April 2011

15.04.2011

Warum ist die Mafia so mächtig?

Neuester Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit", als Teil einer Serie:"Italien ist uns fremd geworden. Zur Erklärung eines rätselhaften Landes",
verfasst von Roberto Saviano, der nach wie vor wegen Lebensgefahr in einem Schutzprogramm abgeschirmt leben muss.

 

"Innerhalb jeder Organisation gibt es Gruppen, die in gewissen Momenten und auf unterschiedlichen Gebieten stärker sind als die anderen. Die kalabrische ’Ndrangheta ist sicherlich eine der mächtigsten Mafia-Organisationen der Welt, in deren Innerem jene Clans den Ton angeben, die auf dem Gebirgszug des Aspromonte beheimatet sind, in San Luca, Africo und Platì. In der neapolitanischen Camorra sind die Clans aus Casal di Principe, aus Secondigliano und aus der Kleinstadt Marano di Napoli besonders stark, auf Sizilien haben nach wie vor die Gruppen aus Palermo und Catania eine Vormachtstellung. Apulien ist heute zweigeteilt – im Norden herrschen die Clans der Camorra, im Süden die ’ndrine (Familien) der ’Ndrangheta."
Weiter mit: http://www.zeit.de/2011/14/Ndrangeta


 

14.04.2011

Vollkswirtschaftliche Kosten von Straßenverkehrsunfällen: Eine aktuelle Studie der BASt

 

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich die Kosten, die durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland entstehen.
Der aktuellste, gerade veröffentlichte, Bericht betrifft das Jahr 2009.

In diesem Analysejahr verursachten Personenschäden und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund 30,5 Milliarden Euro.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten damit um etwa 1,6 Prozent (= 500 Millionen Euro) gesunken.

Mehr Informationen finden sich unter folgender URL:

http://www.bast.de/DE/Publikationen/Forschung-kompakt/2011-2010/2011-04....


 

13.04.2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

 

(Beschlüsse vom 8.3.2011: 1 BvR 47/05 und 1 BvR 142/05)

Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Bauwagenszene ohne Erlaubnis ein Grundstück, um das Gelände als neuen Wohnsitz und Abstellort für mehrere mitgeführte Bauwagen zu nutzen. Nachdem gegen sie seitens der Grundstückseigentümerin Strafantrag gestellt worden war, stellte die Polizei vor Ort die Identität der noch anwesenden Personen fest, umstellte die Gruppe und teilte ihnen mit, dass sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen seien.

Sowohl vor als auch während der anschließenden polizeilichen Räumung des Platzes wiesen die Beschwerdeführer sich unter Vorlage von gültigen Ausweispapieren aus. Sie wurden sodann zunächst auf die Polizeiwache und später auf das Polizeipräsidium gebracht, wo sie jeweils in einer Zelle eingeschlossen waren. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die in der Anfertigung von zwei bzw. drei Lichtbildern bestand, befanden sie sich mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden im Polizeigewahrsam.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf gerichtliche Feststellung, dass Grund, Dauer und Durchführung der Freiheitsentziehung rechtswidrig waren, hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bzw. bereits vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. Das Festhalten der Beschwerdeführer sei gemäß § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO zur Feststellung ihrer Identität jedenfalls bis zur Vorlage ihrer Personalausweise rechtmäßig gewesen. Ihre daran anschließende Verbringung zu den Polizeidienststellen zur Anfertigung von Lichtbildern finde ihre gesetzliche Grundlage in § 81b Alt. 1 StPO. Für eine eindeutige Beweisführung sei es erforderlich gewesen, das tatsächliche damalige Aussehen der Beschwerdeführer zu dokumentieren. Die Dauer der Ingewahrsamnahme sei der Vielzahl der zu erfassenden Personen geschuldet. Eine Freiheitsentziehung sei darin nicht zu sehen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die fachgerichtlichen Beschlüsse, soweit sie die Maßnahmen der Polizeibehörden auch nach Vorlage und Überprüfung der Ausweispapiere für rechtmäßig erklären, die Beschwerdeführer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Landgericht bzw. Amtsgericht zurückverwiesen.
Weiter mit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-026.html
(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des BVerfG Nr. 26/2011 vom 6.4.2011)

Die vollständigen Beschlüsse können unter folgenden URLs eingesehen und auch herunter geladen werden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr004...
und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110308_1bvr014...


 

12.04.2011

Roberto Saviano: "Die Mafia ist noch lange nicht besiegt"

 

Seit 2006 lebt der italienische Autor unter Polizeischutz, nachdem die Camorra ihm mehrfach Morddrohungen schickte. Im Video-Interview mit ZEIT ONLINE spricht Saviano über die momentane Stärke der Mafia, über Parallelen seiner Arbeit zu Wikileaks und über seine persönlichen Träume.

Weiter mit:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-02/saviano-interview


 

11.04.2011

Neue Entwicklungen in den USA zur Verbesserung der Situation von Haftentlassenen.

