Von krimg, 27. Juni 2016 Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe Links für das Blättern im Buch Juni 2016 Das Für und Wider von Ehrenamt im Täter-Opfer-Ausgleich Nach oben Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Abgrenzung von Meinungsfreiheit und Beleidigung von Polizisten: "Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe Druckversion Anmelden, um Kommentare verfassen zu können