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Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Von krimg, 26. Juli 2016

Ziel ist auch die grundlegende Reform der Entschädigung von Straftatopfern

Die Bundesregierung hat am 13 Juli den vom Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

Bundesminister Heiko Maas erklärt dazu: „Verbrechen darf sich nicht lohnen. Dieser Grundsatz muss auch in finanzieller Hinsicht gelten. Die Abschöpfung von Erträgen einer Straftat entzieht den Tätern nicht nur den Anreiz, sondern auch die finanzielle Basis für die Begehung weiterer Straftaten. Mit den geplanten Neuregelungen wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung einfacher und damit effizienter. So helfen wir nicht nur den Betroffenen, sondern es gilt auch: Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terror. Denn: Wenn wir ihre Finanzquellen trocken legen, können wir kriminelle Organisationen in ihrem Kern treffen.“

Das geltende Recht der Vermögensabschöpfung ist kompliziert, fehleranfällig und lückenhaft. Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzentwurf eine umfassende Reform auf den Weg.

Dieser Entwurf gibt klare Leitlinien dafür vor, was im Einzelfall abzuschöpfen ist. Er erleichtert zudem die vorläufige Sicherstellung von deliktisch erlangten Vermögensgegenständen. Außerdem schafft er die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Schließlich werden mit den geplanten Neuregelungen auch bestehende Abschöpfungslücken geschlossen.

Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität wird ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolgt die Bundesregierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht daneben eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten vor. Bisher gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Künftig sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.

Fragen und Antworten

  • Gesetzentwurf Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Fragen und Antworten -(PDF, 31KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zum Gesetzgebungsverfahren

  • Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 13. 7. 2016; hier redaktionell leicht verändert)

 

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