Ein Bericht des Office of Justice Programs des US Department of Justice

 

Reentry Issues: Primary Concerns and Second Chances
Every year, millions of individuals are released from our nation’s prisons and jails and return to their communities. They face challenges ranging from trouble finding employment to struggles with alcohol and drug abuse. Many of them will be reincarcerated within a few years of their release. The challenges of these former inmates are not just individual problems, but rather, societal issues. High rates of recidivism threaten public safety throughout the country and place unmanageable economic burdens on both our communities and corrections systems.

Accordingly, reentry is one of the Department of Justice’s top priorities. Earlier this year, Attorney General Eric Holder convened the cabinet-level interagency Reentry Council to address the intersection of reentry with housing, health, education, employment, family, faith, and community welfare. The council will focus on collaborative efforts to reduce nationwide recidivism rates, improve safety in our communities, and save taxpayer dollars by lowering the direct and collateral costs of incarceration.

In addition to its contributions to the council, the Office of Justice Programs (OJP) is leading major initiatives to address reentry. Through the Second Chance Act, OJP is working with state, local, and tribal governments and nonprofit organizations to reduce recidivism and provide adult and juvenile offenders with the tools they need to become contributing members of their communities.
Weiter mit:
http://www.ojp.gov/justiceresourceupdate/march2011/index.htm#reentryissues


 

08.04.2011

Junge Mehrfach- und Intensivtäter –

Gelingt der Wissenstransfer zwischen kriminologischer Forschung und polizeilicher Praxis?

Tagung am 17. November 2010, im Bundeskriminalamt Wiesbaden

Die Zusammenstellung der Vorträge kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/inh/sonstiges_pdf/12_24...

 

Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen

Ein gemeinsames Projekt der Kriminologisch-Kriminalistischen Forschungsgruppe der hessischen Polizei (KKFoSt) am LKA Wiesbaden mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen.

Die Berichte können kostenlos unter folgender URL als PDF-Dateien herunter geladen werden:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/cf6/cf65039b-5ac5-b821-...


 

07.04.2011

Jugendkriminalität, insbesondere Jugendgewaltkriminalität,
mögliche Entwicklungen bis zum Jahr 2020

Eine Studie der DHPol (Thomas Görgen et al.) für die Innenministerkonferenz

 

Die im Zeitraum von August 2009 bis September 2010 von der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführte Studie "JuKrim2020 – Mögliche Entwicklungen der Jugend(gewalt)kriminalität in Deutschland: Szenarien, Trends, Prognosen 2010-2020" hat Entwicklungen der Jugendkriminalität in der Dekade bis 2020 mit prognostischer Zielsetzung analysiert und auf ihre Bedeutung für Prävention und Intervention untersucht. Die Studie hat sowohl auf qualitativ-heuristische Methoden (Delphi-Befragungen, Szenario-Methode, qualitative Interviews) als auch auf quantitative Ansätze (Extrapolationen von PKS-Daten) zurückgegriffen.

Die Studie kann als PDF-Datei kostenlos unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bundesrat.de/cln_171/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sit...


 

06.04.2011

Ausländische Bevölkerung im Jahr 2010

Anstieg während des Jahres um 58 800 Personen

Endbestand am Jahresende: 6,75 Millionen Personen

 

WIESBADEN - Am Jahresende 2010 lebten insgesamt rund 6,75 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) mit. Dabei waren Staatsbürger von 188 der insgesamt 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Deutschland vertreten.

Gegenüber 2009 ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung um rund 58 800 Personen gestiegen (+ 0,9%). Dies ist der erste Zuwachs seit fünf Jahren - zwischen 2006 und 2009 war die Zahl leicht rückläufig.

Die Zahl der EU-Staatsangehörigen in Deutschland hat um 75 400 zugenommen (+ 3,2%). Die höchsten absoluten Zuwächse gab es bei der Bevölkerung aus Rumänien (+ 21 600), Polen (+ 20 900) und Bulgarien (+ 13 000). Das Plus resultierte vor allem aus erhöhter Zuwanderung und weniger aus einem Geburtenanstieg oder einem Rückgang der Abwanderung. Prozentual gesehen war der Zuwachs aus Lettland (+ 22,4%), Bulgarien (+ 21,0%) und aus Rumänien (+ 20,5%) am höchsten. Griechenland war der einzige EU-Mitgliedsstaat, der eine nennenswerte Abnahme verzeichnete (- 1 400 Personen beziehungsweise - 0,5%).

Insgesamt war der stärkste Rückgang - wie schon 2009 - bei der türkischen Bevölkerung zu beobachten. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 28 600 Personen (- 1,7%) verringert und lag Ende 2010 bei 1,63 Millionen. Damit setzt sich der langjährige Trend fort: Seit dem Höchststand in 1998 mit 2,1 Millionen türkischen Staatsangehörigen sinkt ihre Zahl kontinuierlich. Die Abnahme hat drei Ursachen: Einbürgerungen, Fortzüge und Sterbefälle.

Im Laufe des Jahres 2010 sind 472 100 ausländische Personen nach Deutschland zugezogen oder wurden hier geboren - das waren 59 700 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben 300 700 ausländische Personen das Land verlassen oder sind verstorben, rund 11 300 weniger als im Vorjahr. Rund 112 500 Personen sind aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch Einbürgerung, nicht mehr im Ausländerzentralregister erfasst, das sind knapp 20 700 weniger als im Vorjahr.

