Juni 2012

27.06.2012

Expertenrat zur Sicherungsverwahrung gefragt

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sucht nach einem verfassungskonformen Umgang mit der Sicherungsverwahrung.

 

Mit Änderungen am Recht der Sicherungsverwahrung von Straftätern, die ihre Haft bereits verbüßt haben, setzt sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 27. Juni 2012, auseinander. [..]Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf (17/9874) vor, dass das Gericht während des Vollzugs der Freiheitsstrafe alle zwei Jahre feststellen muss, ob dem Gefangenen eine umfassende Betreuung zuteil geworden ist, wenn für ihn eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die weitere Vollstreckung der Strafe würde unverhältnismäßig, wenn ein vom Gericht festgestelltes Betreuungsdefizit nicht innerhalb kurzer Zeit behoben wird. Vor allem müsse die Betreuung individuell und intensiv sein und die Mitwirkungsbereitschaft des Gefangenen wecken und fördern. Die psychiatrische, psycho- und sozialtherapeutische Behandlung müsse auf den Gefangenen zugeschnitten sein, heißt es in dem Regierungsentwurf.

SPD: Auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränken: Nach Auffassung der SPD muss die Umsetzung des Abstandsgebots zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränkt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht erneut für verfassungswidrig erklärt wird, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/8760). Daher sollten die Taten für die Sicherungsverwahrung aus verfassungsrechtlichen Grünen auf Straftaten beschränkt werden, die gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind.

Linke fordert Expertenkommission: Die Linke will eine Expertenkommission einsetzen, um eine angemessene sowie menschen- und verfassungsrechtliche Lösung zur Sicherungsverwahrung zu erarbeiten. In ihrem Antrag (17/7843) begründet die Fraktion dies damit, dass die Sicherungsverwahrung höchst umstritten und "grundsätzlich verfassungswidrig" sei, weil die Freiheit der Person nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert werden müsse. Darüber hinaus habe die Sicherungsverwahrung erkennbar Strafcharakter.

Liste der geladenen Sachverständigen: Dr. iur. Ralf Peter Anders, Oberstaatsanwalt beim Landgericht Lübeck; Peter Asprion, Diplom-Pädagoge, Freiburg im Breisgau; Konrad Beß, Richter am Oberlandesgericht München; Dr. Johann Endres, Diplom-Psychologe, Kriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs, Justizvollzugsanstalt Erlangen; Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie, Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionsrecht, Tübingen; Thomas König, Regierungsdirektor, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl; Dr. Jens Peglau, Richter am Oberlandesgericht Hamm; Prof. Dr. Henning Radtke, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht; Dr. Stefan Weismann, Präsident des Landgerichts Aachen

Weitere Informationen

(Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des Deutschen Bundestages. Hier: KrimG-Auszüge aus dem gesamten Text mit Bild).


 

27.06.2012

Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA:
"wirkliches Lebenslänglich" für jugendliche Straftäter ist verfassungswidrig

Supreme Court Bans Life Without Parole for Juveniles Convicted of Murder

 

On Monday, June 25, 2012, the Supreme Court ruled:
State laws that mandatorily sentence juveniles convicted of murder to life in prison without parole are unconstitutional.
Life without parole for juveniles violates the Eighth Amendment's prohibition on cruel and unusual punishment, the high court ruled in a 5-4 decision.
The ruling could affect nearly 2,500 juvenile prisoners.

This decision reflects recent Supreme Court rulings on juvenile sentencing.

The high court in 2010 declared juveniles found guilty of non-homicides could not receive life without parole,
and in 2005 the court banned the death penalty for juveniles.

To view the decision, go to www.supremecourt.gov/opinions/11pdf/10-9646g2i8.pdf.
(Quelle: JUVJUST, News Service of OJJDP)


 

22.06.2012

Neues zum Jugendstrafvollzug in Frankreich

Das CESDIP (Paris) hat aktuell eine mehrseitige englischsprachige Kurzfassung einer Studie von Francis Bailleau zu französischen Jugendstrafanstalten veröffentlicht.

 

CUSTODIAL FACILITIES FOR JUVENILES : BETWEEN INSTITUTIONAL RATIONALES AND PROFESSIONAL PRACTICES
Comparing Juvenile Correctional Facilities, Juvenile Wings in Correctional Centres and Custodial Educational Centres

par Francis BAILLEAU - 21 juin

Francis BAILLEAU discusses findings from a research project on custodial facilities for juveniles, conducted in collaboration with Nathalie GOURMELON (CIRAP-ENAP) and Philip MILBURN (Laboratoire Printemps, UMR CNRS-UVSQ). Their project received financial aid from the « Law and Justice » Research Mission. Kathia BARBIER and Nadia BEDIAR contributed to data collection.

The setting up, by the Perben I Act in 2002, of a new type of custodial facility exclusively designed for juveniles, the so called Établissements Pénitentiaires pour Mineurs (Juvenile Correctional Facilities, JCF hereafter), elicited many questions and controversies as it revived a utopia, as old as prison itself : turning the time spent in detention into a time for education and rehabilitation, to avoid recidivism among juvenile offenders [1].

The research presented here, drawing upon in-depth observation and analysis of the first two JCFs in operation, aimed at understanding the revival or transformation of the tension between an educational and a custodial goal. To bring out a number of effects of the dominance of the correctional institution within these establishments, the plan was to conduct parallel in-depth investigations in two Centres Éducatifs Fermés (Custodial Educational Centres, CEC hereafter), another institution set up by the same 2002 Act. The first year of the study led to a change of mind and to the decision to extend the investigations to other types of custodial facilities : two other JCFs and two juvenile wings in correctional centres (Quartiers mineurs en maison d’arrêt, JW hereafter). The analysis has been mainly focused on the stakes inherent to JCFs, while CECs and JWs were considered within the broader issue of the organisation of juveniles’ deprivation of freedom.

