Direkt zum Inhalt

Wissenschaftliche Vereinigung für Kriminologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz e.V.

Startseite
Kriminologische Gesellschaft (KrimG)

Navigation

  • Aktuelles
  • Verein
  • Über uns
  • Wissenschaftliche Tagungen
  • Publikationen
  • Beccaria-Medaille
  • Nachwuchspreis
  • Links
  • Impressum/Disclaimer
Benutzermenü
  • Anmelden

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Aktuelles
  3. Nachrichten aus 2017
  4. Februar 2017

Aktuelle Strafrechtsreform: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Von krimg, 15. Februar 2017

Die Bundesregierung hat am 8. Februar den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen.

Dazu Bundesminister Heiko Maas: „Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel. Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen. Tätliche Angriffe gegen sie müssen besser erfasst und härter bestraft werden. Dafür schaffen wir einen neuen Tatbestand im Strafrecht. Wir wollen Polizisten nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern in ihrem gesamten Dienst schützen. Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. In gleichem Maße werden Rettungskräfte und Feuerwehrleute geschützt. Wichtig bleibt aber: wir müssen auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird. Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse deutlich zu viel gespart worden.“

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Polizisten und andere Einsatzkräfte stärker vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen.

Geplant ist im Wesentlichen, die Strafvorschriften der §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches umzugestalten, insbesondere durch einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB-E). Die vorgesehene Norm verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen (wie z.B. Streifendienst, Unfallaufnahme, Beschuldigtenvernehmung) gesondert unter Strafe gestellt.

Darüber hinaus wird der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die auch für den neuen Straftatbestand gelten, erweitert: Künftig liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht. Außerdem wird ein neues Regelbeispiel eingefügt, das Fälle erfasst, in denen die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Über die bereits im geltenden Recht vorhandene Verweisung kommen die nun vorgeschlagenen Änderungen auch Rettungskräften zu Gute.

Ergänzend dazu schlägt der Gesetzentwurf Änderungen bei den Straftatbeständen des Landfriedensbruchs und des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs vor. Die bislang geltende Subsidiaritätsklausel, die vorsieht, dass Landfriedensbruch nicht bestraft werden kann, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, wird gestrichen. So kann künftig dem spezifischen Unrecht des Landfriedensbruchs besser Rechnung getragen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 8.2.2017. Überschrift und Textgestalt durch KrimG leicht geändert)

Zugang zu dem RegE und dem RefE:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/%C2%A7113.html?…

„Fragen und Antworten“ zu der geplanten Reform:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/FAQ/DE/%C2%A7113/faqList.html?nn=6704238

Links für das Blättern im Buch Aktuelle Strafrechtsreform: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

  • Februar 2017
  • Nach oben
  • Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen
  • Druckversion
  • Anmelden, um Kommentare verfassen zu können

Buchnavigation

  • Nachrichten aus 2009
  • Nachrichten aus 2010
  • Nachrichten aus 2011
  • Nachrichten aus 2012
  • Nachrichten aus 2013
  • Nachrichten aus 2014
  • Nachrichten aus 2015
  • Nachrichten aus 2016
  • Nachrichten aus 2017
    • Dezember 2017
    • November 2017
    • Oktober 2017
    • September 2017
    • August 2017
    • Juli 2017
    • Juni 2017
    • Mai 2017
    • März 2017
    • Februar 2017
      • Aktuelle Strafrechtsreform: Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften
      • Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in allgemeinbildenden Schulen
      • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung
    • Januar 2017
  • Nachrichten aus 2018/2019
  • Nachrichten aus 2020
  • Nachrichten aus 2021
  • Nachrichten aus 2022
  • Nachrichten aus 2023
  • Nachrichten aus 2024
  • Nachrichten aus 2025
  • frühere Nachrichten
RSS-Feed
Unterstützt von Drupal