätten ein Unternehmensstrafrecht.

Unions-Vertreter zurückhaltend

Zur Debatte steht nun ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte: "Es geht darum, die Ehrlichen zu schützen." Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD) betonte, der Entwurf sei zunächst eine Diskussionsgrundlage. Die Länder wollten weiter beraten und auch mit den Kritikern einer solchen Regelung ins Gespräch kommen. Sie räumte ein, es handele sich um ein "juristisch nicht ganz leichtes Thema".

Nicht völlig überzeugt zeigten sich die Unions-Vertreter bei der Konferenz der Ressortchefs. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, von Unions-Seite habe es Gegenstimmen gegeben. Man verschließe sich einer Diskussion nicht, stehe dem Entwurf aber "etwas zurückhaltender" gegenüber.

Zur vollständigen Meldung siehe:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justizminister-unternehmen-strafre...
(Quelle Nachricht vom 14.11.2013, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 22.11.2013)

 

Neues aus der Schweiz

Strafurteilsstatistik 2012: Anstieg der Verurteilungen

 

[Auszug]
Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Urteile im Zusammenhang mit einem Vergehen oder Verbrechen gefällt. Dies entspricht einem Anstieg von 9,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und einem neuen Höchststand, der auf die Zunahme bei den Verurteilungen aufgrund von Vermögensdelikten zurückzuführen ist (+20,6%).

Angestiegen sind im letzten Jahr auch die Verurteilungen mit Straftaten gegen das Ausländergesetz (+17,5 %) und das Betäubungsmittelgesetz (+20,7%).

Bei den Sanktionen kann ein ausgeprägter Aufwärtstrend bei den unbedingten kurzen Freiheitsstrafen (+69,7%) festgestellt werden. Dies und andere Ergebnisse gehen aus der neuen Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Im Jahr 2012 wurden 105‘678 Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen ausgesprochen. Wie auch in den Vorjahren machten Verurteilungen mit Straftaten gegen das Strassenverkehrsgesetz gut die Hälfte aller Verurteilungen aus (51,5%). Straftaten gegen das Strafgesetzbuch waren in 35,1 Prozent aller Urteile enthalten. Solche gegen das Ausländergesetz und das Betäubungsmittelgesetz kamen in 15,9 Prozent respektive 5,5 Prozent vor.

Anstieg der Verurteilungen für alle Gesetze: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 9,8 Prozent mehr Verurteilungen ausgesprochen. Der Anstieg kann bei allen Gesetzen verzeichnet werden. Besonders ausgeprägt ist er beim Strafgesetzbuch (+ 16,6%), beim Betäubungsmittelgesetz (+20,7%) und beim Ausländergesetz (+17,5%). Verurteilungen mit Straftaten gegen das Straßenverkehrsgesetz haben verhältnismäßig gering zugenommen (+3,7%). [….]

Vermehrte Diebstähle führen auch zu einer Zunahme der Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, wenn es sich bei dem Diebstahl um einen Einbruchdiebstahl handelt. Zudem erhöhen sich die Verurteilungen wegen Hehlerei und Begünstigung.

Die Verurteilungen aufgrund schwerer Körperverletzungen sind letztes Jahr von 126 auf 156 angestiegen (+23,8%). Hier empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung danach, ob die Straftat vollendet wurde oder nicht. Auch wenn es in beiden Kategorien im letzten Jahr einen Zuwachs gegeben hat, handelt es sich bei den versuchten Körperverletzungen um die Fortsetzung eines Langzeittrends, der im Jahr 2004 begonnen hat und bis zum Jahr 2012 zu einem Anstieg von 233 Prozent geführt hat. Ein sich veränderndes Anzeigeverhalten hat sicherlich einen maßgeblichen Einfluss bei dieser Entwicklung. In demselben Zeitraum sind die Verurteilungen aufgrund vollendeter schwerer Körperverletzungen um 20 Prozent gestiegen. Der Anstieg 2012 bei den vollendeten schweren Körperverletzungen liegt im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre um einen Mittelwert von 60 Verurteilungen. Die Anzahl einfacher Körperverletzungen hat sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (+1,8%).

Aufwärtstrend bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen setzt sich fort: Die gestiegenen Verurteilungszahlen haben auch einen Einfluss auf die ausgesprochenen Sanktionen. Zwar ist weiterhin die Geldstrafe mit 90‘454 Verurteilungen die am häufigsten ausgesprochenen Sanktion (85,6% aller Verurteilungen), der Anstieg zum Vorjahr liegt aber mit 8,1 Prozent unter der Zuwachsrate der Verurteilungen. Die Urteile mit gemeinnütziger Arbeit als Sanktion sind hingegen rückläufig und fielen auf 2865 (-10%).

Der eigentliche Anstieg ist bei den Freiheitsstrafen und insbesondere bei denen, die unbedingt ausgesprochenen wurden, zu finden (+36,5%). Es sind gerade die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen bis zu einem Monat, die im Jahr 2012 von 1427 auf 2421 (+69,7%) gestiegen sind. Dieser Trend lässt sich aber nicht nur mit den gestiegenen Verurteilungszahlen erklären. Die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen stieg auch im Jahr 2011 trotz rückläufiger Verurteilungszahlen.

(Quelle: Pressemitteilung des BFS, Neuchâtel, 28.10.2013). Weitere Auskunft erteilt: Dr. Isabel Zoder, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: +41 32 71 36459, E-Mail: Isabel.Zoder@bfs.admin.ch. Pressestelle BFS, Tel.: +41 32 71 36013, Fax: +41 32 71 36281, E-Mail: kom@bfs.admin.ch

 

Deutlicher Rückgang schwerer Partnergewalt gegen Frauen in den USA

Aktuelle Veröffentlichung des Buero of Justice Statistics

 

BJS study shows serious intimate partner violence against females declined 72 percent from 1994 to 2011

The Bureau of Justice Statistics (BJS) has released Intimate Partner Violence: Attributes of Victimization, 1993–2011 (NCJ 243300).

The publication presents data on trends in nonfatal intimate partner violence among U.S. households from 1993 to 2011.

Intimate partner violence includes rape, sexual assault, robbery, aggravated assault, and simple assault by a current or former spouse, boyfriend, or girlfriend.