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[1] YVOREL É., 2007, Les enfants de l’ombre. La vie quotidienne des jeunes détenus au XXe siècle en France métropolitaine, Rennes, Presses Universitaires de Rennes.

Das entsprechende Heft der Reihe "Penal Issues" kann kostenlos herunter geladen werden unter: http://www.cesdip.fr/spip.php?article633


 

20.06.2012

Steigt die Jugendkriminalität wirklich?

Oder nimmt sie vielmehr seit Jahren deutlich ab?

Ergebnisse der Schwedischen Schülerbefragungen zwischen 1995 und 2008

 

Der Schwedische National Council for Crime Prevention (Brå, Stockholm) hat in den Jahren 2005 bis 2005 jedes 2. Jahr, und ab dann jedes dritte Jahr, also zuletzt im Jahr 2011, national repräsentative Studien zur selbstberichteten Delinquenz und zur Viktimisierung von Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgänge der allgemeinbildenden schwedischen Schulen durchgeführt. Es wurden jeweils zwischen 3.500 und 8.200 auswertbare Fragebögen ausgefüllt. Verfügbar sind derzeit die Daten aus den Erhebungswellen von 1995 bis 2008.

Ziel der Erhebungsreihe ist es vor allem,

  • die Prävalenz von Straftaten und „anderen problematischen Verhaltensweisen“ von „Neuntklässlern“ (d.h. im Schnitt 15jährigen Jugendlichen) möglichst aussagekräftig zu erfassen und damit sowohl Querschnittsanalysen als auch Trendanalysen zu ermöglichen,
  • zu illustrieren, wie stark die Viktimisierungserfahrungen eben dieser Neuntklässler in den Bereichen Diebstahlsdelikte und Gewaltdelikte ausgeprägt sind.

Der Grundbefund lautet: In so gut wie allen Deliktsbereichen haben schwedische Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben früher mehr Delikte begangen als in der jüngsten Zeit. Bei den Viktimisierungen gibt es unterschiedliche Entwicklungen je nach Delitksart.

Hier nur ein schlaglichtartiger Auszug aus den globalen Ergebnissen zur selbstberichteten Delinquenz für alle Befragten (erste Zahl = Ergebnisse in Prozent für 1995, zweite Zahl = Ergebnisse in Prozent für 2008)

All Problem Behaviours (like alcohol intoxication): …………………………....72,7 -> 64,3
All Theft Offences (like theft from school): ……………..…………………….....66.2 -> 54.3
All Other Offences (like driving without license):……………………………….57,7 -> 55,5
All Criminal Damage (like vandalism):………………………….…….…………45,6 -> 32,3
All Violent Offences (without carrying a knife)…………….……………………11,4 ->  8,9
Carrying a Knife:…………………………………………………………..……….15,6 -> 10,4
All Drug Offences: ………………………………………………….……………….8,2 -> ..7.6

Besonders interessante Ergebnisse werden aus dem Befragungsjahrgang 2008 für Mehrfachtäter dargestellt. Als MFT gelten alle Befragten, die im Bezugsjahr mindestens 15 Deliktsarten aus einer Skala von insgesamt 24 Vorgaben bejaht hatten. Hoch signifikante Zusammenhänge zeigen sich bei 13 Verhaltens- bzw. Einstellungsdimensionen. Korrelativ standen an der Spitze der Umgang mit delinquenten Peers (.86), „tolerante“ Einstellung gegenüber Straffälligkeit (.82) und wenig ausgeprägte Empathiefähigkeit (.73). Die am Ende der Rangreihe stehende schlechte Beziehung zu den Eltern erreichte (mit .40) ebenfalls nach üblichen sozialwissenschaftlichen Kriterien noch einen beachtlichen Stellenwert.

Der Hauptbericht ist, wie die Zwischenberichte, in Schwedisch verfasst. Es gibt jedoch eine kostenlos zugängliche zusammenfassende Broschüre über die wesentlichen Strukturdaten in englischer Sprache. Sie kann unter folgender URL herunter geladen werden:
http://www.bra.se/download/18.cba82f7130f475a2f1800022349/2010_6_crime_a...


 

15.06.2012

Recht der Sicherungsverwahrung,

Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeit sowie
Einschränkung der Kronzeugenregelung im Bundestag

 

Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Eingrenzung der Kronzeugenregelung, mit der die Straferleichterung wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert wird, wurde am 14. Juni 2012 im Deutschen Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „Kronzeugen“ nur noch dann Strafnachlass erhalten sollen, wenn ihre eigene Tat und die Tat, über die sie aussagen, in einem Zusammenhang stehen. Damit greift der Entwurf die Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung auf und reduziert die Regelung auf ein zugleich rechtsstaatliches und praxisgerechtes Maß. Damit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt.

Darüber hinaus fanden die 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung“ sowie die 2./3. Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ statt. Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz Dr. Max Stadler hat hierzu im Bundestag eine Rede gehalten.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 15. Juni 2012)
Der vollständige Text der Rede von ParlStSekr Dr. Stadler zur Sicherungsverwahrung und zu den jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten findet sich unter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/RedenPSt/Bundestag/20120614_Entwurf_eines_G...

Zur Kronzeugenregelung siehe weiter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20120614_Einschraenku...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20120328_Einschr...