Zum Jahresende 2010 stammten 36% aller ausländischen Personen aus einem der 27 Mit-gliedstaaten der Europäischen Union und 29% aus den vier Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien, Montenegro). Weitere 15% kamen aus den übrigen europäischen Ländern. 12% der Ausländer waren aus Asien, 4% aus Afrika und 3% aus Amerika.

Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind unverändert die Türkei mit einem Anteil von 24%, Italien mit 8% und Polen mit 6%.

19% aller im Ausländerzentralregister geführten Personen wurden in Deutschland geboren. Den höchsten Anteil an den in Deutschland Geborenen hatten mit 41% die türkischen Staatsangehörigen, gefolgt von den italienischen (12%) und den griechischen (6%) Staatsangehörigen.

Zugewanderte ausländische Staatsangehörige leben im Schnitt seit 18,9 Jahren in Deutschland, dabei ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Männern (19,6 Jahre) etwas höher als bei Frauen (18,2 Jahre). Immigranten aus europäischen Staaten sind im Schnitt seit 20,8 Jahren hier. Personen aus den Gastarbeiter-Anwerbeländern (Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien) leben seit durchschnittlich 24,9 Jahren in Deutschland.

Das Ausländerzentralregister erfasst nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es weist deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel niedrigere Werte aus als Datenquellen ohne eine solche Einschränkung. Aus diesem Grund sind die Bestandszahlen aus dem Register nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung vergleichbar. Gleiches gilt für Registerdaten über Zu- und Fortzüge und entsprechende Angaben aus der Wanderungsstatistik.

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische Bevölkerung", die kostenfrei im Internetangebot von Destatis erhältlich ist.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Co...

(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 132 vom 31. März 2011)
(Weitere Auskünfte gibt: Gabriela Fuhr, Telefon: (0611) 75-4323, www.destatis.de/kontakt)
 


 

04.04.2011

Jahresbericht 2010 des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg

Interessante Informationen zu den Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Flensburg, 1. April 2011. Mit "Punkt, Punkt, Komma, Strich" leitet der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes, Ekhard Zinke, den jetzt der Presse vorgestellten Jahresbericht 2010 ein.

Die bekannten „Flensburger Punkte“ stehen in dem aktuellen Bericht im Mittelpunkt. Themenbezogene Statistiken nähern sich den Punkten aus einem neuen Betrachtungswinkel. Sie geben unter anderem Auskunft über die Gesamtheit aller im Verkehrszentralregister gespeicherten Punkte und gehen der Frage nach, ob die Flensburger weniger verkehrsauffällig sind als „die Anderen“.

Themen wie die Deliktstruktur im Verkehrszentralregister, Produktsicherheit, die Entwicklung der Rückrufe von Kraftfahrzeugen und interessante Aspekte aus dem Bereich der Fahrzeug- und Güterkraftverkehrsstatistiken sind ebenfalls Inhalt des nun vorliegenden Berichts, der ab heute auch unter www.kba.de zur Verfügung steht.

Der Bericht (ca. 8 MB) kann unter folgender URL kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden:
http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/DE/Presse/Jahresberichte/jahresberic...


 

01.04.2011

Vorstrafenbelastung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten

nach dem Bild der Strafvollzugsstatistik 2010

 

Schaubild VSS 2010 /1:


Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/2:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).

Schaubild VSS 2010/3:

Quelle: Eigenes Schaubild nach den teils zusammen gefassten Rohdaten der Strafvollzugsstatistik 2010, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2011 (Fachserie 10, Rechtspflege, Reihe 4.1, Tab. 4. S. 20-21). © Hans-Jürgen Kerner (KrimG-Geschäftsstelle).
Vermerke:
JugStrVo = Verbüßung einer Jugendstrafe (N = 6.109) oder einer Freiheitsstrafe (N = 75) in einer Jugendstrafanstalt.
FrStrVo = Verbüßung einer Freiheitsstrafe (N = 52.480) oder einer Jugendstrafe (1.493) in einer allgemeinen Justizvollzugsanstalt.
SichVerwVo = Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung.
Durchschnittliche Vorstrafenzahl: Ungefähre Werte mit einer vermuteten Tendenz der Unterzeichnung der wahren Werte. Grund: 1, 2, 3 und 4 Vorstrafen sind in der Statistik exakt nachgewiesen. Danach gibt es die Kategorien 5-10 (hier angesetzt: 8), 11-20 (hier angesetzt:15) und 21mal und öfter (hier angesetzt: 23).
Das angegebene Durchschnittsalter der Sicherungsverwahrten (N = 536) ist interpoliert: von den Kategorien her betrachtet waren am Stichtag 11,9 % jünger als 50 Jahre, 60,1 % 50 bis unter 60 Jahre, 22 % 60 Jahre alt und älter; über die gemittelten Alterskategorien berechnet erhält man den Wert von 52,5 Jahren.